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Das Werden des DFV

Die fortschreitende Entwicklung der Technik und die Befreiung des Menschen vom absolutistischen Denken und seine Hinwendung zu den Gedanken der Demokratie und persönlicher Freiheit, verbunden mit dem Willen zur Mitverantwortung und Mitverwaltung, ließen Mitte des 19. Jahrhundertes im deutschen Sprachraum freiwillige Lösch- und Rettungskorps oder Feuerwehren entstehen. Es ist bekannt, dass in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts solche freiwilligen Lösch- und Rettungskorps in Meissen, Barmen, Basel, Durlach und Ulm, um nur einige stellvertretend für alle zu nennen, bestanden. Es war deshalb nicht verwunderlich, dass zur selben Zeit auch der Wunsch entstand, auf überörtlicher Ebene einen Gedankenaustausch über die Technik des Brandbekämpfens und die Organisation solcher „Lösch- und Rettungsanstalten“ einzuleiten und zu pflegen.

C. D. Magirus, Kommandant der 1847 gegründeten Feuerwehr Ulm a. D., wurde hier initiativ und rief am 18. Juni 1853 zu einer Zusammenkunft der Vertreter sämtlicher Feuerwehren in den Gasthof „Zum Waldhorn“ nach Plochingen ein. Diese Aufforderung nennt den Zweck der Versammlung wie folgt:

  1. „Besprechung über die Mittel zur Verbesserung der Feuerlösch-Anstalten, insbesondere gegenseitige Mitteilung über Verbesserungen an den Feuerlöschgerätschaften unter Vorlegung von Muster stücken, Modellen oder Zeichnungen.
  2. Gründung eines Vereins, um den genannten Zweck, teils durch regelmäßige jährliche Zusammenkünfte, teils durch schriftliche Mitteilungen fortwährend zu verfolgen.“

Da es sich vorläufig zunächst um die Konstituierung des Vereins handelt, so ist obige Einladung auch nur an die Feuerwehren Württembergs gerichtet, natürlich wäre aber eine allenfallige Teilnahme auch von auswärts erwünscht, selbst wenn dieselbe nur in einer schriftlichen Erklärung bestände, dass man sich nach Gründung des Vereins an denselben anzuschließen beabsichtige.

Gründungsversammlung

Diese am 18. Juli 1853 stattgefundene Versammlung wird in der Geschichte des Deutschen Feuerwehrverbandes als Gründungsversammlung geführt. Die dort beschlossene nächste Feuerwehrversammlung 1854 in Ulm a. D. wird als 1. Deutscher Feuerwehrtag künftig registriert und die folgenden Deutschen Feuerwehrtage werden laufend fort numeriert. C. D. Magirus schreibt in seinem 1877 im Selbstverlag heraus gegebenen Buch „Das Feuerlöschwesen in allen seinen Teilen“:
„Aus einem kleinen Anfang im Jahr 1853 sind die deutschen Feuerwehrversammlungen nach und nach zu großartigen Versammlungen herangewachsen; die Landes- und Bezirks-Versammlungen begannen erst mit Anfang der 60er Jahre, sind aber jährlich nach Zahl und Umfang gewachsen, so daß gegenwärtig in jedem Jahre etwa 20 größere, und eine nicht mehr zu übersehende Anzahl kleinerer Versammlungen abgehalten werden.

Es ist schon angezweifelt worden, ob es berechtigt sei, die deutschen Feuerwehrversammlungen von der ersten Versammlung in Plochingen vom Jahre 1853 an zu datieren. Dies erscheint aber bei genauer Kenntnis der Umstände zweifellos: denn hier entscheidet nicht die Zahl der Teilnehmer, sondern der Umstand, dass von Plochingen an auf jedem Feuerwehrtag Zeit und Ort für die nächste Zusammenkunft bestimmt wurden.“

Obwohl in der Ausschreibung vom 18. Juni 1853 als Ziel die Konstituierung eines Vereines genannt war, kam es offensichtlich nicht dazu. Es entstand zunächst nur ein loser Zusammenschluss dergestalt, dass bei der stattfindenden Versammlung der Ort der nächsten Versammlung festgelegt und der Kommandant der Feuerwehr des gastgebenden Ortes die Einladung besorgte und den Vorsitz führte.

