Polen (Deutsch-Polnisches Jugendwerk)
Achtung: Aufgrund der Fülle der beim DPJW eingegangenen Anträge für das Jahr 2024 werden neue Anträge ab sofort auf eine Warteliste gestellt.
Grundsätzliches
Das 1991 gegründete Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ermöglicht die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen. Es finanziert und initiiert deutsch-polnische Jugendbegegnungen und unterstützt sie inhaltlich. Die finanziellen Mittel für die binationale Organisation werden hauptsächlich durch die deutsche und die polnische Regierung zur Verfügung gestellt.
1. Was wird gefördert?
Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und im Ausland. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen bezuschusst werden.
Das DPJW fördert im Rahmen des Programms #2amongmillions außerdem individuelle Jugendbegegnungen. Junge Menschen, die sich bei einem vom DPJW geförderten Austausch kennengelernt haben und weiterhin in Kontakt bleiben möchten, können einen Zuschuss für ein individuelles Wiedersehen bekommen. Vorausgesetzt die Jugendbegegnung, bei der sie sich kennengelernt haben, liegt nicht länger als drei Jahre zurück. Die Beantragung erfolgt ohne unnötige Formalitäten und zeitraubende Prozedur. Am Programm können jungen Menschen ab 15 Jahren teilnehmen.
2. Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen sind Jugendprojekte mit Teilnehmenden aus vier oder mehr Ländern, unilaterale Gedenkstättenfahrten und Au-Pair-Aufenthalte sowie private Teilnahmen an Sprachkursen, Schulaustauschjahre, Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika, wissenschaftliche Studien und Vorhaben, touristische und kommerzielle Projekte, Baumaßnahmen und andere Investitionen sowie Personalkosten.
Fördersätze
1. Jugendbegegnungen in Polen
- 0,15 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Polen für Teilnehmende aus Deutschland
2. Jugendbegegnungen in Deutschland
- 17,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Programm und Unterbringung in Familien
- 40,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Programm und Unterbringung in Hotels, Herbergen, Zeltplätzten, Internaten
- 60,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Bildungsstätten-Programmkosten
- 60,00 Euro je Sprachmittler/-in je Programmtag
3. Fachkräftetreffen in Polen
- 0,15 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland
4. Fachkräftetreffen in Deutschland
- 27,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Programm und Unterbringung in Familien
- 50,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Programm und Unterbringung in Hotels, Herbergen, Zeltplätzten, Internate
- 70,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Bildungsstätten-Programmkosten
- 120,00 Euro je Sprachmittler:in und Programmtag
- 320,00 Euro für Honorare je Referent/-in
- 75,00 Euro je Vortrag
Zu beachten ist: Die Zahl der Betreuenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Teilnehmenden stehen. Bei der Förderung gilt in der Regel folgender Schlüssel: Für die ersten 10 Teilnehmenden 2 Betreuende, bei jeweils bis zu 10 weiteren Teilnehmenden eine zusätzliche Person für die Betreuung. Es können auch mehr Betreuende gefördert werden, dies bedarf jedoch einer Begründung und der Zustimmung des DPJW.
5. Förderung "4x1 ist einfacher"
Fördermöglichkeit für kleine Projekte, die nicht nach den Fördersätzen und auf Grundlage von Teilnahmelisten abgerechnet werden können. Die maximale Fördersumme in diesem Rahmen beträgt 1.000,00 Euro für Projekte in Deutschland. Beachte: Es ist ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten zu tragen.
Fristen
Die Anträge müssen spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis ist sechs Wochen nach Ende der Maßnahme einzureichen.
Hinweise
Förderung im Grenznahen Raum: Finden Begegnungen im grenznahen Raum mit Teilnehmenden aus der jeweiligen Region statt, können auch Projekte gefördert werden, welche nur einen Programmtag dauern. Außerdem kann die Teilnahme von Jugendlichen ermöglicht werden, die jünger als zwölf Jahre alt sind. Die Bezeichnung „grenznah“ bezieht sich auf die deutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen und die polnischen Woiwodschaften zachodniopomorskie (Westpommern), lubuskie (Lebuser Land) und dolnośląskie (Niederschlesien).
Grundsätzliche Informationen und Hinweise können dem Merkblatt für Antragstellende und den FAQs entnommen werden.
Antragstellung
Die Antragstellung- und Abrechnung erfolgt über das Online-Portal OASE des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes.
Weiterführende Informationen und Dokumente
- Förderlogo für die Öffentlichkeitsarbeit (PDF)
- Mittelabruf (Excel)
- Informationsmaterialien, Formulare und Weiteres (Link)
Stand: März 2024/Speck