KJP-Anträge für internationale Jugendarbeit in 2027 bis zum 30.09.2026 stellen!

Anträge für Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (Weltweit) für das Kalenderjahr 2027 müssen bis zum 30. September bei uns eingegangen sein.
Gefördert werden beispielsweise außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und im Ausland. Es können bilaterale, trilaterale und multilaterale Begegnungen bezuschusst werden. Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000 Euro Förderung) finanziell gefördert werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Publikation, Ausstellung oder Präsentation. Wichtig ist der Bezug zur internationalen Jugendarbeit.
Ausgeschlossen sind Begegnungen mit den Ländern China, Frankreich, Griechenland, Israel, Polen, Russland, Tschechien, da für diese Länder andere Förderprogramme zur Verfügung stehen. Außerdem nicht bezuschusst werden touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter.
Der Verwendungsnachweis für die Maßnahme ist sechs Wochen nach Ende der Maßnahme einzureichen.
Weitere Informationen zu Förderungen nach dem Kinder- und Jugendplan