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30 Jahre Kinderrechtskonvention in Deutschland

Kinder haben Rechte! Seit 1992 gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention.

Mädchen auf einer Schaukel

Foto: Netzwerk Kinderrechte

Kinder brauchen eigene Rechte, denn sie benötigen besonderen Schutz und besondere Förderung. Kinder haben in Deutschland eigene Rechte, und das seit nunmehr 30 Jahren.

Die Deutsche Jugendfeuerwehr setzt sich als Jugendverband für die Durchsetzung der Rechte für Kinder ein – in der täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ebenso wie mit unserer Unterstützung für die Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, mit der zum ersten Mal überhaupt die Rechte von Kindern festgelegt wurden. Die Konvention besteht aus 54 Artikeln, in denen die besonderen Rechte von Kindern aufgeschrieben sind, darunter das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung und auf Beteiligung. Inzwischen haben fast alle Länder der Welt das Übereinkommen unterschrieben.

In Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention seit dem 5. April 1992. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtete sich Deutschland dazu, diese Rechte anzuerkennen und durchzusetzen. Seitdem hat sich die Situation von Kindern in Deutschland deutlich verbessert. Aber: Die Kinderrechte werden noch lange nicht immer oder richtig umgesetzt. Das liegt auch daran, dass viele Menschen die Kinderrechte gar nicht kennen. Und nur wer seine Rechte kennt, kann sich auch für sie einsetzen! Wir informieren über Kinderrechte und Kindeswohl und wir bieten auf unserem Fachkongress zum Deutschen Jugendfeuerwehrtag am 3. September 2022 einen Workshop zum Thema Kinderrechte an.