„Deutsche Feuerwehrzeitung“

Bemerkenswert ist, dass bereits beim 3. Deutschen Feuerwehrtag 1859 in Karlsruhe die Schaffung eines Organs für Publikation beschlossen und bereits 1860 durch Gründung der wöchentlich erscheinenden „Deutschen Feuerwehrzeitung“ im Verlag Kitzinger, später im Verlag W. Kohlhammer (Stuttgart), realisiert wurde. Die „Deutsche Feuerwehrzeitung“ stellte 1920, bedingt durch die politische Veränderung nach dem Ersten Weltkrieg, ihr Erscheinen ein.

Landesfeuerwehrverbände

Beim 5. Deutschen Feuerwehrtag 1862 in Augsburg wurde die Bildung von Landesfeuerwehrausschüssen beschlossen. In Ausführung dieses Beschlusses erfolgte die Gründung von Landesfeuerwehrverbänden, nämlich:

1863 der Württembergische Landesfeuerwehrverband
1863 der Badische Landesfeuerwehrverein
1864 der Sächsische Landesfeuerwehrverband
1868 der Bayerische Feuerwehrverband
1868 der Niedersächsische Provinzial-Feuerwehrverband.

In anderen deutschen Landen brauchte es z.T. noch geraume Zeit, bis dort auch Feuerwehrverbände zustande gekommen waren.

Die Entwicklung im Kaiserreich 1870-1918

Die Veränderung der politischen Landschaft im deutschen Sprachraum nach dem deutsch-französischen
Krieg 1870/71 bewirkte eine weitere positive Entwicklung des Feuerwehrwesens.
Der „Zusammenschluss der Feuerwehren deutscher Zunge“ wurde vor über hundert Jahren auch auf Deutsch-Österreich ausgedehnt und der 8. Deutsche Feuerwehrtag war dann auf den 17./18. Juli 1870 nach Linz a. D. ausgeschrieben. Trotz Ausbruch des deutsch-französischen Krieges konnte diese Tagung damals unter Teilnahme der Vertreter von 180 Feuerwehren planmäßig durchgeführt werden. Hier in Linz wurde dann ein zwölfköpfiger „Deutscher Feuerwehrausschuss“ gewählt, der die Belange der deutschen Feuerwehrmänner zu wahren und die künftigen deutschen Feuerwehrtage vorzubereiten hatte.

Bei dem folgenden 9. Deutschen Feuerwehrtag in Kassel vom 11. bis 14. Juli 1874, bei dem 175 Freiwillige Feuerwehren vertreten waren, wurde die Zusammensetzung des Ausschusses neu geregelt. Jeder angeschlossene Landes- bzw. Provinzial-Feuerwehrverband hatte nunmehr ein Ausschussmitglied zu stellen, wozu noch zusätzlich vier weitere Mitglieder kamen, so dass der gesamte Ausschuss bei damals 20 angeschlossenen Verbänden nunmehr 24 Personen umfasste. Auch wurde jetzt regelmäßig ein Vorsitzender des Deutschen Feuerwehrausschusses gewählt.

Mit der Begründung der Reichsgewalt und der Neuordnung der Innen- und Außenpolitik des Reiches und der Länder war auch eine Stärkung des Brandschutzes und eine Aufwertung der bürgerschaftlichen Mitverantwortung verbunden, die sich in der Gründung weiterer Feuerwehren und Verbände niederschlug. Dies wiederum erforderte eine Straffung der Vertretung der Feuerwehren in ihrer Spitzenvertretung.

