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Geschichte der Deutschen Jugendfeuerwehr

Wenn man in alten Jahrgängen von Feuerwehr-Zeitungen blättert, wenn man in die Geschichte der Feuerwehr hineinschaut, dann erkennt man sehr schnell, dass beinahe alles, was uns heute in der Feuerwehr bewegt, auch schon in früheren Zeiten dagewesen ist. Die Ziele, die Anliegen, die Probleme und die Sorgen sind fast die gleichen geblieben, nur dass sich im Zuge der organisatorischen und der technischen Entwicklung andere Lösungsmöglichkeiten anbieten. Die dadurch bedingten Änderungen aber sind nicht immer auch Verbesserungen.

Diese allgemeine Feststellung kann man auch hinsichtlich der Entwicklung der Jugendfeuerwehren in Deutschland treffen. Es ist keineswegs so, dass die Geschichte der Jugendfeuerwehren erst mit der Gründung der Bundesorganisation „Deutsche Jugendfeuerwehr“ im Jahre 1964 begonnen hätte. Vielmehr war diese Gründung nur möglich, weil es am 1. Oktober 1964 schon 574 Jugendfeuerwehren mit 9.500 Jugendlichen gab! So viele waren jedenfalls im Generalsekretariat des Deutschen Feuerwehrverbandes damals gemeldet. Die tatsächliche Zahl hat wahrscheinlich noch höher gelegen. Angesichts dieser Entwicklung war die Schaffung einer einheitlichen Organisation einfach erforderlich.

Seit im Mai des Jahres 1982 die Jugendfeuerwehr Oevenum auf der Insel Föhr ihr 100-jähriges Bestehen feierte, wissen wir jedenfalls, dass die Geschichte der Jugendfeuerwehr in Deutschland mindestens bis zum Jahre 1882 zurückreicht. Und bei weiteren Forschungen kommt man wahrscheinlich auf noch frühere Daten. Es gibt keine spezielle Literatur über die Entwicklung der Jugendfeuerwehren. Darum ist man darauf angewiesen, die Geschichte der Jugendfeuerwehr bruchstückartig aus den Veröffentlichungen in den Feuerwehr-Zeitschriften zusammenzutragen. Soweit sich auf Grund des bisherigen Quellenstudiums übersehen lässt, kann man die Entwicklung der Jugendfeuerwehren in Deutschland in vier größere Abschnitte einteilen.

1. Von 1865 bis 1932: Erste Jugendfeuerwehren
2. Von 1933 bis 1945: HJ-Feuerwehr-Scharen
3. Von 1946 bis 1964: Jugendfeuerwehren
4. Ab 1965: Deutsche Jugendfeuerwehr

Von besonderem Interesse ist natürlich die erste Entwicklung der Jugendfeuerwehren. Dabei kann man nicht eng von dem Begriff „Jugendfeuerwehr“ ausgehen, sondern muss allgemein die Mitwirkung von Jugendlichen im Feuerwehrdienst verfolgen; der Name spielt dabei eine untergeordnete Rolle, ob Schülerfeuerwehr, Schulfeuerwehr, Jugendabteilung oder Jugendfeuerwehr.

Ich gehe hier von der Jahreszahl 1865 aus, da dies das früheste bisher erfasste Jahr ist, in dem eine Jugendfeuerwehr gegründet wurde: es ist die Gymnasialfeuerwehr in Wernigerode (Harz). Das Bestehen dieser Jugendfeuerwehr ist in mehreren Zeitschriften belegt: Ihr Gründungsjahr wird von kompetenter Seite in einer dieser Zeitschriften angegeben.

Die älteste Jugendfeuerwehr

Die „Zeitschrift für die deutsche Feuerwehr“ druckt in ihrer Ausgabe vom 31. August 1900 einen Artikel der Zeitschrift „Feuerwehr-Signale“ unter dem Titel „Förderung des Feuerwehrwesens durch Erziehungsanstalten“ (ohne Verfasserangabe) ab, in dem es u. a. heißt: „Aber nicht nur diese Fachschulen, sondern auch die Klosterschule Roßleben, die Landesschule Pforta sowie die Gymnasien von Salzwedel, Schleusingen und Wernigerode, besitzen Feuerwehren, welche durch die Behörden in jeder Weise gefördert werden.“

Die „Württembergische Feuerwehr-Zeitung“ vom 25. Oktober 1914 veröffentlicht einen Artikel des Führers der Gymnasialfeuerwehr Wernigerode, Branddirektor a. D. Ahrens, unter dem Titel „Schülerfeuerwehren“, in dem er mitteilt: „In unserer Provinz Sachsen bestehen, soweit ich orientiert bin, zwei Schülerfeuerwehren, die Seminarfeuerwehr in Barby und die Gymnasialfeuerwehr zu Wernigerode. Die Führung der letzteren ist mir anvertraut.“

Auch das Unterhaltungsblatt „Die Grüne Rose“ widmet der Jugendfeuerwehr am 30. September 1928 eine ganze Seite. Es berichtete vor allem über die 1928 gegründete Jugendfeuerwehr Plön, erwähnt aber auch die Jugendfeuerwehr in Brockau, einem Vorort von Breslau und die Schulfeuerwehr des Gymnasiums Wernigerode: „In der alten schönen Harzstadt Wernigerode hat die Schulfeuerwehr des Gymnasiums, die seit mehreren Jahrzehnten besteht, schon viele Feuersbrünste gemeinsam mit der Stadtwehr erfolgreich bekämpft.“

Und schließlich berichtet der Provinzial-Branddirektor Hämel, Breslau, in seinem Artikel in der „Schlesischen Feuerwehr-Zeitung“ vom 5. Januar 1929 „Jugendabteilungen bei unseren Feuerwehren, aber nicht selbständige Jugendfeuerwehren“: „In der Provinz Sachsen aber fanden wir die erste Jugendfeuerwehr schon in der 1865 in Wernigerode gegründeten Gymnasial-Abteilung, die noch heute besteht.“

Unklar bleibt bei diesen Angaben allerdings, ob es sich bei der Gymnasialfeuerwehr Wernigerode um eine freiwillige Jugendfeuerwehr gehandelt hat. Schon früh wurden nämlich an den Gewerbeschulen, Baugewerkschulen, Landwirtschaftsschulen, Lehrerseminaren und Gymnasien Lehrgänge im Feuerlöschwesen durchgeführt. Diese Maßnahmen dienten in erster Linie dem vorbeugenden Brandschutz, aber z. T. auch der Verbesserung des Feuerschutzes auf dem platten Lande. Dabei entstanden an vielen dieser Schulen auch eigene Feuerwehren; diese dürften dann aber wahrscheinlich mit mehr oder weniger „Zwang“ gebildet worden sein.

Allerdings sind die ältesten Erlasse über einen Unterricht im Feuerlöschwesen an diesen Schulen erst aus späterer Zeit bekannt. Bisher liegen nur Erlasse aus den Jahren 1873 bis 1877 vor; sie sind vom Königlich-Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegeben worden. Aus anderen Ländern wurden ähnliche Erlasse noch nicht aufgefunden. Wenn aber die Einführung dieses Unterrichts erst nach 1870 erfolgt sein sollte, dann dürfte es sich bei der Gymnasialfeuerwehr Wernigerode wohl um eine freiwillige Jugendfeuerwehr handeln. Eine Anfrage in Wernigerode selbst blieb leider bisher ohne Antwort.

Die Entstehung der Jugendfeuerwehr Oevenum auf Föhr im Jahre 1882 als freiwillige Gründung ist dagegen urkundlich belegt. Der Anlass zu ihrer Gründung war gewiss vornehmlich durch die Insellage und durch den Beruf der Inselbewohner bedingt. Die Insellage lässt keine nachbarliche Hilfe vom Festland zu, man ist auf sich allein gestellt. Und der Beruf des Fischers führte die Männer damals oft monatelang von Zuhause fort, so dass die Jungen zu Hause in die Bresche springen mussten.

Nachwuchs oder Jugend-Organisation

Seit der Gründung der Jugendfeuerwehr Oevenum findet man in den Feuerwehr-Zeitschriften wiederholt Artikel über Schüler- und Jugendfeuerwehren. An diesen Artikeln lässt sich die Weiterentwicklung des Jugendfeuerwehrgedankens sehr genau ablesen. Steht anfangs die reine Nachwuchsfrage für die Feuerwehr im Vordergrund, so tritt im Laufe der Jahre der Erziehungsgedanke mehr und mehr hervor. Weitsichtige Autoren aber haben schon sehr früh beides erkannt und in ihren Beiträgen zum Ausdruck gebracht. Bemerkenswert ist dafür ein Artikel in der „Zeitschrift für Feuerlöschwesen“, der über die „Errichtung von Jugendfeuerwehren“ im Amtsbezirk Wasserburg (Oberbayern) berichtet. Der Artikel wurde von der Illustrierten „Zeitschrift für die deutsche Feuerwehr“ am 31. Oktober 1883 nachgedruckt (leider ohne Verfasser-Angabe); es heißt darin z. B.: „Um den jetzigen Bestand des freiwilligen Löschwesens auf seiner Höhe zu erhalten und andererseits mehr Erkenntnis, Verständnis und Liebe für den Beruf ins Volk zu tragen, müssen wir darauf bedacht sein, den Geist der Feuerwehr schon in die heranwachsende Jugend zu pflanzen und namentlich in jenen Plätzen, wie die Pflichtfeuerwehren vorherrschen, zu streben, dass eine Jugendfeuerwehr entsteht, welche geeignet ist, mit den Jahren die Pflichtfeuerwehren zu verdrängen.“

„Vielen Erwachsenen ist der Löschdienst wie ein bürgerlicher Frondienst, der Jugend aber ein freudiges Spiel, durch welches sie in den ernsten Dienst hineinwächst, dabei die schönsten Tugenden des Gehorchens, der Ordnung und Unterordnung, der kameradschaftlichen Liebe und des gemeinsamen Opferbringens erlernt. [...] Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss bewirken diese Anstalten auch auf die moralische, gesetzliche Bildung und Erziehung der jungen Leute und es wäre ein wesentlicher erzieherischer Fortschritt gemacht. Für Volksschullehrer und Feuerwehrchargierte öffnet sich hier ein dankbares Feld der Erziehung und Übung im Dienste der Menschenliebe und Humanität.“

Das Beispiel der Pfadfinder

Branddirektor Dr. Reddemann, Leipzig, setzt sich in dem Artikel „Feuerwehr und Jugendbewegung“, der im Juli 1913 im „Archiv für Feuerschutz“ veröffentlicht wurde, für die Zusammenarbeit der Feuerwehren mit der damals verstärkt hervortretenden Jugendbewegung ein. Er verweist dabei auf das Beispiel der Pfadfinder und schreibt u. a.: „Die Feuerwehr, einer der schönsten und edelsten Berufe unserer materiellen Zeit, verlangt von ihren Mitgliedern auch alle diese Tugenden, wie sie die Pfadfinder lernen: Hilfsbereitschaft, Selbstlosigkeit, Mut, Nächstenliebe, Willenskraft, Unterordnung. Also zwischen beiden besteht hierin viel Wesenverwandtes.

