mask

"Wir haben uns für jemand anderen entschieden"

Über strukturellen Rassismus

Die Diskriminierung von People of Color hat in vielen Fällen nicht nur etwas mit persönlichen Einstellungen und Verhaltensmustern "weißer" Menschen zu tun, sondern kann auch in gesellschaftlichen Strukturen verankert sein. Was "struktureller Rassismus" ist und wie er sich im Alltag zeigt, erklären wir im vierten Teil unserer Reihe über Alltagsrassismus.

Die Worte klingen immer noch in Nesrins Ohr: "Wir haben uns für jemand anderen entschieden. Ihre Bewerbungsunterlagen werden vernichtet." Nesrin ist 21 Jahre alt und hat ihre Ausbildung als medizinische Fachangestellte mit Bravour bestanden. Seit über einem Jahr bewirbt sie sich um einen Arbeitsplatz, aber immer wieder kommen Absagen. Die Freunde aus ihrer Ausbildungszeit haben inzwischen fast alle einen Job. Ist das einfach Pech? Manche Stellen, auf die sich Nesrin beworben hat, sind immer noch ausgeschrieben – auch wenn die Firma ihr gesagt hat, die Stelle sei schon besetzt.

Ein anderes Beispiel: Anas und Karim sind seit drei Jahren ein Paar. Die beiden jungen Männer mit libanesischen Wurzeln wollen endlich in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Seit Monaten schon sind sie auf der Suche, doch die Vermieter:innen sagen ihnen immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen ab. Wenig später steht dann ein "deutscher" Name am Klingelschild der Wohnung. Haben Anas und Karim einfach kein Glück – oder werden sie wegen ihrer Herkunft diskriminiert?

Viele Menschen in Deutschland können nicht glauben, dass es Fälle wie unsere beiden fiktiven Beispiele wirklich gibt. Absagen bei Bewerbungen oder bei der Wohnungssuche werden oft als ganz normal angesehen, als eine Enttäuschung, mit der man eben rechnen muss. Und da scheint ja auch was dran zu sein: Auch Klaras und Johannas bekommen nicht jeden Job, auch Stefans und Toms haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Trotzdem lässt sich nicht von der Hand weisen, dass Menschen, die anders aussehen als die "weiße" Mehrheitsgesellschaft, die einen "fremd" klingenden Namen haben oder mit Akzent sprechen, überproportional häufig nicht ausgewählt werden.

Struktureller Rassismus

Solche Diskriminierungen bei der Wohnungs- und Jobsuche sind Beispiele für "strukturellen Rassismus". Damit ist gemeint, dass bestimmte Menschen in einer Gesellschaft (durch teilweise über Jahrhunderte gewachsene Denk- und Handlungsweisen) systematisch benachteiligt, ausgegrenzt oder herabgesetzt werden. Die Lehrerin, die dem syrienstämmigen Jungen trotz guter Noten die Empfehlung für das Gymnasium verweigert, handelt zum Beispiel sicher nicht aus einer persönlichen rassistischen Einstellung heraus. Sie kann sich aber auf eine über Jahrzehnte eingeschliffene Praxis und bestimmte Stereotype stützen, um ihre Entscheidung zu begründen. Genauso der Sachbearbeiter bei der Wohnungsbaugesellschaft, der Herkunft und Hautfarbe von Bewerber:innen in seinen Erhebungsbogen aufnimmt, um bestimmte Wohnungen nur an bestimmte Gruppen vergeben zu können. Er kann sich darauf berufen, nur das vorgegebene Verfahren einzuhalten. Eindeutig rassistisch bleibt das trotzdem.

Struktureller Rassismus ist dabei mehr als eine bloß "gefühlte" Benachteiligung. Er lässt sich inzwischen auch gut mit Zahlen belegen. Laut einer Studie des Wissenschaftszentrums Berlin zum Beispiel haben Bewerber:innen mit einem albanischen oder marokkanischen Namen eine fast 20 Prozent geringere Chance, überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden als Bewerber:innen mit "deutsch" klingendem Namen – obwohl sie für den Job gleich gut qualifiziert sind. Bei der Wohnungssuche erhalten laut einer Untersuchung der Universität Bremen in manchen Regionen über 90 Prozent der Hochdeutsch sprechenden Anrufer:innen einen Besichtigungstermin, aber noch nicht einmal 25 Prozent der Bewerber:innen mit türkischem Akzent.

Es kommt teilweise sogar vor, dass der strukturelle Rassismus nicht mal versteckt wird. So steht in manchen Wohnungsanzeigen, die Wohnung sei "nur an Deutsche" oder "nicht an Ausländer" zu vergeben. Sätze wie diese sind nicht nur eindeutig rassistisch – auch Nesrin, Karim und Anas sind schließlich Deutsche, und selbst wenn sie es nicht wären, dürften sie nicht diskriminiert werden –, sie verstoßen auch gegen unsere Gesetze. Das 2006 in Kraft getretene "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" zum Beispiel verbietet Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Oft jedoch wehren sich die Betroffenen nicht gegen die Diskriminierung, sodass die Verletzung des Gesetzes ohne Folgen für die Verantwortlichen bleibt.

Was Du tun kannst

Struktureller Rassismus ist tief in unserer Gesellschaft verankert und nicht leicht zu ändern. Für die Menschen der "weißen" Mehrheitsgesellschaft ist er oft schwer zu erkennen und wird manchmal nicht ernst genommen. Deswegen ist es besonders wichtig, sich dagegen einzusetzen:

  • Wenn Menschen von Diskriminierungserfahrungen berichten, höre ihnen zuerst zu und versuche sie zu verstehen, ohne die Erfahrung gleich anzuzweifeln oder zu bewerten.
  • Setze Dich kritisch mit Deinen eigenen alltagsrassistischen Denkweisen und Verhaltensmustern auseinander (z. B. im Rahmen eines Antidiskriminierungstrainings) und frage Dich, ob es zum Beispiel in Deiner Jugendfeuerwehr, an Deiner Arbeitsstelle usw. Praktiken gibt, die "nicht-weiße" Menschen diskriminieren.
  • Wenn Du selbst von Diskriminierung betroffen bist, versuche Dir Hilfe zu holen (z. B. von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes), damit die rassistischen Handlungsweisen sichtbar werden und die Chance auf Veränderung besteht.

Autor:innen

Denise Carver ist Fachgebietsleiterin für Jugendpolitik und Integration bei der Hessischen Jugendfeuerwehr und Mitglied im Fachausschuss Jugendpolitik & Integration der DJF
Karsten Gäbler engagiert sich bei der Thüringer Jugendfeuerwehr im Fachbereich Jugendpolitik und ist Mitglied im Fachausschuss Jugendpolitik & Integration der DJF