Bei dem 15. Deutschen Feuerwehrtag in Mainz im September 1904 wurde an Stelle des vorherigen lockeren Zusammenschlusses und des Deutschen Feuerwehrausschusses nun der

„Deutsche Reichsfeuerwehrverband freiwilliger und sonst organisierter Feuerwehren“

gebildet. Dabei schieden die seit 25 Jahren dem Ausschuss angeschlossen gewesenen Verbände Deutsch-Österreichs aus und bildeten einen eigenen

„Österreichischen Feuerwehr-Reichsverband“.

Eine Verbindung des letzteren mit den künftigen Deutschen Feuerwehrtagen und dem neuen „Bundes-Ausschuss“ blieb aber vorgesehen. Beide Reichsverbände bildeten gemeinsam den Bundes-Ausschuss und gaben diesem am 6. September 1904 eine Satzung. Dem genannten Ausschuss gehörten acht Vertreter des Deutschen Reichsfeuerwehrverbandes und vier Vertreter des Österreichischen Feuerwehr-Reichsverbandes an.

Als Zweck der Vereinigung der beiden Reichsverbände war in § 1 der in Mainz beschlossenen Satzung
„die gemeinsame Förderung und Unterstützung in allen das Feuerlösch- und Rettungswesen betreffenden Angelegenheiten mit dem entsprechenden Austausch fachtechnischer Fragen und Erfahrungen sowie die Pflege des kameradschaftlichen Verhältnisses zwischen den Wehren der beiden Reichsverbände.“ fest gelegt.

Dem Deutschen Reichsfeuerwehrverband gehörten damals 30 und dem Österreichischen Feuerwehr-Verband acht Feuerwehrverbände an.

Neuordnung in der Weimarer Republik

Durch den Ersten Weltkrieg 1914/18 wurden dann alle Arbeiten des Deutschen Reichsfeuerwehrverbandes und des Bundes-Ausschusses unterbrochen. Infolge der im Jahre 1919 geschehenen Auflösung von Österreich-Ungarn in verschiedene selbständige Staaten waren dort auch die Feuerwehrverbände durcheinander und z.T. in Auflösung geraten. Aber beim 19. Deutschen Feuerwehrtag Ende Juli 1923 in München trat der Österreichischen Feuerwehr-Reichsverband wieder dem Deutschen Reichsfeuerwehrverband bei, zusammen mit den ihm angeschlossenen Landesfeuerwehrverbänden. Im Jahre 1926 folgte ferner der gleichartige Anschluss des inzwischen gebildeten „Deutschen Reichsverbands für Feuerwehr- und Rettungswesen in der tschechoslowakischen Republik“.

Diese Anschlüsse waren dann Veranlassung dazu, beim 20. Deutschen Feuerwehrtag im Sommer 1928 in Breslau die Organisation des Verbandes den neuen Verhältnissen anzupassen, wie auch dem Verband die Rechte einer juristischen Person zu erwirken. Dabei wurde der bisherige Deutsche Reichsfeuerwehrverband in den Deutschen Feuerwehrverband umbenannt. Beim 21. Deutschen Feuerwehrtag, Anfang August 1932 in Karlsruhe, konnte bekanntgegeben werden, dass damals dem Deutschen Feuerwehrverband insgesamt 33 Feuerwehrverbände (17 Landes- und 16 Provinzial-Feuerwehrverbände) mit zusammen rund 39.180 Wehren und insgesamt rund 1.888.750 Feuerwehrmännern angehörten. Die letzten Zahlen verteilten sich wie folgt:

  Wehren Mitglieder
Deutsches Reich: 30.775 1.485.850
Österreich: 4.610 198.350
Tschechoslowakei: 3.790 204.500

In der Zeit der Weimarer Republik vollzog sich ein entscheidender Wandlungsprozess in der Organisation und Ausrüstung der Feuerwehren. Mit dem Einzug der Motorisierung, neuer Technologien und Organisations- und Ausbildungsmethoden veränderten sich die Feuerwehren unter der Verantwortlichkeit des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Feuerschutzpolizei im Nationalsozialistischen Reich

