Die Gründung einer Jugendfeuerwehr ist eine Investition in die Zukunft jeder Freiwilligen Feuerwehr. Sie sichert den Nachwuchs, stärkt die Gemeinschaft und macht Feuerwehr für junge Menschen erlebbar. Damit dieses Vorhaben gelingt, braucht es Engagement, gute Vorbereitung und den Rückhalt der gesamten Wehr. Die folgenden sechs Schritte zeigen, worauf es bei der Neugründung einer Jugendfeuerwehr ankommt.
1. Informieren und abstimmen
Eine Jugendfeuerwehr erfolgreich aufzubauen und zu betreuen, ist ein Gemeinschaftsprojekt einer Freiwilligen Feuerwehr, das nur gelingt, wenn es von allen Mitgliedern unterstützt wird. Deshalb sollten frühzeitig alle Mitglieder informiert und einbezogen werden. Gleichzeitig gilt es, Interessierte für das Betreuenden-Team anzusprechen. Dabei sollte offen kommuniziert werden, dass die Jugendarbeit eine zeitintensive Zusatzaufgabe ist, die Verantwortung und Verlässlichkeit erfordert.
Parallel dazu müssen organisatorische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen geklärt werden:
- Gibt es geeignete Räumlichkeiten?
- Stehen Umkleiden und sanitäre Anlagen zur Verfügung?
- Sind die Räumlichkeit auch für eingeschränkt mobile Mitglieder erreichbar?
Auch Fragen zur Bekleidung sollten frühzeitig bedacht werden. Zudem empfiehlt es sich, die zuständige Verwaltungsbehörde der Feuerwehr bereits in dieser Phase zu informieren.
2. Engagiertes Personal gewinnen
Für eine funktionierende Jugendarbeit sollten mindestens fünf Kameradinnen und Kameraden bereit sein, sich aktiv einzubringen. Ein Informationsabend mit der gesamten Wehr bietet hierfür eine gute Gelegenheit. Unterstützend können Jugendleiterinnen und Jugendleiter aus Nachbarwehren sowie Gemeinde- oder Kreisjugendfeuerwehrwarte eingeladen werden, um von ihren Erfahrungen zu berichten. Darüber hinaus sollten zwei geeignete Personen für die Funktion der Jugendfeuerwehrwartin bzw. des Jugendfeuerwehrwarts angesprochen werden. Auch hier gilt: Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgabe sollte offen und frühzeitig besprochen werden.
3. Betreuerinnen und Betreuer qualifizieren
Sobald sich ein Betreuungsteam gefunden hat, steht die Aus- und Fortbildung im Fokus. Alle Betreuenden sollten über eine Jugendgruppenleiterinnen- bzw. Jugendgruppenleiter-Ausbildung verfügen. Im Hinblick auf das Bundeskinderschutzgesetz und das Thema Kindeswohl ist dies zwingend erforderlich.
Zur Ausbildung gehört auf jeden Fall der Erwerb der Juleica (Jugendleiterkarte). Hier sollten unbedingt die Vorgaben in den einzelnen Bundesländern beachtet und die Angebote der jeweiligen Landesjugendfeuerwehr wahrgenommen werden. Wichtige Inhalte in der Ausbildung von Jugendleiterinnen und -leitern sind unter anderem Themen wie:
- Aufsichtspflicht und Personensorge,
- Unfallverhütung,
- Kinderschutz/Jugendschutz,
- Ausflüge und Ausfahrten.
Zusätzlich sollten praktische Aspekte berücksichtigt werden: Mehrere Betreuende sollten über eine gültige Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge verfügen. Da die Jugendfeuerwehrarbeit stark praxisorientiert ist, empfiehlt sich für die künftigen Jugendfeuerwehrwartinnen und -warte außerdem eine weiterführende Feuerwehr-Qualifikation.
Auf unserer Bildungsseite erfahrt Ihr alles Wissenswerte über die Rechte & Pflichten von Jugendleiterinnen und -leitern.
