Eine für alle – Jugendfeuerwehr und Inklusion
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen in der Deutschen Jugendfeuerwehr
„Eine für alle – Jugendfeuerwehr und Inklusion“ heißt das neue, wegweisende Projekt der Deutschen Jugendfeuerwehr, gefördert durch Aktion Mensch. Es geht konkret darum, ein inklusives Selbstverständnis in den Kindergruppen und Jugendfeuerwehren zu verankern. Im Projekt sollen Standards für gute inklusive Praxis entwickelt und somit weiter Barrieren abgebaut werden. Mitglieder mit Behinderung sollen in den Nachwuchsgruppen der Freiwilligen Feuerwehren nicht nur dabei, sondern mittendrin sein.
Echte Inklusion beginnt im Denken. Das Projekt zielt darauf ab, Werte, Einstellungen und Überzeugungen zu hinterfragen und eine Selbstverpflichtung zur Inklusion gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Darüber hinaus sollen Kinder und Jugendliche für Menschen-, Kinder- und Behindertenrechte sensibilisiert werden. Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist der Austausch über bewährte inklusive Konzepte. Gemeinsame Standards und gute Praxis werden sichtbar gemacht durch ein Inklusions-Label, das die Inklusionsarbeit in Jugendfeuerwehren und Kindergruppen zertifiziert. Alle Schritte des Projekts werden in enger Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, -netzwerken und Betroffenen gestaltet. Eine speziell entwickelte Online-Plattform wird nach Projektabschluss hilfreiche Informationen, Werkzeuge und Leitfäden zur barrierefreien Kommunikation bereitstellen.
Auf den folgenden Seiten erfahrt Ihr mehr über Inklusion und Menschen mit Behinderung. Materialien, Tipps und Links runden die Unterstützung ab.
Gemeinsames Positionspapier mit dem Deutschen Feuerwehrverband
Ein Positionspapier, das vom Deutschen Jugendfeuerwehrausschuss initiiert und vom Deutschen Feuerwehrverband 2017 beschlossen wurde, beschreibt Chancen und Herausforderungen sowie Möglichkeiten und Empfehlungen einer gelingenden Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in der Jugendfeuerwehr.
Gesetzliche Grundlage
Die verbandliche Jugendarbeit wird mittlerweile gesetzlich geregelt. Im Sozialgesetzbuch VIII im §11 zur Jugendarbeit heißt es seit 2021: "Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sollen dabei sichergestellt werden." Ein Auftrag, der bereits durch die UN-Behindertenrechtskonvention gegeben ist und in der Jugendfeuerwehr zum eigenen Werteverständnis gehört. Eine offene, inklusive Haltung ist ein wesentlicher Faktor für das Gelingen.
Was bedeutet "Inklusion"?
Volle gesellschaftliche Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen so leben können, wie sie es wollen. Alle Menschen sind verschieden und jeder/jede hat seine eigenen Fähigkeiten. Es gilt, diese Heterogenität wahrzunehmen und diese Fähigkeiten anzuerkennen. Deshalb sollen alle überall da mitmachen können, wo sie es wollen. Und jeder Mensch soll dabei selbst entscheiden können, wie er mitmachen möchte (selbstbestimmt leben).
Auch wenn wir untereinander verschieden sind, sind wir als Menschen doch alle gleich. Deshalb gelten nach UN-Konvention für alle die gleichen Rechte und Regeln. Einige Menschen benötigen eventuell Hilfe durch andere, wie Assistenz oder Empowerment. Jede/-r von uns kann etwas dafür tun, dass Hindernisse verschwinden und jede/-r muss immer wieder versuchen, Barrieren zu überwinden bzw. beiseite zu schaffen. Inklusion ist ein fortwährender Prozess!
Entnommen und leicht modifiziert aus dem Beitrag von Prof. Dr. Clemens Dannenbeck (Hochschule Landshut) auf dem Kongress der Deutschen Jugendfeuerwehr "Alle inklusive? Jugendfeuerwehr und Behinderung" am 3. März 2011 in Berlin.
Ansprechpartner
Ansprechpartner im Bundesjugendbüro in Berlin ist
Uwe Danker, Bildungsreferent
E-Mail an Uwe Danker und Telefon: 030 2888 488-13