Unwillkürlich muss daher der Gedanke auftauchen, ob nicht das Feuerwehrwesen oder wenigstens die öffentliche Feuersicherheit aus dieser Verwandschaft Nutzen ziehen kann, wenn sie erwachsen sind im wirklichen Leben in noch höherem Maße als jetzt, bei Brandgefahr zur Hilfe und Rettung ihrer Mitmenschen aus Not und Gefahr verwenden!“

Dieser Gedanke wurde noch im gleichen Jahr von dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Trebnitz, Bürgermeister Goltz, in seinem Artikel „Jugendbewegung – Feuerwehr-Nachwuchs“, erstmals veröffentlicht im „Archiv für Feuerschutz“, Dezember 1913, und nachgedruckt in der „Württembergischen Feuerwehr-Zeitung“ vom August 1914, aufgegriffen. Er schreibt: „Könnten nicht auch die Freiwilligen Feuerwehren einen Teil der Jugendpflegebestrebungen übernehmen? [...] Vielleicht wäre das Verknüpfen von Jugendpflege und freiwilliger Feuerwehrtätigkeit geeignet, in einem Jahrzehnt die Klagen ... in Bezug auf das Verhalten unserer jüngeren Generation, verstummen zu machen und den Reihen unserer Wehren verlässliche jugendliche Kräfte zu gewinnen.“

Jugendfeuerwehren im 1. Weltkrieg

Diese so positiven Entwicklungstendenzen wurden leider jäh unterbrochen durch den Weltkrieg 1914/1918. Nun stand die militärische Vorbereitung der Jugend im Vordergrund. Und obgleich der Gedanke der Jugendfeuerwehr, der in der Feuerwehrpresse so lebhaft gefördert wurde, längst nicht Allgemeingut innerhalb der Feuerwehren und ihrer Verbände war - für die Ertüchtigung der Jugend in Kriegszeiten war man bereit, sie zu akzeptieren. 1884 lehnte zwar der Rheinisch-Westfälische Feuerwehrverband auf seiner Tagung in Dortmund einen Antrag auf Errichtung von Jugendfeuerwehren mit den Worten ab: „Wir sind nicht in der Lage, ein solches Jugendheer zusammenzuschaffen, denn wir sind Männer, wir wollen nicht mit der Jugend arbeiten, wir wollen unsere Manneswürde bewahren. Bringen Sie unser Institut nicht auf solche Abwege“.

Die „Hannoversche Feuerwehr-Zeitung“ vom 1. April 1913 gibt einen Bericht über den Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehren wieder, der von Direktor Karl Staudt, Prag, vor dem Ausschuss des Deutschen Feuerwehr-Landesverbandes für Böhmen erstattet wurde. Der Bericht befasst sich in erster Linie mit dem mangelnden Nachwuchs in den Feuerwehren. Er schildert dann verschiedene Wege, auf denen man die Jugend gewinnen könnte, von Jugendfeuerwehr aber ist in diesem Bericht nicht die Rede.
Auch auf dem 18. Deutschen Reichsfeuerwehrtag vom 24. bis 29. Juli 1913 in Leipzig wurde das Problem des Nachwuchses für die Feuerwehren angeschnitten. Oberbrandmeister Hämel, Bogutschütz, referierte über dieses Thema. Seinem Referat lag eine Fragebogen-Aktion zugrunde, aus der die Ablehnung der Jugend und der „besseren Gesellschaftskreise“ gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr klar hervorging. Als Gegenmaßnahmen schlug er vor: bessere öffentliche Anerkennung der Freiwilligen Feuerwehren, Bewilligung von Reisekostenermäßigung, Verleihung von Ehrenzeichen, einheitliche Uniformierung usw., um das Ansehen der Feuerwehren zu verbessern. Auch hier fehlte jeder Hinweis auf die Jugendfeuerwehren.

Die Feuerwehrverbände hatten also offensichtlich das Problem und die richtige Lösungsmöglichkeit noch nicht erkannt. Noch im Jahre 1913 hatte z. B. der Bayerische Landesfeuerwehrausschuss eine beantragte Herabsetzung des Mindestalters zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr von 18 auf 16 Jahre abgelehnt.

Nur Kreisbrandmeister Jäckel, Erlangen, stimmte für die Herabsetzung mit der Begründung, die Feuerwehren sollten sich der Jugendbewegung bemächtigen. Aber gleich in den ersten Tagen der Mobilmachung im Jahre 1914 beantragte derselbe Ausschuss beim Königlich-Bayerischen Staatsministerium des Innern die Herabsetzung des Eintrittsalters in die Feuerwehr auf das vollendete 16. Lebensjahr, um die Lücken in der Feuerwehr zu schließen, die durch Einberufungen zum Militärdienst entstanden waren.

Von militärischer Seite und von Seiten der Verwaltungen wurde die Heranziehung Jugendlicher durch die Feuerwehr u. a. mit folgenden Worten unterstützt:

  • „Die Teilnahme Jugendlicher an den Übungen der Feuerwehr als Vorbereitung für den Heeresdienst kann nur empfohlen werden. (Kriegsministerium, 24.11.1916).“
  • „Ich verspreche mir von der Aufnahme von Feuerlöschübungen der Jungmänner eine wesentliche Förderung der militärischen Jugendvorbereitung auf dem platten Lande...“.

(Regierungspräsident Frankfurt/Oder, 22.3.1917).

Dieser Tribut an die Zeitverhältnisse konnte aber die Diskussion über die Notwendigkeit von Jugendfeuerwehren als Nachwuchsorganisation und Ort einer sinnvollen Jugendpflege nicht abwürgen.
Der Feuerwehrverband der Rheinprovinz stellte sich zwar 1915 in Aachen noch entschieden gegen die angeregten Bestrebungen zur Errichtung von Jugendfeuerwehren. Aber wahrscheinlich war seine Ablehnung schon gegen ihre militärische Verfremdung gerichtet. Der Bayerische Landesfeuerwehrausschuss wies auf seiner Tagung im Jahre 1915 in München auf die Bedeutung der Jugendfeuerwehren hin und beschloss, diese Bewegung im Auge zu behalten und Material darüber zu sammeln. Und der Preußische Feuerwehrbeirat betonte im gleichen Jahre, dass der Gedanke der Jugendfeuerwehren ein sehr glücklicher sei, der auch in Friedenszeiten seine segensreiche Wirkung auszuüben verspreche. Er beschloss darüber hinaus, beim Minister des Innern wegen der Heranziehung der Jugendwehren zum Feuerwehrdienst – auch im Frieden – vorstellig zu werden. Nach Kriegsende setzte sich der Bayerische Landesfeuerwehrausschuss für die Beibehaltung des für die Dauer des Krieges herabgesetzten Eintrittsalters in die Feuerwehr auf 16 Jahre ein, um der Jugend die Möglichkeit zu geben, in die Feuerwehr einzutreten. Das Bayerische Innenministerium stimmte dem zu.

Nach dem großen Krieg

Nach dem Weltkrieg war die Situation für die Freiwilligen Feuerwehren denkbar schlecht. Ihre Reihen waren durch den Krieg gelichtet. Viele Ideale waren zerbrochen. Der materielle Trieb nach Erwerb beherrschte das Leben. Für einen freiwilligen, ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr gab es kaum eine Chance. Die Jugend stand völlig abseits. Während die Feuerwehren ihren Nachwuchs bisher von Männern erhielt, die ihren Militärdienst abgeleistet hatten und damit eine gewisse Vorausbildung auch für den Feuerwehrdienst mitbrachten, kamen nun – wenn sie überhaupt kamen – nach Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht gänzlich unausgebildete Männer zur Feuerwehr. Das machte Änderungen, ja ein Umdenken in der gesamten Ausbildung und Erziehung erforderlich. Es war eine schwere Zeit für den Wiederaufbau des freiwilligen Feuerwehrwesens.

Diese schwierige Lage kommt auch in zahlreichen Artikeln in der Feuerwehrpresse zum Ausdruck. Den „Mitteilungen des Bezirks-Feuerwehrverbandes Oppeln“ entnimmt die „Schleswig-Holsteinische Feuerwehr-Zeitung“, Nr. 51/1919 folgende Ausführungen: „Was aber den Wehren fehlt, ist der junge Nachwuchs, der sich nur spärlich meldet. Sehr störend empfunden wird aber bei vielen Wehren das Ausscheiden zahlreicher alter Führer und Vorstandsmitglieder, welche ihre Ämter niederlegten, weil sie den Gehorsam in den Wehren durch missverstandene Freiheitsideen geschädigt und dadurch die Schlagfertigkeit der Feuerwehren gelockert sehen. Vielfach wird von jungen Wehrleuten der Begriff der Freiwilligkeit der Tätigkeit der Feuerwehren so ausgelegt, als berechtige die freiwillige Tätigkeit zu Bequemlichkeit im Dienstbetriebe und zur Nichtachtung der strengen Führung, ohne welche die Wehren nicht bestehen können.“

Und die „Mitteilungen auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens“, nachgedruckt in der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Zeitung“ vom 24. Januar 1920 und in der „Hannoverschen-Zeitung“ vom 1. Juni 1920 beurteilen die Lage in dem Artikel „Unsere Jugend und die Feuerwehr“ u. a. so: „Ein anderer Moment aber liegt in einer gewissen Strömung unserer Zeit, die auf solch menschenfeindliche Bestrebungen, wie sie die Feuerwehr übt, mitleidig lächelnd herabschaut; und es gibt nicht gar so viele Menschen, die sich über derartige Urteile der Mode hinwegsetzen und ihrer eigenen Überzeugung zu folgen vermögen. Die Strömung unserer Zeit ist eben der Erwerb, und was nichts einbringt, ist töricht. Und gerade gegen diese Grundsätze, die unsere ganze Gesellschaftseinrichtung bedrohen, gibt es nicht viele Abwehrmittel, die so viel Erfolge versprechen als die Zuführung unserer Jugend zur Feuerwehr, der Pflegestätte aller bürgerlichen Tugenden.“

Feuerwehr und Jugendbewegung

n Schleswig-Holstein setzte sich Kreisfeuerwehrhauptmann Paulsen, Plan, in Wort und Schrift und durch die Tat für die Gründung von Jugendfeuerwehren ein. Seine Artikel in der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Zeitung“ im Dezember 1923 („Der Nachwuchs in den Feuerwehren“) und im Oktober 1925 („Jugendfeuerwehren“) blieben nicht bloße Theorie. Im Jahre 1928 wurde die Jugendfeuerwehr Plön gegründet. Auch der schleswig-holsteinische Landesbranddirektor Schmiedel setzte sich in seinem Artikel „Gebote der Zeit“ in der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Zeitung“ vom 1. März 1931 für die Heranziehung der Jugend zur Feuerwehr ein.