Die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten begann für die Feuerwehren mit dem „Erlass des Preußischen Feuerlöschgesetzes“ vom 15. Dezember 1933 in Verbindung mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 mit seinen Angleichungsbestimmungen, wonach die außerpreußischen Feuerwehren sich den preußischen gleichzustellen hatten. Diese gesetzliche Neuregelung bewirkte reichseinheitlich:

  1. Die Abschaffung der Wahlen in den Feuerwehren und die Einführung des fundamentalsten Grundsatzes der nationalsozialistischen Weltanschauung, nämlich des Führerprinzips, in die Feuerwehr organisation.
  2. In der bewussten Unterstellung der Feuerwehren unter den Ortspolizeiverwalter und damit unter die Aufsicht der Polizeiaufsichtsbehörden.
  3. In dem Beginn einer staatlichen Bevormundung der Feuerwehren überhaupt. Diesem ersten radikalen Eingriff in die gewachsene Struktur der Feuerwehren folgte im Zuge der Kriegsvorbereitungen die Neuordnung des deutschen Feuerlöschwesens von Reichs wegen durch das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938. Ziel dieses Gesetzes war es nach dem Text des Vorspruches:

„Die wachsende Bedeutung des Feuerlöschwesens, vor allem für den Luftschutz, erfordert, daß schon seine friedensmäßige Organisation hierauf abgestellt wird. Hierzu ist nötig, die Schaffung einer straff organisierten, vom Führerprinzip geleiteten, reichseinheitlich gestalteten, von geschulten Kräften geführten Polizeitruppe (Hilfspolizeitruppe) unter staatlicher Aufsicht. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Reichsregierung das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: [...]“

Dieses Gesetz liquidierte in Verfolgung der politischen Richtung in § 6 die bestehenden Vereine, die Kreisfeuerwehrverbände, die Provinzial- und Landesfeuerwehrverbände sowie den Deutschen Feuerwehrverband. Es wurde in § 6 bestimmt:

„Die von den Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände werden aufgelöst. Der Reichsminister des Innern bestimmt den Zeitpunkt der Auflösung und regelt die Rechtsnachfolge.“
Mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes im April 1945 endete auch für die Feuerwehren eine Epoche, in der in 12 Jahren das zerschmettert wurde, was in 80 Jahren gesund gewachsen war. Teile des Deutschen Reiches wurden den Territorien der Siegermächte einverleibt, der Rest in vier Besatzungszonen aufgeteilt.

Neuaufbruch und Bundesrepublik

Leider konnte nach der Errichtung der Besatzungsgrenzen mit den Feuerwehren in der Sowjetischen Besatzungszone kein Kontakt mehr aufgenommen werden. In diesem Bereich der Deutschen Nation blieben die Feuerwehren Polizeieinheiten und waren seit Bestehen der Deutschen Demokratischen Republik Teil der Volkspolizei. Alle Bemühungen einer Verbindungsaufnahme oder wenigstens nachbarlicher Beziehungen sind damals fehlgeschlagen.

In den westlichen Besatzungszonen entwickelten sich die Feuerwehren zunächst ebenfalls unterschiedlich, je nach der Vorstellung der Besatzungsmacht über die Funktion einer solchen Organisation. Diese Unterschiedlichkeit ist teilweise noch in der Gesetzgebung und in gewissen Organisationsstrukturen der Feuerwehren in den Ländern spürbar.

