Frankreich (Deutsch-Französisches Jugendwerk)

Grundsätzliches
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) geht auf den 1963 geschlossenen Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrag, den "Élysée-Vertrag" zurück.
1. Was wird gefördert?
Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen bezuschusst werden.
Darüber hinaus gibt es zum Beispiel folgende Sonderförderungen:
- Gruppenaustauschprojekte im grenznahen Raum
- Pilotprojekte, welche das Ziel haben, die Grundlagen des deutsch-französischen Jugendaustausches weiter zu entwickeln und neue Wege aufzuzeigen
- 1234 – Projekte, welche dazu beitragen, das Interesse an der deutsch-französischen oder trilateralen Zusammenarbeit zu steigern und neue Zielgruppen zu gewinnen
Informationen dazu stehen in den aktuellen Richtlinien (Stand: 2019) zur Verfügung.
Fördersätze
1. Jugendbegegnungen in Frankreich oder Drittort*
Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Frankreich oder an einem Ort in Frankreich
- 0,12 Euro/km je Teilnehmenden aus Deutschland oder einem Drittort*
- 0,18 Euro/km für Kinder und Jugendliche aus Deutschland oder einem Drittort* mit besonderem Förderbedarf
2. Jugendbegegnungen in Deutschland oder Drittort*
Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von
- 15,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
- 25,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland mit besonderem Förderbedarf je Programmtag
- 250,00 Euro je Programmtag: Zuschuss für Programmkosten
3. Fachkräftemaßnahme in Frankreich
Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Frankreich oder an einem Ort in Frankreich
- 0,12 Euro/km je Teilnehmenden aus Deutschland oder Drittort*
- 0,18 Euro/km für Kinder und Jugendliche aus Deutschland oder Drittort* mit besonderem Förderbedarf
4. Fachkräftemaßnahme in Deutschland
- 30,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
- 250,00 Euro je Programmtag: Zuschuss für Sonstige Kosten (Honorare und Sprachmittlung o.ä.)
* Unter dem „Drittort“ ist der Ort außerhalb des Standortes der jeweiligen Partnerorganisationen (national/international) zu verstehen.
Fristen
Anträge müssen spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist zwei Monate nach Ende der Maßnahme einzureichen.
Hinweise
Pandemiebedingte Sonderregelung: Alle Sonderregelungen gelten bis zum 31.12.2023.
Weitere Informationen und Hinweise können den FAQs entnommen werden.
Formulare
- Antragsformular (PDF)
- Teilnehmendenliste (PDF)
- Belegliste (Excel)
- Verwendungsnachweis (PDF)