In einer Verhandlungsniederschrift von der Sitzung des Deutschen Feuerwehr-Ausschusses am 3. November 1928 in Kassel heißt es: „Eine eingehende Aussprache wurde über die Bildung von Jugendwehren gepflogen; doch kam dabei zum Ausdruck, dass nicht eigene Organisationen hierfür geschaffen werden dürfen, sondern die Jugendwehren im engsten Zusammenhang mit den örtlichen Feuerwehren stehen müssen. Insbesondere wird den Mitgliedsverbänden empfohlen, sich mit den Leitern der technischen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Lehranstalten zwecks Bildung von Jugendwehren ins Benehmen zu setzen!“

So ganz hatte der Deutsche Feuerwehrausschuss also noch nicht erfasst, worum es eigentlich ging. Das aber sprach der Leiter der Jugendfeuerwehr Erfde, P. Stamp, auf dem Feuerwehrtag 1931 des Kreises Schleswig aus („Schleswig-Holsteinische Feuerwehr-Zeitung“ vom 15. Juli 1931): „Ein besonderes Merkmal unserer Zeit sind die Jugendbewegungen. Überall hören wir von dem Bestreben, die Jugend für die eigenen Reihen der Vereine und Verbände zu gewinnen. Je mehr eine Organisation der Allgemeinheit dient und ihre Jugendarbeit weit über das innere Vereinsinteresse hinaus in die Aufgaben um die Allgemeinheit einordnet, je mehr die Jugend von dem Eigenleben einer Organisation in das Gemeinschaftsleben eines ganzen Volkes geführt wird, desto größere Berechtigung hat eine Jugendbewegung. Diese Berechtigung können die Feuerwehren in erster Linie für sich beanspruchen.“
Damit war der Anschluss an die guten Bestrebungen vor dem Ersten Weltkrieg wieder gefunden. Und in diesem Sinne entwickelten sich die Jugendfeuerwehren – ohne gesetzlichen Auftrag und ohne gesetzliche Verankerung – weiter. Es sind aus diesem Zeitraum bisher folgende Jugendfeuerwehren bekannt:

1865 Wernigerode (Gymnasium)
1882 Oevenum (Föhr)
1883 Wasserburg (Inn)
1883 Pfaffenhofen a.d. Ilm
1883 Alkersum (Föhr)
1884 Weinzierl (Österreich)
1888 Nieblum (Föhr)
1890 Wiesbaden
1891 Neuß (Knaben-Musikkapelle)
1900 Bromberg (Lehrer-Seminar)
1900 Koschnin
1900 Exin (Lehrer-Seminar)
1900 Paradies (Lehrer-Seminar)
1900 Rawitsch (Lehrer-Seminar)
1900 Breslau (Baugewerkschule)
1900 Chemnitz (Baugewerkschule)
1900 Leipzig (Baugewerkschule)
1900 Idstein (Baugewerkschule)
1900 Barby (Seminar)
1900 Osterburg (Seminar)
1900 Roßleben (Klosterschule)
1900 Pforta (Landesschule)
1900 Salzwedel (Gymnasium)
1900 Schleusingen (Gymnasium)
1902 Ottweiler
1902 Nienburg (Baugewerkschule)
1903 Kattowitz (Baugewerkschule)
1903 Mocker
1907 Lehrte
1908 Heiligenbeil (Landwirtschaftsschule)
1913 Lienz (Österreich)
1914 Bad Oldesloe (Präparanden-Anstalt)
1914 Trebnitz
1914 Iphofen
1915 Burgkunstadt
1916 Herford
1917 Skupitz
1917 Husum
1917 Harburg
1918 Borgsum (Föhr)
1920 Weihenstephan
1924 Esgrus
1924 Midlum (Föhr)
1925 Erfde
1925 Merklinde
1925 Niesgrau
1927 Lagerdorf
1927 Dieverstedt
1928 Plön
1928 Brockau
1928 Ebstrof (Ackerbauschule)
1931 Kappeln
1932 Wertheim
1932 Itzstedt

Von 1933 bis 1945

Mit dem Jahre 1933, mit der „Machtübernahme“ durch die Nationalsozialisten, wurde die Heranführung des Nachwuchses für die Freiwilligen Feuerwehren zu einem sehr schwierigen Problem. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) mit ihren vielen Untergliederungen ließ für den Eintritt in die Feuerwehr kaum noch Raum; jeder Bürger war in irgendeiner nationalsozialistischen Organisation erfasst. Das Totalitätsprinzip der Partei verursachte einschneidende Dienstbehinderungen, die zu einem erschreckenden Niedergang der Freiwilligen Feuerwehren führten. Die Partei stand auf dem Standpunkt, dass in den Freiwilligen Feuerwehren zu viele Bürger Unterschlupf gefunden hätten, die sich dem Dienst in den Parteigliederungen entziehen wollten. Und es bestand größte Gefahr, dass die Feuerwehren eines Tages von einer Parteiorganisation übernommen werden könnten. Hierfür bot sich die SA, die „Sturmabteilung“ der Partei aus der sogenannten „Kampfzeit“, die jetzt keine eigentliche Aufgabe mehr hatte, geradezu an.

Ein unabdingbares und notwendiges Prinzip der Freiwilligen Feuerwehr war und ist aber die Unabhängigkeit von politischen, religiösen und rassischen Einflüssen. Darum bemühte sich der Leiter des Amtes für Freiwillige Feuerwehren, der ehemalige Branddirektor von Celle und Provinzialfeuerwehrführer Walter Schnell, einer parteipolitischen Entwicklung der Feuerwehren zuvorzukommen. Er beschritt den unschädlicheren Weg des Zusammengehens mit der Polizei. Hierbei handelte es sich immerhin um eine Organisation der Gefahrenabwehr, also um eine Aufgabe, die auch die Feuerwehr auf ihrem Gebiet des Brandschutzes erfüllt. Außerdem wurde damit zugleich ein Verbot der gleichzeitigen Mitgliedschaft in der Feuerwehr und in der SA oder SS (Schutzstaffel) erreicht.

Das Reichsministerium des Innern erließ folgenden Erlass: „lm Interesse der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren ist es unerwünscht, dass Feuerwehrmänner und Feuerwehrführer gleichzeitig auch Mitglied der SA oder SS sind, da durch die doppelte Inanspruchnahme die Dienstfreudigkeit der Feuerwehrmänner erheblich leidet. Ich ordne daher hiermit an, dass in Zukunft kein Mitglied eines anerkannten Berufs der Freiwilligen Feuerwehr mehr Mitglied der SA oder SS werden darf.“ Damit konnte die Feuerwehr eine gewisse Eigenständigkeit bewahren und war insbesondere unabhängig von der Partei.

Jedoch konnten die Feuerwehren auch in dieser Organisationsform dem politischen Einfluss der Zeit nicht völlig entgehen. Schließlich unterstand sie nunmehr dem Chef der Deutschen Polizei, der zugleich Reichsführer der SS, also wieder einer Parteigliederung, war. Im weiteren Verlauf der Entwicklung wurden die Vereine und Verbände der Feuerwehren aufgelöst, die von den Verbänden geschaffenen Feuerwehrschulen von den Ländern übernommen, die Wahlen in den Feuerwehren abgeschafft und Führungskräfte nach dem Führerprinzip ernannt; die Feuerwehren wurden zur Hilfspolizei ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Die Jugend aber war gleichermaßen durch die Parteiorganisation der „Hitler-Jugend“ (HJ) mit ihren Untergliederungen organisiert. An sie war mit einer eigenen Jugendorganisation der Feuerwehr überhaupt nicht mehr heranzukommen. Walter Schnell machte daher im Jahre 1937 den Versuch, die Bannführung der HJ in Celle für die Feuerwehr zu interessieren. Er erbot sich, Jugendliche an den neuzeitlichen Geräten der Freiwilligen Feuerwehr Celle auszubilden. Die Jungen – alles Söhne von Feuerwehrkameraden – wollten gerne, aber die Führung der HJ lehnte es ab.

Feuerwehren ohne Nachwuchs

Die Reichsjugendführung der NSDAP hatte zwar schon am 19.6.1936 einen „Reichsbefehl“ zum Thema „HJ im Feuerwehrdienst“ erlassen, der folgenden Wortlaut hatte: „Da den Freiwilligen Feuerwehren auf dem Lande der nötige Nachwuchs fehlt, wird die Beteiligung von HJ-Einheiten in den Dörfern am Dienst der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr als zusätzlicher HJ-Dienst genehmigt. Die Aufstellung besonderer Einheiten, die für den Feuerwehrdienst einschließlich der damit verbundenen Übungen ganz oder teilweise abgestellt werden sollen, ist jedoch verboten.“

Diese Bestimmungen galten also nur für das platte Land und stellten darüber hinaus einen zusätzlichen Dienst, also eine doppelte Belastung dar. Damit konnte das Nachwuchsproblem der Freiwilligen Feuerwehr nicht gelöst werden. Noch 1937 musste Walter Schnell in seinem Tätigkeitsbericht vor dem Provinzialfeuerwehrverband Hannover, der in der “Hannoverschen Feuerwehr-Zeitung“ vom 1.5.1937 veröffentlicht ist, klagen: „(...) der Nachwuchs der jungen Jahresklassen (droht) zurückzugehen. Dieser Übelstand ist auf die große Zahl der vorhandenen uniformierten Organisationen und Verbände zurückzuführen. Trotzdem müsste es dennoch möglich sein, den erforderlichen Nachwuchs rechtzeitig zu erfassen, wenn die Betätigung in einer Freiwilligen Feuerwehr als im nationalsozialistischen Sinne ausreichend angesehen würde und unsere Feuerwehrmänner nicht mehr im Interesse einer parteipolitischen Anerkennung teilweise noch zusätzlich sich bewogen fühlten, einer anderen Formation anzugehören; denn die auch dort erfolgende dienstliche Inanspruchnahme muss zwangsläufig zu einer Dienstmüdigkeit führen.“

Und auch auf dem Provinizialfeuerwehrtag 1938 musste der Kreisfeuerwehrführer Buchholz laut „Hannoversche Feuerwehr-Zeitung“ vom 15.5.38 feststellen: „Leider muss auch in diesem Berichtsjahr festgestellt werden, dass die Betätigung in einer Freiwilligen Feuerwehr nicht immer als im nationalsozialistischen Sinne ausreichend angesehen wird. Es ist jedoch zu erwarten, dass in der kommenden Reichsregelung gerade diese Frage eine für alle Beteiligten notwendige und der Entwicklung des freiwilligen Feuerlöschwesens dienliche Regelung erfährt.“

Durch einen Zufall – eine falsche Telefonverbindung – bekam Walter Schnell Verbindung mit einem Bannführer der Reichsjugendführung, der eine Kleinkraftspritze für eine Ausbildungsstätte der Partei suchte, an der er Angehörige der HJ ausbilden wollte. Das führte dazu, die Frage der feuerwehrtechnischen Ausbildung Jugendlicher überhaupt einmal anzusprechen. Den Bannführer Arnold interessierte diese Angelegenheit auch in seiner Eigenschaft als Luftschutzreferent. Und als Walter Schnell ihn auf die Möglichkeiten hinwies, dass im Feuerschutz ausgebildete Jugendliche dann auch z. B. den Feuerschutz bei eigenen Veranstaltungen und in den Zeltlagern oder Baracken der Reichsparteitage übernehmen könnten, hatte er Arnold für seine Idee gewonnen.

Die ersten HJ-Feuerwehren

Es wurde zunächst ein Versuch bei den Freiwilligen Feuerwehren Osnabrück und Celle gestartet. In beiden Städten sollten je 30 Jugendliche zur Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Osnabrück war gewählt worden, weil dort bereits der damalige Brandingenieur Mitsdörfer schon einmal mit gutem Erfolg Jugendliche im Feuerschutz ausgebildet hatte, bis ein Wechsel in der Führung der HJ diese Betätigung wieder verbot. Und Celle kam natürlich als Heimat von Walter Schnell in Frage. Die Zustimmung zu diesem Versuch kam bereits Anfang Mai 1938. Dabei stellte die Reichsjugendführung jedoch die Bedingung, dass nach der Ausbildung der Jungen, die Eigenführung der „Scharen“ gewährleistet sein müsse. Außerdem sollte die Ausbildung nunmehr mit derartiger Beschleunigung betrieben werden, dass die beiden „Scharen“ bereits Anfang Juli an einem Jugendlager in Sperenberg teilnehmen könnten. Diese Teilnahme am Jugendlager wurde zu einer guten Werbung für den Gedanken der Feuerwehr-„Scharen“. Jedenfalls war damit die Möglichkeit geschaffen, die Jugend für die Feuerwehr zu gewinnen, wenn auch im Rahmen der Partei-Jugend.

