8 Fragen und Antworten zur Inklusion in der Jugendfeuerwehr
Eintritt
Können Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Jugendfeuerwehr aufgenommen werden?
Grundsätzlich Ja. Unter Berücksichtigung der Art der Behinderung sowie der Möglichkeiten, die die entsprechende Jugendfeuerwehr leisten kann. Nach SGB VIII §11 sollen dabei "die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden." D.h. angemessene Vorkehrungen treffen, um die Teilhabe zu ermöglichen und zu gewähren.
Versicherungsschutz
Sind Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Jugendfeuerwehr versichert?
Ja, sobald der Eintritt erfolgt. Die Unfallversicherung fußt auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches VII und wird durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkassen) gewährleistet.
Mitmachmöglichkeiten
Gibt es Grenzen in der Jugendfeuerwehrarbeit?
Ja, wie bei jedem Mitglied. Die Aufgaben und Tätigkeiten in der Jugendfeuerwehr sind wie bei allen JF-Angehörigen individuell zu bewerten und hieraus sind die Mitmachmöglichkeiten abzuleiten. Fähigkeiten und Stärken sind dabei in den Vordergrund zu rücken, Nachteilsausgleiche entsprechend anzuwenden und Unterstützung zu gewähren.
Mehrbetreuung und Hilfsmittel
Kann ein erhöhter Aufwand an Betreuung und Hilfsmitteln notwendig sein?
Ja. Aufgrund der Individualität jedes/jeder Einzelnen kann Unterstützung notwendig sein. Bei Kindern und Jugendlichen mit Handicap braucht es gegebenenfalls weitere Maßnahmen und Hilfe. Unterstützung können hier unter anderem die Eltern, Einzelfallhilfe/Assistenz, Selbsthilfe-Organisationen, Aktion Mensch oder das Jugendamt bzw. die Krankenkassen bieten.
Wichtig, der/die Betroffenen müssen immer bei der Lösungssuche einbezogen werden.
Bauliche Gegebenheiten
Muss die Barrierefreiheit im Feuerwehrgerätehaus gewährleistet sein?
Ja. Jedoch muss der Einzelfall bewertet und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden, um eine Teilnahme und Teilhabe (in der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote) zu sichern. Ist sie nicht gewährleistet, sollte nach einer Lösung gesucht und entsprechende Maßnahmen (angemessene Vorkehrungen) getroffen werden.
Fördermittel
Bestehen Möglichkeiten, unterstützende Fördermittel zu erhalten?
Ja, als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen unter anderem das Jugendamt, die Jugendringe sowie Organisationen oder Stiftungen (Aktion Mensch, Lotto) zur Verfügung.
Übertritt von der Jugendfeuerwehr in die Freiwillige Feuerwehr
Besteht die Möglichkeit, sich nach der Jugendfeuerwehrzeit weiterhin in die Freiwillige Feuerwehr einzubringen?
Grundsätzlich Ja, unter Berücksichtigung der Art der Behinderung sowie der Möglichkeiten, die die entsprechende Freiwillige Feuerwehr bieten kann.
Unser Tipp: Es gibt in einigen Ländern bereits gesetzliche Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Erwachsenenabteilungen der Feuerwehr. Ein Weg kann auch sein, andere Abteilungen neben der Einsatzabteilung zu berücksichtigen.
Wo gibt es weitere Informationen?
- www.jugendfeuerwehr.de/schwerpunkte/inklusion/
- www.aktion-mensch.de
- www.lebenshilfe.de
- Unfallkassen der Länder
- Jugendringe
- Jugendämter
- Krankenkassen