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Vorsicht bei Fotos/Videos in Sommerzeltlagern!

Jugendliche auf einer Wiese, davor als Wasserzeichen eine Kamera

Foto: Unsplash/Artem Kniaz

Sommerzeltlager bedeuten Spiel, Spaß, Unbeschwertheit – und natürlich entstehen hier auch viele schöne Fotos oder Videos. Sollen diese jedoch veröffentlicht oder weitergegeben werden, muss Folgendes beachtet werden: 

Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Bei Minderjährigen muss die Einwilligung stets bei den Personensorgeberechtigten eingeholt werden. Zwischen 8 und 17 Jahren gilt die sogenannte Doppelzuständigkeit: Es müssen sowohl beide(!) Erziehungsberechtigte als auch die Kinder mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die Einwilligung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen. Es ist anzugeben, zu welchem Zweck die Bildnisse gefertigt werden sollen und in welchen Medien sie veröffentlicht werden: Zeitung, Homepage und/oder soziale Medien. Bei Veranstaltungen wie Zeltlagern empfehlen wir, die Einwilligung bereits im Vorfeld einzuholen.
Hier findet Ihr eine Vorlage für die Einwilligung.

Darüber hinaus gilt:

  • Auf keinen Fall Fotos/Videos hochladen, die Kinder/Jugendliche nackt oder leicht bekleidet zeigen!
    (Achtung: Nacktaufnahmen oder Fotos/Videos von leicht bekleideten Kindern/Jugendlichen können auch zu Kinderpornografie zählen!)
  • Die Preisgabe personenbezogener Daten des Kindes/Jugendlichen im Zusammenhang mit einem Foto/Video vermeiden. Niemals den vollständigen Namen des Kindes/Jugendlichen im Zusammenhang mit einem Foto/Video posten, das verringert die Möglichkeit der Auffindbarkeit über Suchmaschinen. 
  • Keine unvorteilhaften Fotos/Videos veröffentlichen.
  • Gesicht verpixeln, wenn kein Einverständnis vorliegt.
  • Den Empfängerkreis bei der Weitergabe der Fotos/Videos sinnvoll einschränken.
  • Name des Fotografen und Ort muss bekannt sein, wenn das Foto/Video verwendet werden soll.