Mit Runderlass vom 18.5.1938 waren verschärfte Anordnungen für die Bekämpfung von Waldbrandgefahren erlassen worden. Der Wald, als eine der wichtigsten Rohstoffquellen, war von überragender Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung des Vierjahresplanes. Im Zusammenhang mit diesen verschärften Waldbrandbestimmungen erließ die Reichsjugendführung eine ausführliche Feuerschutzdienstanweisung für die HJ. Über sie berichtet Dipl.-lng. Kohrs eingehend in der Zeitschrift „Die Feuerlösch-Polizei“ vom 15.07.1938. Die Überwachung dieser Dienstanweisung wurde dem HJ-Streifendienst (SRD) in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Feuerwehr übertragen. Der HJ-Streifendienst war eine Sonderformation der HJ. Als Einsatz-Formation oblag ihr die Durchführung des Ordnungs- und Überwachungsdienstes. Hierzu gehörte auch die Überwachung der Feuerschutzbestimmungen. Ohne Zweifel wurde durch diese Feuerschutzdienstanweisung der Gedanke der Feuerwehr und ihrer wichtigen Aufgaben in die Jugend hineingetragen.

Vereinbarung HJ im Feuerlöschdienst

Das Feuerlöschgesetz vom 1.11.1938 erwähnt die Jugendfeuerwehren nicht. Am 21.04.1939 wurde jedoch eine „Vereinbarung mit dem Jugendführer des Deutschen Reiches über die Ausbildung der HJ im Feuerlöschdienst“ getroffen. Bemerkenswert ist die Präambel zu dieser Vereinbarung. In ihr heißt es u. a.: „Die wachsende Bedeutung des Feuerlöschwesens, vor allem für den Luftschutz, macht erforderlich, dass die zur Verfügung stehenden Kräfte der Feuerschutzpolizei und der Feuerwehren verstärkt werden. Zur Erreichung dieses Zieles ist [...] folgende Vereinbarung getroffen worden.“

Diese Worte gleichen dem Vorspruch zum Feuerlöschgesetz und lassen erkennen, dass Gesetz und Vereinbarung allein der Vorbereitung für einen Kriegsfall dienten. Jedenfalls waren jugenderzieherische oder jugendpflegerische Ziele nicht darin zu erkennen, wie folgende Auszüge aus der Vereinbarung erkennen lassen: „Der Jugendführer des Deutschen Reiches stellt dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei in allen Luftschutzorten I. und II. Ordnung nach Maßgabe des örtlichen Bedarfs Hilfskräfte aus den Einheiten der HJ zur Verfügung, die im Feuerlöschdienst ausgebildet werden. Das Mindestalter der ... Jungen wird auf 15 Jahre festgelegt [...] Die zum Feuerlöschdienst Kommandierten bilden keine Sondereinheiten, wie z. B. die Nachrichten-HJ. Die Jungen werden jedoch für die feuerwehrtechnische Ausbildung in besonderen Einheiten (Kameradschaft, Schar, Gefolgschaft) unter HJ-Führern, die selbst feuerwehrtechnisch ausgebildet sind oder noch besonders ausgebildet werden, zusammengefasst. Diese Führer sind für den HJ-Dienst in den Einheiten verantwortlich. Bei jedem feuerwehrtechnischen Übungsdienst oder bei jedem Einsatz gelten die Jungen als durch polizeiliche Verfügung herangezogen und treten damit unter den Befehl des ausbildenden oder leitenden Führers der Feuerschutzpolizei bzw. Feuerwehr [...]“.

Die feuerwehrtechnische Unterteilung der Einheiten erfolgte in Gruppen und Zügen (2 Gruppen = 1 Zug). Die größte Einheit (Gefolgschaft) [...] soll in einem Luftschutzort I. oder II. Ordnung vorläufig 80 Jungen, im Ausnahmefall 100 Jungen nicht übersteigen.

Normalerweise soll der Feuerwehrdienst 35 Doppelstunden im Jahr nicht übersteigen, wobei dieser Dienst auf den Dienst in der HJ anzurechnen ist. In einem weiteren Erlass vom 28. Juni 1939 wurde die Uniformierung der zum Feuerwehrdienst kommandierten Jungen wie folgt festgelegt:
„Die für den Feuerwehrdienst kommandierten Jungen tragen während des Feuerwehrdienstes den Winteranzug und die blaue HJ-Dienstmütze. Alle Ausrüstungsgegenstände, die dem persönlichen Schutz beim Einsatz dienen, wie Stahlhelm, Hakengurt, Fangleine, sind von der Gemeinde, in der die Einheit aufgestellt wird, zur Verfügung zu stellen.“

Eingliederung in den HJ-Streifendienst

Schon im Dezember des gleichen Jahres, nämlich nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, hatte man erkannt, dass die Organisationsform der HJ-Feuerwehr-Scharen auf Schwierigkeiten stieß. Zwar hatte sich die Aufstellung der Feuerlöschdienstreserven aus der HJ bewährt. Infolge der Mobilmachung waren aber zahlreiche Luftschutzorte lll. Ordnung von den Einberufungen stärker betroffen, als die der I. und II. Ordnung. Ohne besondere Weisung waren die dadurch bei den Feuerwehren entstandenen Lücken durch HJ ausgefüllt worden. Schwierigkeiten ergaben sich aber vor allem daraus, dass die HJ-Feuerwehr Scharen keine Sondereinheit nach dem Muster der Marine-HJ, der Flieger-HJ usw. bildeten.
Das führte zu Überschneidungen beim Ausbildungs- und HJ-Dienst und vor allem zu doppelter Belastung. Mit Runderlass vom 7.1.1939 wurden daher neue Vereinbarungen mit der Reichsjugendführung bekanntgegeben, wo nach die Ausbildung der HJ im Feuerlöschdienst dem Streifendienst der HJ übertragen wurde. In der Anlage zu diesem Runderlass heißt es u. a.:
„Hilfskräfte zur Ausbildung im Feuerlöschwesen werden von jetzt ab nur noch aus den Einheiten des Streifendienstes zur Verfügung gestellt [...]. Die bisher im Feuerlöschwesen ausgebildeten HJ-Angehörigen sind für den Einsatz zu erhalten und entsprechend in die Gefolgschaften des Streifendienstes zu überweisen. Grundsätzlich gelten die Auslesebestimmungen für den Streifendienst auch für diese überwiesenen HJ-Angehörigen. Sie sind nach den geltenden Bestimmungen nachzumustern. Voll im Feuerlöschwesen ausgebildete HJ-Angehörige, die bei diesen Musterungen als ungeeignet für den Streifendienst befunden werden, sind aber erst nach dem Kriege auszuscheiden [...]. Die augenblickliche Bedeutung des Feuerlöschwesens, besonders den Luftschutz, erfordert eine besondere Beachtung dieses Einsatzes des Streifendienstes. Es ist den Anforderungen der Feuerwehrdienststellen an allen Orten zu entsprechen. Die Beschränkung auf Luftschutzorte I. und II. Ordnung entfällt.“

Im Jahre 1940 wurden gem. Rundschreiben Nr. 18/1940 der Reichsjugendführung vom 12.2.1940 Mittel für einen Sonderlehrgang an der Hannoverschen Provinzialfeuerwehrschule in Celle zur Verfügung gestellt, an dem 70 Führer der HJ teilnahmen. Der Lehrgang fand vom 10. bis 15. März 1940 statt und diente dem Zweck, den Führern der HJ die Aufgabe klar zu machen, die sie auf dem Gebiet der Organisation und Ausbildung der HJ im Feuerlöschdienst wahrzunehmen hatten.

Aufbau und Ausübung

In einem „Reichsbefehl“ der Reichsjugendführung vom 12.08.40 sind Aufbau und Ausbildung der Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst zusammengefasst dargestellt. Danach erhalten die innerhalb des HJ-Streifendienstes zu bildenden Scharen die Bezeichnung „Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst“. Sie werden in Orten gebildet, wo mindestens eine Stärke von 15 Junggenossen erreicht wird. Wo diese Stärke nicht erreicht wird, werden Angehörige von HJ-Einheiten in durch Flieger gefährdeten Gebieten auch von Sonderformationen der HJ zur Dienstleistung innerhalb des Feuerwehr-Streifendienstes herangezogen. Die Feuerwehrscharen unterstehen nur dem Führer des Streifendienstes im Bann. Beim HJ-Dienst hat der HJ-Führer das Kommando. Beim technischen Dienst (Übungsdienst, praktischer Einsatz) übergibt der HJ-Führer dem Feuerwehrführer das Kommando. Junggenossen, die zum Feuerwehrdienst herangezogen wurden, haben in diesen Einheiten zu verbleiben. Ein Ausscheiden vor Kriegsende ist unter keinen Umständen möglich.
Für die Ausbildung der Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst ist in diesem Reichsbefehl ein besonderer Dienstplan veröffentlicht. Danach ist für die gesamte feuerwehrtechnische Ausbildung der Feuerwehrführer verantwortlich. Die übrige Ausbildung erfolgt nach dem „Ausbildungsplan für Sondereinheiten für die Kriegszeit“ vom 1.11.1939 als K-Ausbildung durch die HJ. Verlangt werden:

  • Heimabend bzw. Dienstunterricht: Zwei Mal im Monat je zwei Stunden;
  • Feuerwehrtechnische Ausbildung (Theorie/Praxis): Zwei Mal im Monat je zwei Stunden;
  • Praktische Feuerwehrausbildung u. Übungen: Ein Mal im Monat, Sonntagvormittag;
  • Theoretische K-Ausbildung: Zwei Mal im Monat je zwei Stunden;
  • Praktische K-Ausbildung: Zwei Mal im Monat je ein ganzer Sonntag.

Die Dienststunden können nach örtlichen Gegebenheiten auf bestimmte Tage festgelegt werden; der planmäßige Dienst soll immer am gleichen Wochentag stattfinden. Nach Möglichkeit ist der Feuerwehrdienst der HJ mit dem der allgemeinen Freiwilligen Feuerwehr zusammenzulegen.
Jeder Angehörige der Feuerwehrscharen konnte das HJ-Feuerwehrabzeichen des Streifendienstes erwerben. Es wurde nach einer mit Erfolg abgelegten Prüfung verliehen, und zwar als Führerabzeichen, für Führer von Feuerwehrscharen und Sachbearbeiter der Gebiete, als Formationsabzeichen.

Die Prüfung umfasste folgende Bedingungen, die nicht nach Punkten, sondern lediglich mit „bestanden“ (oder „nicht bestanden“) gewertet wurden:

  1. a. Feuerlöschgesetz vom 23.11.1938
    b. Vereinbarung zwischen dem Jugendführer des Deutschen Reiches und dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei vom 28.06.1939
    c. Organisation der Freiwilligen Feuerwehren
  2. Einteilung der Brände
  3. Löschtaktik
    a. Was ist Feuer?
    b. Wie wird Feuer bekämpft?
    c. Die Gruppe
    d. Der Zug
  4. Persönliches Verhalten an der Brandstelle
    a. feuerbeständig
    b. feuerhemmend
  5. Schlauchkunde
  6. Löschwasserversorgung
  7. Gerätekunde (Kleinlöschgeräte)
  8. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
    a. Vorschriften
    b. Entrümpelung
  9. Gas- und Rauchschutz (Schutzgeräte)
  10. Brandbomben (Eigenschaften)
  11. Waldbrände (Verhütung und Bekämpfung)
  12. Persönliche Haltung (charakterlich, kameradschaftlich) des zu prüfenden Hitlerjungen

Das HJ-Feuerwehrabzeichen zeigt in einem Rhombus, in Anlehnung an das HJ-Abzeichen, das Hoheitszeichen der Deutschen Polizei auf weißem Grund mit einer Flammenkrone. Es wurde auf dem linken Ärmel getragen.