Einheitlichkeit bestand jedoch in den drei westlichen Zonen hinsichtlich der Entflechtung von der Polizei, in der Zuordnung der Feuerwehren zu den Gemeinden als deren Einrichtung und in der Aufsicht der Länder über das kommunale Feuerwehrwesen. Im Rahmen des Demokratisierungsprozesses ließen die Besatzungsmächte in einzelnen Ländern auch als Selbstverwaltungsmaßnahme die Bildung von Feuerwehrverbänden zu. Ungebrochen aber haben die Deutschen Feuerwehren den Geist der Nächstenliebe und der humanitären Hilfeleistung, auch in den nicht leichten Zeitläufen der Armut und der Staatenlosigkeit, hinübergerettet in die Neuordnung, die mit der Bildung der Bundesrepublik Deutschland begann.

Wiedergründung des Deutschen Feuerwehrverbandes 12.01.1952

Nicht nur das Gefühl der Zusammengehörigkeit, der Wunsch nach Erfahrungsaustausch und das Bedürfnis nach besserer Ausbildung und Technologie veranlasste Führungskräfte der Feuerwehren in allen Bundesländern, den Gedanken zur Wiedergründung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) im Jahre 1950 aufzunehmen, sondern es waren die berechtigten Forderungen auf Mitbeteiligung bei der Gesetzgebung über das Feuerlöschwesen in den Ländern, das Mitwirken bei Normung, Ausrüstung und Ausbildung und bei der Vorbereitung von ersten Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung. Unter diesen Aspekten fanden erstmals im Sommer 1950 Gespräche über eine mögliche übergebietliche Zusammenarbeit mit Vertretern der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg in Stuttgart statt. Dieses erste Treffen führte über eine Reihe weiterer Verhandlungen dann zur Bildung einer „Arbeitsgemeinschaft der Landesfeuerwehrverbände“ (AGL), die sich im April 1951 in Münster i.W. konstituierte. Nach einer weiteren Sitzung im Juli 1951 in Kassel, welche der inneren Ausrichtung diente, beschloss die AGL auf ihrer Tagung am 4. Oktober 1951 in Limburg a. d. L., den früheren Deutschen Feuerwehrverband (DFV) wieder erstehen zu lassen und erließ am 25. November 1951 einen Aufruf mit einer Einladung an alle deutschen Feuerwehren für den 12. und 13. Januar 1952 nach Fulda, um dort den Deutschen Feuerwehrverband wiederzugründen.

Präsidium des DFV

Am Samstag, den 12. Januar 1952, traten die Delegierten der Landesfeuerwehrverbände unter dem Vorsitz von Stadtbrandmeister Hülser im großen Saal der Orangerie von Fulda zusammen, billigten einstimmig den vom vorbereitenden Ausschuss vorgelegten Entwurf einer Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes und wählten einstimmig das Präsidium.
Dieses setzte sich zusammen aus

dem Präsidenten Albert Bürger (Rottweil),
dem 1. Vizepräsidenten Hermann Hülser (Viersen),
dem 2. Vizepräsidenten Heinrich Ahrberg (Grasdorf),
dem 3. Vizepräsidenten Jonny Matthiesen (Keitum),
den Beisitzern Ludwig Hehn (Achern),
Ferdinand Gutberlet (Fulda) und
Philipp Pfaff (Wixhausen) sowie
dem Schatzmeister Richard Seybold (Göppingen).

Am gleichen Tag löste sich die Arbeitsgemeinschaft der Landesfeuerwehrverbände (AGL) auf. Am Sonntag, den 13. Januar 1952, trat der wiedererstandene Deutsche Feuerwehrverband in Fulda mit einer eindrucksvollen Kundgebung zum ersten Mal an die Öffentlichkeit.

Auch im CTIF

Der Deutsche Feuerwehrverband gehörte bis zum Jahr 1938 dem im Jahre 1904 gegründeten Inter nationalen Komitee für vorbeugenden Brandschutz und Feuerwehrwesen - CTIF - (Sitz Paris) an. Es war deshalb den Initiatoren für die Wiedergründung des DFV ein besonderes Anliegen, wieder in diese Organisation aufgenommen zu werden, auch um eine Diskriminierung der geläuterten bundesdeutschen Feuerwehren auszuschließen. Durch Vermittlung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes wurde der Deutsche Feuerwehrverband schon wenige Monate nach seiner Wiedergründung am 21. August 1952 auf dem Kongress des CTIF in Bern wieder in das Komitee aufgenommen.