4. Mitglieder gewinnen
Die Ankündigung der neuen Jugendfeuerwehr sollte möglichst breit gestreut werden – etwa über die Internetseite der Feuerwehr, soziale Netzwerke, Flyer, Aushänge in Schulen oder direkte Ansprache. Bereits in dieser Phase sollte ein Termin für einen ersten Infotag festgelegt werden. Der Infotag bietet die Möglichkeit, die Feuerwehr vorzustellen, das Betreuenden-Team bekannt zu machen und offene Fragen zu klären. Auch hier kann die Unterstützung erfahrener Jugendfeuerwehrwartinnen oder -warte aus der Region hilfreich sein. Wichtig ist, die Kontaktdaten der interessierten Jugendlichen direkt zu erfassen.
Im Anschluss kann eine Schnupperphase starten. Mit einem festen Kreis an Jugendlichen lassen sich erste Dienste durchführen. Dabei ist unbedingt zu klären, wie die Anwärterinnen und Anwärter während dieser Phase versichert sind. In der Regel genügt es, die Schnupperdienste offiziell als Veranstaltungen anzumelden – dies sollte jedoch mit der Feuerwehr und der Verwaltung abgestimmt werden.
5. Jugendfeuerwehr anmelden
Für die formale Gründung ist zunächst die Zustimmung des Dienstherrn der Feuerwehr erforderlich. Anschließend und mit Unterschrift des Dienstherrn wird die Jugendfeuerwehr über die Landesjugendfeuerwehr bei der Deutschen Jugendfeuerwehr angemeldet. Anmeldeformulare gibt es im Downloadcenter.
Die Jugendfeuerwehrwartinnen und -warte werden in der Regel durch den Dienstherrn eingesetzt, vergleichbar mit den Gruppenführerinnen und Gruppenführern der Feuerwehr. Die Jugendlichen sind bei der zuständigen Verwaltungsstelle als Mitglieder der Jugendfeuerwehr zu melden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausstattung der Jugendlichen mit dem Jugendfeuerwehr-Übungsanzug. Auch Mitgliedsausweise drücken Zugehörigkeit aus.
6. Jugendarbeit aktiv gestalten
Nach der Gründung beginnt die eigentliche Arbeit. Ein verbindlicher Dienstplan sorgt für Struktur und Verlässlichkeit. In Abstimmung mit den Eltern sollte entschieden werden, ob wöchentliche oder zweiwöchentliche Dienste sinnvoll sind. Im Dienstplan sollten zudem Verantwortlichkeiten klar festgelegt werden.
Die Ausbildung muss altersgerecht erfolgen und die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr berücksichtigen. Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung ist auch die allgemeine Jugendarbeit ein zentraler Bestandteil der Jugendfeuerwehr. Zur Jugendfeuerwehr gehören auch kreative Angebote wie Basteln und Werken, Sport, Ausflüge sowie die Auseinandersetzung mit sozialen Themen – denn Teamgeist, Verantwortung und Gemeinschaft stehen im Mittelpunkt.
Besonderheiten bei der Gründung einer Kinderfeuerwehr
Wer statt oder zusätzlich zur Jugendfeuerwehr eine Kinderfeuerwehr gründen möchte, sollte einige Besonderheiten beachten. Kinderfeuerwehren richten sich an jüngere Altersgruppen, weshalb der Schwerpunkt noch stärker auf spielerischem Lernen, Bewegung und sozialer Entwicklung liegt. Feuerwehrtechnische Inhalte treten deutlich in den Hintergrund und müssen altersgerecht sowie ohne Gefährdung vermittelt werden.
Besonders wichtig ist hier ein erhöhter Betreuungsschlüssel sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Auch die Qualifikation der Betreuenden spielt eine zentrale Rolle: Kenntnisse in frühkindlicher Pädagogik und im Kinderschutz sind besonders wertvoll. Zudem gelten je nach Bundesland eigene rechtliche Rahmenbedingungen und Altersgrenzen. Informationen dazu gibt es bei der jeweiligen Landesjugendfeuerwehr.
Viele weitere wichtige Informationen rund um die Arbeit mit Kindern findet Ihr in der Arbeitshilfe „Kinder in der Feuerwehr“. Sie enthält alle wichtigen Informationen, darunter Richtlinien und Regelungen. Zudem gibt es Tipps zur pädagogischen Gestaltung der Gruppenstunden, zum notwendigen Betreuungsschlüssel, zu Aufsichtspflichten, Unfallverhütung und Auszeichnungen.
Vielen Dank für Euer Engagement und Eure Motivation – Ihr gestaltet die Zukunft der Feuerwehr aktiv mit!