Seit 1940 fanden regelmäßig geschlossene HJ-Führerlehrgänge an den Feuerwehrschulen in Klein-Mellen (Pommern), Koblenz (Rheinland), Dresden (Sachsen), Weimar (Thüringen), Celle (Hannover), Harrisleefeld (Schleswig-Holstein), Mainz (Hessen) und Heyrothsberge/Magdeburg (Provinz Sachsen) statt. Die Zeitschrift „Deutscher Feuerschutz“ kündigte noch im Februar 1944 derartige Lehrgänge an.

Organisation und Uniformierung

In dem Runderlass vom 31.03.1941, der vornehmlich Fragen der Kosten regelt, wurde zugleich auch die organisatorische Zugehörigkeit der HJ-Feuerwehrscharen und die Uniformierung ihrer Mitglieder geklärt. Dazu heißt es in dem Erlass: „Die innerhalb einzelner größerer Gemeinden gebildeten geschlossenen Feuerwehrscharen der HJ sind jetzt und in kommenden Friedenszeiten als Teile der örtlichen Feuerwehren anzusehen.“ Und: „lm Einvernehmen mit der Reichsjugendführung halte ich es für zweckmäßig, wenn die Hitlerjungen an Stelle des Winteranzuges der HJ mit Dienströcken versehen werden, die in Schnitt und Farbe den Waffenröcken der freiwilligen Feuerwehrmänner gleichen; doch fallen Spiegel und Achselstücke fort. Dafür werden Schulterstücke aus gleichfarbigem Uniformtuch getragen. Auf diesen Schulterklappen sind Dienstgradabzeichen der HJ anzubringen. Auf dem linken Ärmel ist die HJ-Armbinde zu tragen, während das demnächst zur Verleihung kommende HJ-Feuerwehrabzeichen auf dem linken Unterärmel, in Höhe von etwa 3-4 cm unterhalb des Ellbogens zu tragen ist. Hinsichtlich der Hose und des Schuhzeuges sind während der Kriegszeit keine Vorschriften vorgesehen.“

Je länger der Krieg dauerte, umso stärker wurde das Umwerben der anfangs so geschmähten Feuerwehr und des Nachwuchses für sie aus der HJ. Dabei ging es ausschließlich um Kriegsmaßnahmen und nicht im geringsten um Maßnahmen der Jugendpflege. Nur Walter Schnell, längst Oberst und Chef des Amtes Freiwillige Feuerwehren in Berlin, blickte über den Krieg hinaus und bangte um den Bestand der Feuerwehren.

In seinen Richtlinien vom 25. April 1941 heißt es u. a.: „Der Ausbildung der Hitlerjungen ist die größte Aufmerksamkeit zu widmen, da unbedingt erreicht werden muss, dass die Feuerwehrscharen auch nach dem Kriege bestehen bleiben, und die Jungen nach dem Ausscheiden aus der HJ in die Freiwilligen Feuerwehren übertreten.“

Jugenddienstpflicht und Feuerwehrdienst

Neue Überschneidungen ergaben sich hinsichtlich der Jugenddienstpflicht und dem Feuerwehrdienst.
Nach § 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zum „Gesetz über die Hitler-Jugend“ (Jugenddienst Verordnung) vom 25.03.1939 waren alle Jugendlichen von 10 bis 18 Jahren zum Dienst in der Hitlerjugend verpflichtet. Nach § 3 der Dritten Durchführungs-Verordnung zum „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ vom 24.10.1939 konnten in die Freiwillige Feuerwehr Jugendliche vom 17. Lebensjahr an aufgenommen werden. Die Widersprüche wurden durch einen Runderlass des Reichsministers des Innern und Jugendführers des Deutschen Reiches vom 16.06.1941 ausgeräumt:
„Jugendliche, die zum Dienst der HJ erfasst sind, können in die FF nur dann aufgenommen werden, wenn die HJ-Banndienststelle bescheinigt, dass gegen ihre Aufnahme in die FF keine Bedenken erhoben werden. Die Erteilung der Bescheinigung ist nur dann zu versagen, wenn dringende dienstliche Gründe der HJ dem Eintritt und der Betätigung in der FF entgegen stehen.[...]
Jugendliche im jugenddienstpflichtigen Alter, die noch nicht der HJ angehören, können in die FF ohne weiteres aufgenommen werden. Die HJ-Banndienststelle hat jedoch zu bescheinigen, dass der Jugendliche der HJ nicht angehört und auch nicht für den Dienst in der HJ erfasst worden ist. [...]
Die Dienstzeit in den Feuerwehrscharen der HJ wird auf die spätere Dienstzeit als Feuerwehrmann in der FF voll angerechnet.“

Das Ringen um den Kriegseinsatz der HJ und um die Erhaltung der Schlagkraft der Feuerwehren wurde immer dringlicher, wie allein schon die Titel der Erlasse erkennen lassen: „Kriegseinsatz der HJ im Feuerwehrdienst“ vom 25.06.42, Erhöhung der Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren vom 25.03.43, usw. Und noch am 8.06.1944 veröffentlichte die Reichsjugendführung in der Zeitschrift „Deutscher Feuerschutz“ Ausschreibungen zu Gebietswettkämpfen und zum 1. Reichswettkampf der Feuerwehrscharen im Streifendienst der HJ. – 1945 war dann alles zu Ende.

Von besonderer Bedeutung ist aber noch eine Arbeitsanweisung für die Abteilung „N“ der Ergänzungsstelle vom 23. März 1942. Im Abschnitt E wird zu den HJ-Feuerwehrscharen u. a. festgestellt: „Die HJ-Feuerwehrscharen sind dem HJ-Streifendienst angegliedert und zählen als Nachwuchs für die SS. Für jeden Angehörigen der HJ-Feuerwehrscharen muss eine SS-Nachwuchs-Stammkarte angelegt werden. Die Überweisung der Angehörigen der HJ-Feuerwehrscharen in die SS bzw. ihre Annahme für die Waffen-SS erfolgt nach der Arbeitsanweisung, Abt. Organisation C.“

Ich bezweifle, ob das alle Angehörigen der HJ-Feuerwehrscharen gewusst haben. Aus dieser kurzgefassten Darstellung der Entwicklung der HJ-Feuerwehrscharen geht wohl eindeutig hervor, dass diese kein Vorbild für die Jugendfeuerwehren unserer Zeit gewesen sind, noch jemals sein können.

Unsere Jugend kommt freiwillig zu uns, während sie in die Jugendfeuerwehrscharen kommandiert wurde. Unsere Jugendfeuerwehren haben jugendpflegerische und jugendpolitische Ziele, während die Jugend der Feuerwehrscharen ausschließlich für parteipolitische und vor allem kriegerische Ziele missbraucht wurde. Der verstorbene Ehrenpräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Albert Bürger, unter dessen Präsidentschaft die Deutsche Jugendfeuerwehr aufgebaut wurde, sagte das in der Feierstunde zum 10-jährigen Bestehen der Jugendfeuerwehren im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg am 23. Januar 1983 sehr deutlich: „lch lege Wert darauf festzuhalten, dass die während des Krieges aufgestellten und zum Einsatz gebrachten HJ-Feuerwehrscharen keine Vorläufer der heutigen deutschen Jugendfeuerwehr sind. Die Vereinbarung zur Abstellung von Hitlerjugendscharen zur Dienstleistung in den Freiwilligen Feuerwehren ist eine kriegspolitische Maßnahme und ein hartes Diktat über die damalige deutsche Jugend. Die Deutsche Jugendfeuerwehr kann deshalb in ihrer neueren Entwicklung der dritten Phase keinesfalls an die HJ-Feuerwehrscharen als traditionelle Vorgänger anknüpfen. Sie hat dies in den nachfolgenden Jahren auch nie getan, im Gegenteil, die HJ-Feuerwehrscharen waren für die spätere Bildung der Deutschen Jugendfeuerwehren eine große Belastung sowohl im ideellen, als auch besonders im politischen Bereich. [...]

Eines soll aber auch heute gesagt werden, nämlich dass viele Hunderte junge Menschen zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr in den HJ-Feuerwehrscharen in den Bombennächten der Luftangriffe ihr Leben hingeben mussten. Sie hatten über ihr Leben keine freie Entscheidung mehr, sondern wurden mit phrasenhaftem Pathos ,auf dem Altar des Volkes geopfert.“

Diese Leistungen der jungen Menschen zum Schutze ihrer Mitmenschen verdienen genauso anerkannt zu werden, wie die Leistungen der Feuerwehrmänner in den Feuerwehr-Regimenten.

Von 1946 bis 1964

Der Chronist der Freiwilligen Feuerwehr Alzey, Dr. Eduard Berlet, schreibt in der im Jahre 1973 herausgegebenen Schrift „175 Jahre Feuerwehr Alzey“: „Diese Zeit von 1933 bis 1945 ist keine besondere Epoche der Feuerwehr geworden, sie ist nur eine Episode geblieben. Die heutige Wehr sieht ihre geschichtliche Kontinuität durch diese Jahre nicht als unterbrochen an. Die überkommenen Grundsätze der Wehr blieben trotz der äußeren Eingriffe in das Gefüge und in ihren Aufbau erhalten. [...] Die Jahre dieser Form zählen ebenso zu den Jahren der heutigen Freiwilligen Feuerwehr wie all die Jahrzehnte, in denen unterschiedliche Bezeichnungen den gleichen Aufgabenkreis umschrieben.“

Diese Feststellungen gelten nicht nur für die Freiwillige Feuerwehr Alzey, sie gelten für die deutschen Feuerwehren insgesamt. Aus dieser Haltung heraus nahmen sie nach Kriegsende, noch ehe es wieder eine staatliche Obrigkeit gab, ihren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit freiwillig wieder auf. Allerdings waren ihre Reihen stark dezimiert; der Krieg hatte schwere Wunden geschlagen und große Lücken hinterlassen. Die Bereitschaft zum freiwilligen Dienst in Uniform, zum Einreihen in eine Organisation war bei der Bevölkerung auf Null gesunken. Es begann eine schwierige Zeit der Werbung und des Wiederaufbaus der Feuerwehren.

Die HJ-Feuerwehrscharen hatten sich bei Kriegsende verständlicherweise sofort aufgelöst. Sie, die einmal den Nachwuchs der Feuerwehren sicherstellen sollten, waren durch ihren Missbrauch im Kriege zerstört.

