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Frankreich (Deutsch-Französisches Jugendwerk)

Grundsätzliches

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) geht auf den 1963 geschlossenen Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrag, den "Élysée-Vertrag" zurück. 

1. Was wird gefördert?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen bezuschusst werden.

Darüber hinaus gibt es zum Beispiel folgende Sonderförderungen:

  • Gruppenaustauschprojekte im grenznahen Raum
  • Pilotprojekte, welche das Ziel haben, die Grundlagen des deutsch-französischen Jugendaustausches weiter zu entwickeln und neue Wege aufzuzeigen
  • 1234 – Projekte, welche dazu beitragen, das Interesse an der deutsch-französischen oder trilateralen Zusammenarbeit zu steigern und neue Zielgruppen zu gewinnen

Informationen dazu stehen in den aktuellen Richtlinien (Stand: 2019) zur Verfügung.

Fördersätze

1. Jugendbegegnungen in Frankreich oder Drittort*

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Frankreich oder an einem Ort in Frankreich

  • 0,12 Euro/km je Teilnehmenden aus Deutschland oder einem Drittort*
  • 0,18 Euro/km für Kinder und Jugendliche aus Deutschland oder einem Drittort* mit besonderem Förderbedarf

2. Jugendbegegnungen in Deutschland oder Drittort*

Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von

  • 15,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
  • 25,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland mit besonderem Förderbedarf je Programmtag
  • 250,00 Euro je Programmtag: Zuschuss für Programmkosten

3. Fachkräftemaßnahme in Frankreich

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Frankreich oder an einem Ort in Frankreich

  • 0,12 Euro/km je Teilnehmenden aus Deutschland oder Drittort*
  • 0,18 Euro/km für Kinder und Jugendliche aus Deutschland oder Drittort* mit besonderem Förderbedarf

4. Fachkräftemaßnahme in Deutschland

  • 30,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
  • 250,00 Euro je Programmtag: Zuschuss für Sonstige Kosten (Honorare und Sprachmittlung o.ä.)

* Unter dem „Drittort“ ist der Ort außerhalb des Standortes der jeweiligen Partnerorganisationen (national/international) zu verstehen.

Fristen

Anträge müssen spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist zwei Monate nach Ende der Maßnahme einzureichen.

Hinweise

Pandemiebedingte Sonderregelung: Alle Sonderregelungen gelten bis zum 31.12.2023.

Weitere Informationen und Hinweise können den FAQs entnommen werden.

Formulare

Weiterführende Informationen und Dokumente