Humanitärer Dienst

Im Brand- und Katastrophenschutz der Bundesrepublik Deutschland ist der Humanitäre Dienst ein tragendes Element geworden. Es ist gelungen, durch die 1975 erfolgte Zusammenfassung der drei Sparten der Feuerwehren im DFV, Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren, eine Gesamtvertretung der Feuerwehren der Bundesrepublik zu gewinnen. Seine Funktionen, den Gedanken des humanitären Dienstes in unserem Volk wachzuhalten, durch seine Mitglieder dem Nächsten in jeder Not zu helfen und mit ihnen das Feuerwehr- und Rettungswesen stets zu fördern und zu verbessern, wird er auch in der Zukunft erfüllen zum Wohle der Deutschen Nation, der Freiheit und des Friedens.


Die Deutschen Feuerwehrtage

Nr. Datum Ort vertreten waren
1 03.09.1854 Ulm 20 Feuerwehren
2   02.09.1855 Stuttgart 32 Feuerwehren
3   04.-05.10.1859 Karlsruhe 38 Feuerwehren
4    01.-03.09.1860 Mainz 45 Feuerwehren
5    10.-11.08.1862 Augsburg 135 Feuerwehren
6    19.-22.08.1865 Leipzig 211 Feuerwehren
7    06.-09.09.1868 Braunschweig 152 Feuerwehren
8    17.-18.07.1870 Linz/Donau 180 Feuerwehren
9    14.-14.07.1874 Kassel 175 Feuerwehren
10   11.-13.08.1877 Stuttgart  
11   17.-19.07.1880 Dresden  
12   07.- 09.09.1883 Salzburg/Österreich  
13   27.-29.07.1888 Hannover  
14   22.-24.07.1893 München  
15   09.-12.07.1898 Charlottenburg  
16   02.-06.09.1904 Mainz  
17   24.-27.07.1909 Nürnberg  
18   25.-28.07.1913 Leipzig  
19   27.07.- 01.08.1923 München  
20   03.-16.07.1928 Breslau  
21   05.-08.08.1932 Karlsruhe  
22   29.-31.05.1953 Ulm  
23  21.-26.06.1961 Bad Godesberg  
24   17.-21.06.1970 Münster i. W.  
25   05.-08.06.1980 Hannover  
26   11.-17.06.1990 Friedrichshafen  
27   20.-25.06.2000 Augsburg  
28 07.-13.06.2010 Leipzig  

Die bisherigen Vorsitzenden des DFV

1874-1876 Ingenieur und Kreisbrandinspektor Wilhelm Reutter (1821-1890) in Braunschweig
1876-1880 Oberinspektor und kgl. Rat Ludwig Jung (1835-1906) in München
1880-1887 Turnlehrer, dann Feuerlöschdirektor Gustav H. Ritz (1829-1887) in Dresden
1888-1904 Kaufmann, Stadtrat und Branddirektor Gustav Schulze (1838-1922) in Delitzsch (Prov. Sachsen)
1904-1911 Baumeister und städt. Branddirektor Wilhelm Dietzler (1845-1920) in Düren/Westfalen
1911-1928 Justizrat und Kreisbrandinspektor Heinrich Lang (1855-1936) in Landau/Pfalz
1928-1936 Hafnermeister, Gewerberat und Landbranddirektor Adolf Ecker (1876-1950) in München
1952-1981 Architekt Albert Bürger (1913-1996) in Zimmern ob Rottweil
1981-1993 Unternehmer Hinrich Struve (1926)
1993-2003 Unternehmer Gerald Schäuble (1938)
2003-2015 Geschäftsführer Hans-Peter Kröger (1953)
Seit 2015 Unternehmer Hartmut Ziebs (1959)