Nur dort, wo der Gedanke der Jugendfeuerwehr schon vor diesen Jahren Fuß gefasst hatte, überdauerten einzelne Jugendfeuerwehren diese Zeit. Bei ihnen war der tragende Gedanke auch nicht allein die Nachwuchsförderung oder gar der militärische Einsatz gewesen, sondern die umfassende Erziehungsaufgabe, die Erziehung des jungen Menschen zur staatsbürgerlichen Mitverantwortung.
Jugendfeuerwehren mit dieser Ausrichtung entstanden schon 1948 in Rheine und Boldixum (Föhr), 1950 in Wildemann und Wustrow und 1951 in Lehrte. Jetzt meldete sich auch die Feuerwehrpresse wieder mit Artikeln über die Jugendfeuerwehren zu Wort, vor allem die norddeutsche Feuerwehrzeitung „Die Feuerwehr“ unter der Hauptschriftleitung von Heinrich Ernst. In ihrer Ausgabe vom Januar 1951 berichtete sie unter dem Titel „Knaben lernen dem Feuer wehren“ über die erste Jugendfeuerwehr in Deutschland in Oevenum auf Föhr. Im gleichen Heft befindet sich ein weiterer Artikel zum Thema „Jugend und Feuerwehr“. Der Verfasser (KB) zeigt darin vielfältige Wege auf, die Jugend schon von der Schulzeit an für den Feuerwehrdienst zu gewinnen. Bemerkenswert - auch gerade für unsere Gegenwart - ist der folgende Absatz aus diesem Artikel: „Gerade die 16- bis 18-jährigen sind für uns [...] entscheidend. (Es) ist [...] unsere Aufgabe, [...]dazu beizutragen, der Not dieser Altersstufe (gemeint ist die damalige Arbeitslosigkeit) mit zu beseitigen. [...] Wenn ein Junge erst Jahre hindurch ohne Ziel und Bindung gelebt hat, wird er sich nur schwer entschließen können, seine Freiheit gegen eine Bindung einzutauschen. Daher ist er nach Möglichkeit schon von seiner Schulentlassung an die Freiwillige Feuerwehr heranzuführen.“

Als ich als Oberfeuerwehrmann und Gruppenführer in der Freiwilligen Feuerwehr Rösehöfe im September 1951 als Delegierter an der Gründungsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen in Celle teilgenommen hatte, inspirierte mich dieses Erlebnis zu zwei Artikeln. Sie erschienen unter dem Titel „Jugend und Feuerwehr“ in der Zeitschrift „Die Feuerwehr“, X/1952, und mit der Überschrift „Tradition und Leistung“ im „Taschenkalender für die Feuerwehren“ für das Jahr 1953. Ich vertrat hier schon die Auffassung, dass man die 14- bis 16-Jährigen in die Feuerwehren aufnehmen müsse, und dass eine falsch verstandene Tradition den Fortschritt hemmen und den Nachwuchs von der Feuerwehr fernhalte.

Deutscher Feuerwehrverband und Jugend

Diese Publikationen aus meiner Feder führten dann wohl auch dazu, dass ich vom damaligen Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Albert Bürger, der das Thema „Nachwuchsförderung“ auf die Tagesordnung des 22. Deutschen Feuerwehrtages 1953 in Ulm gesetzt hatte, aufgefordert wurde, zu diesem Thema in Ulm zu sprechen. Da meine Ausführungen eine erste öffentliche Stellungnahme im Rahmen des DFV zu diesem Thema darstellten, zitiere ich daraus die folgenden Abschnitte:

„Gerade die Freiwillige Feuerwehr kann helfen, dieser Jugend einen neuen Hort zu bieten. Ihr innerster Gehalt ist nämlich bei allem Höhenflug der Gedanken und Ziele auch verblüffend realistisch, so dass er sogar dem materiellen und rationellen Denken der Gegenwart standhält. Damit bietet die Freiwillige Feuerwehr auch der resignierenden Jugend den Zugang zu ihrer Gemeinschaft. Auch Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe haben einen sehr nüchternen und realen Untergrund. Es ist einfach die Erkenntnis, dass der eine den anderen braucht, wenn er in Not und Gefahr gerät [...] Der Selbsterhaltungstrieb ist es also, der ganz nüchtern zur Bejahung der Freiwilligen Feuerwehr führt und zum Mitmachen.[...]
Müssen so auch die realen Überlegungen zur Bejahung unserer Organisation führen und zur freiwilligen Einordnung in unsere Reihen, so birgt die Freiwillige Feuerwehr in ihrem Aufbau darüber hinaus noch sehr beachtliche und überaus zeitgemäße erzieherische Werte in sich [...] Ich meine nicht die allgemein bekannten Werte der Charakterbildung, wie sie die Übernahme von Verantwortung und Pflichten mit sich bringt. [...] Ich ziele vielmehr auf die staatspolitische Erziehung ab, die den jungen Menschen in der Freiwilligen Feuerwehr fast unbewusst zuteil wird.[...] Wir müssen daher fordern, dass das Eintrittsalter in die Freiwillige Feuerwehr herabgesetzt wird, damit unserer Feuerwehrjugend der Versicherungsschutz der Feuerwehrunfallversicherung zuteil wird. Die Erfüllung dieser Forderung würde aber auch die große Lücke noch nicht schließen. Darum brauchen wir im Anschluss an die Schule noch die Jugendfeuerwehr, die als ordentliche Jugendgruppe der Gemeindefeuerwehr aufgebaut und vom zuständigen Kreisjugendpfleger anerkannt sein muss.“

Obwohl damit das Thema der Jugendwehren auf der Ebene des DFV angeschnitten worden war, ging eine nennenswerte Wirkung - das muss nüchtern festgestellt werden - von diesem Vortrag nicht aus.
Zwar wurden 1952 in Breloh, Clausthal-Zellerfeld, Dollbergen, Gelliehausen, Gilmerdingen, Münster, Weiterdingen und Weissenhaus (Schulfeuerwehr) und 1953 in Niebüll, Dannenberg, Merklinde, Lübeck, Dummersdorf und Güby (Schulfeuerwehr) weitere Jugendfeuerwehren gegründet, aber sicher unbeeinflusst vom Deutschen Feuerwehrtag in Ulm.

Hier gilt es zu verstehen, dass die Führungsgremien der Feuerwehr hinsichtlich der Gründung von Jugendfeuerwehren sehr skeptisch, sehr zurückhaltend, ja, z. T. völlig abweisend reagierten. Man glaubte, diese neue „Mode“ nicht mitmachen zu können. Man könne doch nicht nachahmen, was in den Jahren 1935 bis 1945 in den HJ-Feuerwehrscharen praktiziert worden sei! Diese Bedenken und diese Vorsicht waren gewiss verständlich. Der Begriff „Jugendfeuerwehr“ war ohne Zweifel politisch belastet und erweckte ungute Erinnerungen. Jedoch: die Jugendfeuerwehren waren ja keine nationalsozialistische Erfindung; sie gab es ja bereits vor dieser Zeit. Und an sie knüpfen die Jugendfeuerwehren unserer Tage an. Natürlich war bei der Ablehnung der Jugendfeuerwehren zu einem großen Teil auch mangelnde Einsicht in ihre Notwendigkeit und Berechtigung im Spiel.

Der erste Vorstoß

Das Präsidium des DFV befasste sich in den folgenden Jahren wiederholt mit dem Problem der Jugendfeuerwehren. Vor allem Präsident Albert Bürger und Vizepräsident Jonny Matthiesen, der Landesverbandsvorsitzende von Schleswig-Holstein, setzten sich für die Gründung von Jugendfeuerwehren ein. Allerdings waren sie sich darüber einig, dass es keinerlei Zwang zur Bildung von Jugendfeuerwehren geben dürfe. Sowohl die Freiwilligen Feuerwehren, als auch die Jugendfeuerwehren mussten freiwillig zur Jugendarbeit zusammenfinden. Wichtige Voraussetzung bei der Gründung einer Jugendfeuerwehr müsse das Vorhandensein eines Feuerwehrkameraden sein, der zur Betreuung und Ausbildung der Jungfeuerwehrmänner geeignet ist.

Angesichts der weithin ablehnenden Haltung der Mitglieder des Deutschen Feuerwehrausschusses gegen die Bildung von Jugendfeuerwehren vermied es das Präsidium, das Thema Jugendfeuerwehren offiziell auf die Tagesordnung der Sitzung des Deutschen Feuerwehrausschusses im Jahre 1957 in Lüneburg zu setzen. Man war übereingekommen, das Thema unter dem Punkt „Verschiedenes“ ohne Vorankündigung anzuschneiden.

Die Ausführungen von Präsident Bürger und Vizepräsident Matthiesen vermochten jedoch den Ausschuss nicht zu überzeugen. Präsident Bürger berichtet über diese Sitzung:
„Mit Unterstützung von Vizepräsident Matthiesen habe ich seinerzeit die Bildung der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrausschuss angeregt, bin jedoch damit nicht durchgekommen. Damals waren im Deutschen Feuerwehrausschuss verhältnismäßig viele alte Kameraden. Aus ihrer Mitte kam der Einwand, dass sich der Deutsche Feuerwehrverband nicht um Jugendarbeit in den Feuerwehren kümmern solle. Der Einwand kam unter dem Aspekt der Fortführung einer möglichen Tradition der HJ-Feuerwehrscharen.“ (Brief vom 6.12.82)

Aber auch diese Ablehnung konnte den Vormarsch der Jugendfeuerwehren nicht stoppen. Es entstanden bis 1957 die Jugendfeuerwehren Kirchheim, Hofbieber, Lüchow, Mönche-Vahlberg, Rosche-Prielip, Nürtingen, Utersum, Wrixum, Wyk, Bierbach, Husum, Klein-Wesenberg, Plan, Satrup, Tönning, Densberg und Bad Nauheim. Der Schwerpunkt aller bisherigen Gründungen lag offensichtlich in den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Hier befassten sich auch die Landesfeuerwehrverbände unter ihren Vorsitzenden Hans Helmers und Jonny Matthiesen positiv mit diesem Fragenkomplex. Als ihre Sachbearbeiter fungierten die Kameraden Benno Ladwig und Paul Augustin. Zunächst ging es vorrangig um zwei Fragenkomplexe: Das Eintrittsalter in die Feuerwehr und den Unfallversicherungsschutz der Jugendlichen.

Erste Jugendfeuerwehrtreffen

Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen ergriff im Jahr 1962 die Initiative, im Rahmen seines Landesfeuerwehrtages in Holzminden ein Treffen der Jugendfeuerwehren durchzuführen.
Es hatte zur Folge, dass sich die Anfragen an die Landesgeschäftsstelle in Hannover betr. Aufstellung von Jugendfeuerwehren mehrten. Die „Probleme um die Aufstellung von Jugendfeuerwehren“ beantwortete Landesgeschäftsführer Benno Ladwig in einem Beitrag unter diesem Titel in der Zeitschrift „Die Feuerwehr“, Heft Xl/1962.

Im Jahr darauf – 1963 – führte der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein im Rahmen seines Landesfeuerwehrtages in Neumünster ein mehrtägiges Zeltlager für die anerkannten Jugendfeuerwehren des Landes durch. Dabei wurde erstmals ein Wettkampf der Jugendfeuerwehren zur Erlangung einer Leistungsspange durchgeführt. Auch von diesem Jugendfeuerwehrtreffen ging eine breite aufklärende und werbende Wirkung aus.

