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Griechenland (Deutsch-Griechisches Jugendwerk)

Grundsätzliches

Das Deutsch-Griechische Jugendwerk ist eine deutsch-griechische Einrichtung mit dem Status einer internationalen Organisation.

1. Was wird gefördert?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und im Ausland. Es können bilaterale, trilaterale und multilaterale Begegnungen bezuschusst werden.

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,00 Euro Förderung) bezuschusst werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Publikation, Ausstellung oder  Präsentation. Wichtig ist der Bezug zur internationalen Jugendarbeit.

2. Was wird nicht gefördert?

Ausgeschlossen sind Begegnungen mit den Ländern China, Frankreich, Israel, Polen, Russland, Tschechien, da für diese Länder andere Förderprogramme zur Verfügung stehen. Außerdem nicht bezuschusst werden touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen sowie Maßnahmen kommerzieller Anbieter. Dazu gehören zum Beispiel Pauschalreisen.

Fördersätze

1. Jugendbegegnungen in Griechenland

  • 0,12 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Griechenland für Teilnehmende aus Deutschland 
  • 30,00 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)

2. Jugendbegegnungen in Deutschland

  • 35,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag

3. Fachkräftemaßnahmen in Griechenland

  • 0,12 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Griechenland für Teilnehmende aus Deutschland
  • 30,00 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)

4. Fachkräftemaßnahmen in Deutschland

  • 35,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
  • 30,00 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)

Fristen

Die Anträge für das kommende Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden, mindestens jedoch drei Monate vor Projektbeginn. Der Verwendungsnachweis ist sechs Wochen nach Ende der Maßnahme einzureichen.

Hinweise

Grundsätzliche Hinweise können den FAQs entnommen werden. Für konkrete Informationen bitte die FAQ unter "Weiterführende Dokumente" beachten (siehe unten).

Formulare

Weiterführende Informationen und Dokumente

Stand: März 2024/Speck