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Frankreich (Deutsch-Französisches Jugendwerk)

Grundsätzliches

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) geht auf den 1963 geschlossenen Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrag, den "Élysée-Vertrag" zurück. 

1. Was wird gefördert?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen bezuschusst werden.

Darüber hinaus gibt es zum Beispiel folgende Sonderförderungen:

  • Gruppenaustauschprojekte im grenznahen Raum
  • Pilotprojekte, welche das Ziel haben, die Grundlagen des deutsch-französischen Jugendaustausches weiter zu entwickeln und neue Wege aufzuzeigen
  • 1234 – Projekte, welche dazu beitragen, das Interesse an der deutsch-französischen oder trilateralen Zusammenarbeit zu steigern und neue Zielgruppen zu gewinnen

Informationen dazu stehen in den aktuellen Richtlinien (Stand: 2024) zur Verfügung.

Fördersätze

1. Jugendbegegnungen in Frankreich oder Drittort*

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Frankreich oder an einem Ort in Frankreich

  • 0,16 Euro/km je Teilnehmenden aus Deutschland oder einem Drittort*

Hinweis: Die maximale Fahrtkostenförderung pro Person beträgt für Reisen bei trilateralen Projekten zwischen Deutschland oder Frankreich und einem weiteren Land 400,00 Euro und bei Reisen nach oder von Übersee 800,00 Euro. Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

2. Jugendbegegnungen in Deutschland oder Drittort*

Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von

  • 25,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
  • 40,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland mit besonderem Förderbedarf je Programmtag
  • 250,00 Euro je Programmtag: Zuschuss für Programmkosten

Hinweis: Als Programmkosten können zum Beispiel folgende Kosten abgerechnet werden:

  • Ausgaben zur Durchführung des Projektes und Ausgaben, die zur pädagogischen Qualität beitragen
  • Honorare für interkulturelle Teamer/-innen
  • Honorare für Referent/-innen, Spezialist/-innen und Dolmetscher/-innen
  • Geringfügige Kosten für wiederverwendbares Material bis zu 5 % der Gesamtförderung, aber maximal 300,00 Euro pro Projekt.

Die Förderungen der Projektkosten kann maximal für 10 Programmtage gewährt werden.

3. Fachkräftemaßnahme in Frankreich

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Frankreich oder an einem Ort in Frankreich

  • 0,16 Euro/km je Teilnehmenden aus Deutschland oder Drittort*

Hinweis: Die maximale Fahrtkostenförderung pro Person beträgt für Reisen bei trilateralen Projekten zwischen Deutschland oder Frankreich und einem weiteren Land 400,00 Euro und bei Reisen nach oder von Übersee 800,00 Euro. Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

4. Fachkräftemaßnahme in Deutschland

  • 40,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
  • 250,00 Euro je Programmtag: Zuschuss für Sonstige Kosten (Honorare und Sprachmittlung o.ä.)

* Unter dem „Drittort“ ist der Ort außerhalb des Standortes der jeweiligen Partnerorganisationen (national/international) zu verstehen.

Fristen

Anträge müssen spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist zwei Monate nach Ende der Maßnahme einzureichen.

Hinweise

Weitere Informationen und Hinweise können den FAQs entnommen werden.

Formulare

Das Antrags- und Abrechnungsformular sowie die Vorlage für die Teilnehmenden- und Belegliste sind auf der Internetseite vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) zu finden. 

Weiterführende Informationen und Dokumente

Stand: März 2024/Speck