Diesen ersten beiden Treffen auf Landesebene folgten dann viele Jugendfeuerwehr-Treffen in den Landkreisen. Die Idee der Jugendfeuerwehren verbreitete sich wie ein „Lauffeuer“. Auch in den anderen Bundesländern hatten sich längst Jugendfeuerwehren gebildet, so in Baden-Württemberg, in Hessen, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Auf dem Delegiertentag des Deutschen Feuerwehrverbandes 1963 in Colmar stellte Präsident Albert Bürger fest: „ln den letzten Jahren ist in einigen Bundesländern die Aufstellung von Jugendfeuerwehren erfreulich betrieben und gefördert worden. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die ersten Treffen von Jugendfeuerwehren stattgefunden. Diese Arbeit muss fortgesetzt und erheblich aktiviert werden. Die Bereitschaft zu dienen ist in unserem Volke leider nicht mehr sehr groß. Wenn wir abwarten, bis die Jugendlichen großjährig sind, ist es meist zu spät, sie noch für unseren Dienst zu gewinnen. Das Aufstellen von Jugendfeuerwehren ist daher ein Gebot der Stunde. [...] Das Gelingen dieser Aufbauarbeit hängt maßgeblich von der Heranbildung geeigneter Jugendführer ab. Es muss daher unser Ziel sein, eine Ausbildungsstätte für Leiter von Jugendfeuerwehren zu schaffen. Sie soll einmal in dem Raum entstehen, in dem sich das Deutsche Feuerwehr-Museum befindet. Hier hätte die Jugend zugleich die Möglichkeit, das Erbe der Alten zu studieren und die Grundlage für ihre eigene Arbeit in Gegenwart und Zukunft zu legen.“

Mit dem Bundesminister für Familie und Jugend waren inzwischen Besprechungen über die Förderung der Jugendfeuerwehren aufgenommen worden. Bundesminister Dr. Bruno Heck brachte besonderes Verständnis für die Jugendarbeit auf, da er selbst der Freiwilligen Feuerwehr Rottweil angehörte. Schon für das Landestreffen der anerkannten Jugendfeuerwehren Schleswig-Holsteins in Neumünster wurde ein finanzieller Zuschuss aus dem Bundesjugendplan gewährt. Vor allem aber beriet das Bundesministerium für Familie und Jugend den Deutschen Feuerwehrverband bei der Ausarbeitung von Statuten für die Jugendfeuerwehren und für die geplante Jugendorganisation „Deutsche Jugendfeuerwehr“.

Ordnung der Jugendfeuerwehr

Vom Generalsekretariat des DFV wurden mit Unterstützung mehrerer Feuerwehrkameraden Satzungsentwürfe für die Jugendfeuerwehren erarbeitet, die die Grundsätze des Bundesjugendplanes und die Satzungsbestimmungen des Bundesjugendringes mit den Zielen der Jugendfeuerwehren zu vereinen suchten. Diese Entwürfe wurden in der „Deutschen Feuerwehr-Zeitung“, Ill/1964, veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Gleichzeitig wurden sie dem Deutschen Feuerwehrausschuss als Arbeitsunterlage für seine Sitzung am 2. Mai 1964 in Rottweil zugeleitet.

Vor dem Deutschen Feuerwehrausschuss hatten Oberbrandmeister Augustin und Generalsekretär Ladwig Gelegenheit, Sinn und Zweck der Jugendfeuerwehr und der geplanten Bundesorganisation darzustellen. Der Deutsche Feuerwehrausschuss erkannte die Notwendigkeit des gleichzeitigen Aufbaus der Jugendorganisation des DFV von unten und von oben, d. h. aus den Jugendfeuerwehren heraus mit gleichzeitiger Betreuung von der Spitze aus, nach eingehender Aussprache an. Auf Vorschlag von Präsident Bürger bestellte der Ausschuss Oberbrandmeister Paul Augustin, Kiel, kommissarisch zum Bundesjugendwart (später wurde der Titel in Bundesjugendleiter geändert) der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF).

Am Anfang war die Tat

Bevor es aber zur Verabschiedung der Jugendordnung kam, war es erforderlich, die Träger der Feuerwehren, die Kommunen, zu hören. Das erfolgte in einer Sitzung mit den Kommunalen Spitzenverbänden am 29. Juni 1964 in Köln-Marienburg. An der Sitzung nahmen teil: Bundesminister, Dr. Heck, Präsident Bürger, Beigeordneter Dr. Krebsbach, Beigeordneter Schulz, Beigeordneter Hacker, Dr. Gutknecht, Oberbrandmeister Augustin und Generalsekretär Ladwig.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten zwar den Gedanken, den Jugendfeuerwehren eine rechtliche Organisationsform zu geben und bejahten die Idee, die Jugend frühzeitig mit dem Gedanken des freiwilligen Feuerwehrwesens vertraut zu machen. Sie brachten jedoch gegen den Entwurf einer Ordnung für die Jugendfeuerwehren erhebliche Bedenken vor. Man gelangte ferner zu dem Ergebnis, dass zur Errichtung von Jugendfeuerwehren in einzelnen Ländern Änderungen der Feuerschutzgesetze erforderlich sein würden. Ehe diese Voraussetzung nicht geschaffen sei, könnten Jugendfeuerwehren nicht anerkannt werden.

Angesichts von über 300 bereits bestehenden Jugendfeuerwehren mit mehr als 4.000 Jugendlichen konnten sich Bundesjugendwart Augustin und Generalsekretär Ladwig mit diesem Ergebnis keinesfalls zufrieden geben. In der Erkenntnis, dass Gesetze niemals am Anfang einer neuen Entwicklung stehen, sondern diese hernach lediglich bestätigen, beschlossen sie, unverzüglich zu handeln. Jedes Warten auf gesetzliche Änderung hätte die Entwicklung der Jugendfeuerwehren nur aufgehalten. Noch ehe sie ihre Heimreise antraten, setzten sie sich in der Autoraststätte am Kölner Verteilerring zusammen, um die Weichen von sich aus zu stellen. Ihre geplanten Maßnahmen fanden die völlige Billigung des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, Albert Bürger. Dies war die Schicksalsstunde der DJF.
Ab Juli 1964 wurden in der „Deutschen Feuerwehr-Zeitung“, deren Schriftleitung in Händen des Generalsekretärs lag, zwei Seiten für die Deutsche Jugendfeuerwehr reserviert. Sie wurden so bedruckt, das sich das herausgetrennte Blatt auf das Format DIN A 5 falten ließ, so dass ein vierseitiges Mitteilungsblatt für die Jugendfeuerwehren entstand. Der Titel dieses Blättchens lautete dann auch bereits „Deutsche Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband“. Es erschien sowohl ganzseitig in der „Deutschen Feuerwehr-Zeitung“ zur Unterrichtung der Leser des DFV, als auch in Form eines gefalzten Sonderdruckes für alle bisher gemeldeten Jugendfeuerwehren. Kosten entstanden nur für den Fortdruck der beiden Seiten und für den Versand, so dass das Mitteilungsblatt kostenlos an alle Jugendfeuerwehren versandt werden konnte. Damit war eine erste Möglichkeit zu einer einheitlichen Unterrichtung der Jugendfeuerwehren geschaffen.

Gleichzeitig wurden Maßnahmen getroffen, alle bestehenden Jugendfeuerwehren zu erfassen. Dazu wurden entsprechende Aufrufe in der „Deutschen Feuerwehr-Zeitung“ und in der übrigen Feuerwehrpresse veröffentlicht und mehrmals wiederholt. Viele Meldekarten kamen mit Fehlanzeigen und auch mit der Bekundung einhelliger Ablehnung der Jugendfeuerwehren zurück. Aber, die Übersicht über die bestehenden Jugendfeuerwehren verbesserte sich laufend.

Neben diesen publizistischen und organisatorischen Aufgaben ging vor allem die Arbeit an der „Jugendordnung“ und an der „Ordnung für die Deutsche Jugendfeuerwehr“ weiter, mit dem Ziel, diese Unterlagen der Delegiertenversammlung des DFV, die am 31. Oktober 1964 in Berlin stattfinden sollte, zur Beschlussfassung vorzulegen.

Bildung der Deutschen Jugendfeuerwehr

Bis kurz vor Eröffnung der Delegiertenversammlung wurde noch um einzelne Formulierungen in der Jugendordnung gerungen. Dann aber gelang es, die Delegierten von der Notwendigkeit der Jugendfeuerwehren und von dem Wert einer Bundesorganisation zu überzeugen. Die Entwürfe wurden von der Delegiertenversammlung 1964 in Berlin angenommen und Präsident Bürger konnte die Bildung der Deutschen Jugendfeuerwehr verkünden.

Er führte aus: „Das Thema der Ordnung der deutschen Jugendfeuerwehren hat sich dem Deutschen Feuerwehrverband zwangsweise dadurch gestellt, dass in den zurückliegenden Jahren in vielen Ländern Jugendgruppen und Jugendfeuerwehren entstanden sind, deren Betreuung, Förderung und Ausbildung es durch eine ordnende Hand bedarf. Bis zum 1. Oktober 1964 haben sich beim Generalsekretariat des Deutschen Feuerwehrverbandes 574 bestehende Jugendfeuerwehren mit 9.500 Mitgliedern, verteilt auf 8 Bundesländer, zum Zusammenschluss angemeldet. [...]
Der heutige Delegiertentag hat auf Vorschlag des Deutschen Feuerwehrausschusses, der sich in verschiedenen Sitzungen mit diesem Problem befasste, die satzungsmäßigen Voraussetzungen geschaffen, um den vielen idealgesinnten jungen Menschen das Eigenleben als Jungfeuerwehrmänner im Schoße der Freiwilligen Feuerwehren zu ermöglichen und gleichzeitig den Fortbestand der Freiwilligkeit im Dienste der Nächstenhilfe zu sichern. [...]

Ich verkünde hiermit die vollzogene Bildung der „Deutschen Jugendfeuerwehr“ und knüpfe daran die Hoffnung, dass sich diese Jugendbewegung zum Segen für die Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr in der Bundesrepublik auswirken möge.“

Aufbau der Deutschen Jugendfeuerwehr

Mit dem Beschluss der Delegiertenversammlung des DFV vom 31. Oktober 1964 in Berlin war der Weg frei für den zielbewussten Aufbau der Jugendorganisation des Deutschen Feuerwehrverbandes. Er wurde von dem zunächst kommissarisch eingesetzten Bundesjugendleiter Paul Augustin und dem Generalsekretär des DFV Benno Ladwig unverzüglich in Angriff genommen.

Da gewählte Organe der Jugendfeuerwehren noch nicht zur Verfügung standen, suchten sie in den schon vorweg geplanten Jugendgruppenleiter-Lehrgängen den notwendigen Kontakt zur Basis. Noch im November 1964 wurden im Jugendhof Vlotho und schon im Januar 1965 in der Jugend- und Sportleiterschule Nellingen-Ruit die ersten Jugendgruppenleiter-Lehrgänge durchgeführt, die dann eine ständige Einrichtung wurden. Hier wurde den Teilnehmern Aufgabe und Organisation der Jugendfeuerwehren verdeutlicht, ihnen das Rüstzeug für einen Jugendgruppenleiter vermittelt und mit ihnen die Vorhaben der Deutschen Jugendfeuerwehr beraten und diskutiert.

Die Musterordnung für eine Jugendfeuerwehr stellt deren demokratischen Aufbau sicher und schreibt vor allem zwei Grundsätze eindeutig fest:

  1. Die Jugendfeuerwehr gestaltet ihr Jugendleben als selbständige Jugendgruppe selbst; sie wählt aus ihrer Mitte den Jugendgruppenleiter. Er ist für die Jugendarbeit in der Jugendfeuerwehr verantwortlich.
  2. Die Jugendfeuerwehr untersteht der fachlichen Aufsicht und Betreuung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr, der sich dazu eines Jugendfeuerwehrwartes bedient. Dieser ist für die feuerwehrtechnische Ausbildung verantwortlich.

Die Jugendfeuerwehr gehört also zwei Bereichen an: der Feuerwehrarbeit und der Jugendarbeit, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Jugendring. In ihrer Jugendarbeit erscheint sie in dem beigefügten Schema als Jugendgruppe mit gewählter Spitze in Form eines spitzen Dreiecks; in ihrer Feuerwehrarbeit bildet sie aus der Jugendgruppe je nach Stärke eine oder mehrere Löschgruppen als taktische Einheiten, im Schema als Rechtecke dargestellt.

