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FAQ

8 Fragen und 8 Antworten zur Inklusion in der Jugendfeuerwehr

 

Eintritt

Können Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Jugendfeuerwehr aufgenommen werden?

Grundsätzlich Ja. Unter Berücksichtigung der Art der Behinderung sowie den Möglichkeiten, welche die Jugendfeuerwehr leisten kann.

Versicherungsschutz

Sind Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Jugendfeuerwehr versichert?

Ja, sobald der Eintritt erfolgt. Die Unfallversicherung fußt auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches VII und wird durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkassen) gewährleistet.

Mitmachmöglichkeiten

Gibt es Grenzen in der Jugendfeuerwehrarbeit?

Ja, wie bei jedem Mitglied. Die Aufgaben und Tätigkeiten in der Jugendfeuerwehr sind wie bei allen JF-Angehörigen individuell zu bewerten und hieraus die Mitmachmöglichkeiten abzuleiten. Fähigkeiten und Stärken sind hierbei in den Vordergrund zu rücken. Nachteilsausgleiche entsprechend anzuwenden und Unterstützung zu gewähren.

Mehrbetreuung und Hilfsmittel

Kann ein erhöhter Aufwand an Betreuung und Hilfsmitteln notwendig sein?

Ja. Aufgrund der Individualität jedes Einzelnen  kann Unterstützung notwendig sein. Bei Jugendlichen mit Handicap, braucht es gegebenenfalls weitere Maßnahmen und Hilfe. Unterstützung können hier unter anderem die Eltern, Einzelfallhelfer, Selbsthilfe-Organisationen, Aktion Mensch oder Jugendamt beziehungsweise Krankenkassen bieten.

Unser Tipp: Bezieht die Betroffenen bei der Lösung mit ein.

Bauliche Gegebenheiten

Muss die Barrierefreiheit im Feuerwehrgerätehaus gewährleistet sein?

Ja. Jedoch müssen der Einzelfall bewertet und gegebenfalls Maßnahmen ergriffen werden, um eine Teilnahme zu sichern. Ist sie nicht gewährleistet, sollte nach einer Lösung gesucht werden.

Fördermittel

Bestehen Möglichkeiten, unterstützende Fördermittel zu erhalten?

Ja, als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen unter anderem Jugendamt, Jugendringe, Organisationen oder Stiftungen (Aktion Mensch, Lotto) zur Verfügung.

Übertritt JF-FF

Besteht die Möglichkeit, sich nach der Jugendfeuerwehrzeit weiterhin in die Freiwillige Feuerwehr einzubringen?

Grundsätzlich Ja. Unter Berücksichtigung der Art der Behinderung sowie den Möglichkeiten, welche die Freiwillige Feuerwehr bieten kann.

Ein Tipp: Es gibt in einigen Ländern bereits gesetzliche Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Erwachsenenabteilungen der Feuerwehr.

Wo gibt es  weitere Informationen?