Wesen, Wollen und Angebot der Jugendfeuerwehren wurden in einem Prospekt dargestellt, dessen Inhalt noch heute Gültigkeit hat. In ihm heißt es u. a.:

„Wir sind:
- die selbständige Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr,
- ein praktisches Übungsfeld für den freiwilligen sozialen Dienst,
- eine Helfergemeinschaft im Dienst am Mitmenschen,
- 96.500 Jungfeuerwehrmänner in über 4.500 Jugendfeuerwehren.

Wir wollen:
- Not und Gefahr erkennen und das soziale Gewissen wecken.
- helfen lernen, um helfen zu können,
- tätige Hilfe als Einzelner und in der Gemeinschaft leisten,
- Verantwortung übernehmen in Gemeinde und Staat.

Wir bieten:
- ein lebendiges Gruppenleben mit Sport, Wanderungen, Zeltlager, Basteln u.a.m.,
- Schulung und Ausbildung zum praktischen Helfen,
- Bewährung und innere Bestätigung im sinnvollen Tun,
- eine demokratische Lebenshaltung der Tat.“

Auf diese Ziele sind auch die organisatorischen und äußerlichen Hilfsmittel der Deutschen Jugendfeuerwehr abgestellt. Die Vorschläge von Bundesjugendleiter Paul Augustin dazu zeichnen sich durch einen Ideenreichtum aus, der auf die Mentalität junger Menschen abgestimmt ist. Das Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr zeigt das bekannte Emblem des DFV verbunden mit einem Flammensymbol und einem Ring mit der Aufschrift „Deutsche Jugendfeuerwehr“. Die emporschlagende Flamme ist der Deutschen Jugendfeuerwehr als Symbol gesetzt, mit jugendlicher Begeisterung dem Nächsten in Not und Gefahr zu dienen; durch den Ring wird die Jugendfeuerwehrarbeit in die umfassenden Aufgaben des Deutschen Feuerwehrverbandes einbezogen. Dieses Abzeichen wurde als Ansteckabzeichen für den Zivilanzug, als Mützenabzeichen und als Ehrennadel (mit Ergänzung durch ein silbernes Eichenblatt) in Metall hergestellt sowie als Ärmelabzeichen in Stickerei auf einem ovalen Untergrund. Es schmückte schon ab Februar 1965 das Mitteilungsblatt der Deutschen Jugendfeuerwehr und wurde inzwischen auf Autoplaketten, Wimpeln und Fahnen verwendet.

Voraussetzung hierfür war aber die Festlegung eines einheitlichen Übungsanzuges. Hier herrschte verständlicherweise bisher eine große Vielfalt. Man einigte sich, auch aus Gründen der Sparsamkeit, auf einen blauen Kombinationsanzug mit zwei Brusttaschen und zwei Hosentaschen, silbergehörnten Knöpfen an den Brusttaschen und roter Paspellierung am Kragenrand. Als Mütze wurde das Schiffchen aus blauem Tuch mit roter Biese und dem Mützenabzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr festgelegt.

Dazu sollten feste schwarze Schuhe oder Gummistiefel getragen werden. Später wurde aus Gründen der Unfallverhütung auch noch der Jugendfeuerwehr-Schutzhelm eingeführt, ein bewährter und geprüfter Industrie-Schutzhelm aus Makrolon, rot fluoreszierend, mit verkürztem Schirmrand und umlaufendem weißen Kunststoffwulst und mit Kinnriemen. Die rote Farbe wurde bewusst gewählt, um in einem Einsatzfall die Jugendlichen leicht herauskennen und beaufsichtigen zu können.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind heute noch stolz auf ihre oft sehr alten Fahnen. Die Jugendfeuerwehren scharen sich um ihren Wimpel, der an einer Speerstange getragen wird. Auch hierfür wurden einheitliche Richtlinien beschlossen, die der Stellung der Jugendfeuerwehren Rechnung tragen. Die erste Seite zeigt auf blauem Untergrund das Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr, die zweite Seite das Wappen der Gemeinde oder des Kreises, unterlegt von den Stadt-, Kreis- oder Landesfarben und dem Namen der Jugendfeuerwehr.

Jugend will gefördert werden und Ziele anstreben. Ein solches Ziel wurde mit der Stiftung der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr durch den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes aufgestellt. Die Bedingungen für den Erwerb dieses Leistungsabzeichens sind in allen Sparten auf eine Gemeinschaftsleistung abgestellt, bei der der Stärkere den Schwächeren mitzieht. Auch im Feuerwehreinsatz geht es immer um eine Gemeinschaftsleistung. Die Schnelligkeitsübung verlangt das Auslegen und Kuppeln einer Schlauchleitung aus doppelt gerollten C-Druckschläuchen durch die gesamte Gruppe in einer festgelegten Zeit. Beim Steinstoßen (heute Kugelstoßen) ist ein Stein (Kugel) von 5 kg Gewicht durch je einen Stoß unterschiedlicher Weiten von allen Angehörigen der Gruppe über eine festgesetzte Distanz zu stoßen. Der Staffellauf erfordert das Durchlaufen einer Strecke von 1.500 m durch alle Angehörigen der Gruppe in beliebig nach dem Leistungsvermögen der Jungfeuerwehrmänner einzuteilenden Teilstrecken. Der Löschangriff (ohne Wassergabe) und die Fragenbeantwortung sind ohnehin Gemeinschaftsleistungen. Alle Übungen sind im Übungsanzug mit Schutzhelm und festem Schuhzeug durchzuführen, wie das ein Einsatz der Feuerwehr auch erfordert.

Die bei Erfüllung aller fünf Übungen erworbene Leistungsspange ist aus in Altsilber geprägtem Eichenlaub, dem Sinnbild des Erfolges, gebildet und zeigt auf einem Mittelfeld das Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr. Das rote Flammensymbol und die blauen Wellenlinien kennzeichnen den Einsatz der Feuerwehr bei Feuer- und Wassergefahr, die Weltkugel mit der Tag- und Nachthälfte ihren Einsatz bei jeder Jahres- und Tageszeit.

Schließlich wurde für die Mitglieder der Deutschen Jugendfeuerwehr ein Mitgliedsausweis geschaffen, dessen Inhalt zugleich einen lückenlosen Nachweis der Jugendfeuerwehrdienstzeit gab. Er war auf festem fälschungssicheren Papier gedruckt und wurde in einer formschönen roten Plastiktasche mit dem aufgeprägten Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr geliefert. Das Format DIN A 7 erlaubte die Aufbewahrung in der Brusttasche des Übungsanzuges. Die acht Seiten des Ausweises enthielten: 1. Titelblatt und Ausweis-Nummer, 2. Personalien und Bestätigung der Mitgliedschaft, 3. Nachweis über die Berechtigung, das Ärmelabzeichen zu tragen, 4. Nachweis über den Erwerb der Leistungsspange, 5. und 6. Teilnahme-Bescheinigungen an Lehrgängen, Fahrten, Lagern usw., 7. frei für unvorhergesehene Eintragungen, 8. Bescheinigung über den Übertritt in die Freiwillige Feuerwehr. Damit stellt der Mitgliedsausweis ein wichtiges Dokument für das Jungfeuerwehrmitglied dar, das zugleich einen interessanten Erinnerungswert besitzt.

Durch Aufklärung der Jugendfeuerwehren über die Wege zur Anerkennung der Jugendfeuerwehren als förderungswürdige Jugendorganisationen gelang es im Jahre 1966, diese Anerkennung zunächst im Lande Hessen zu erreichen. Die anderen Bundesländer folgten diesem Beispiel in den folgenden Jahren, so dass 1972 die Anerkennung auf Bundesebene erfolgen konnte.

Um den Jugendfeuerwehren ihre Arbeit zu erleichtern, wurden von der Deutschen Jugendfeuerwehr Vordrucke geschaffen und den Jugendfeuerwehren kostenlos zur Verfügung gestellt, und zwar: Aufnahmegesuch in die Jugendfeuerwehr (mit schriftlicher Zustimmung der Eltern), Anmeldevordruck für Jugendfeuerwehren bei der Deutschen Jugendfeuerwehr, Vordrucke für die Aufnahme in den Stadt- oder Kreisjugendring und für die Anerkennung als förderungswürdige Jugendorganisation, Antragsvordruck für die Verleihung der Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr, Vordruck „Jahresbericht“ für die statistische Erfassung der Jugendfeuerwehren und schließlich das Dienstbuch für Jugendfeuerwehren mit Mitgliederverzeichnis, Anwesenheitsliste, Dienstnachweis und beigefügtem Vordruck „Jahresbericht“, der aufgrund der Eintragungen im Dienstbuch am Schluss eines Jahres leicht ausgefüllt werden konnte. Auch einheitliche Absender- und Rundstempel wurden geschaffen.
Eine Zusammenfassung aller Verlautbarungen der Deutschen Jugendfeuerwehr wurde in der „Jugendfeuerwehr-Fibel“ vorgelegt, die mehrere Auflagen erlebte. Sie diente in ihrer schmucken Aufmachung und in ihrem vielseitigen Inhalt sowohl als wichtige Informationsquelle für die Jugendfeuerwehren, als auch den Behörden und Verbänden gegenüber als überzeugende Darstellung des Wesens und Wollens der Jugendfeuerwehren. Sie war gleichsam das Aushängeschild der Deutschen Jugendfeuerwehren.

Die meisten dieser Maßnahmen, die in den ersten beiden Jahren nach der Bildung der Deutschen Jugendfeuerwehr geschaffen wurden, konnten schon vom 1. Jugendfeuerwehrtag 1965 in Bonn-Duisdorf offiziell bestätigt werden; die übrigen fußten bereits auf den Beschlüssen der hier gewählten Organe der Deutschen Jugendfeuerwehr. Der bislang kommissarisch vom Deutschen Feuerwehrausschuss bestellte Bundesjugendleiter wurde in Duisdorf einstimmig in seinem Amt bestätigt. Die geschäftlichen Aufgaben der Deutschen Jugendfeuerwehr blieben in der Hand des Generalsekretärs des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Bis Ende 1966 war das grundlegende Aufbauwerk der Deutschen Jugendfeuerwehr geleistet. Nachdem Bundesjugendleiter Paul Augustin zum Vizepräsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes gewählt worden war, bat er den Präsidenten, ihn von dem Amt des Bundesjugendleiters zu entlasten. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes beauftragte 1966 den stellvertretenden Bundesjugendleiter Kreisbrandmeister Kurt Hog bis zur endgültigen Neuwahl durch den Jugendfeuerwehrtag 1967 mit der Wahrnehmung der Geschäfte. Ende des Jahres 1966 kündigte auch Generalsekretär Benno Ladwig wegen Arbeitsüberlastung und im Hinblick auf sein Lebensalter den Rückzug aus der Jugendarbeit im Deutschen Feuerwehrverband an.

Aber erst 1968 wurde Rolf Schäfer als Jugendsekretär eingestellt, so dass bis dahin ein großer Teil der Verwaltungsarbeit weiter im Generalsekretariat geleistet werden musste. Damit ist der Weg der „Deutschen Jugendfeuerwehr“ bis 1966 in gebotener Kürze beschrieben. Berichtigungen und Ergänzungen zu den bisherigen Ausführungen sind im Interesse einer korrekten Geschichtsschreibung willkommen.

Benno Ladwig
Generalsekretär des Deutschen Feuerwehrverbandes von 1963 bis 1976