mask

Tschechien (Tandem - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch)

Grundsätzliches

Die Koordinierungszentren Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem fördern die gegenseitige Annäherung und die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Tschechien.

1. Was wird gefördert?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und der Tschechischen Republik. Es können bilaterale Begegnungen bezuschusst werden.

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,00 Euro Förderung) bezuschusst werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Publikation, Ausstellung oder Präsentation. Wichtig ist der Bezug zur internationalen Jugendarbeit.

2. Was wird nicht gefördert?

Nicht bezuschusst werden Reisen von Einzelpersonen, Rundreisen, einseitige Studienfahrten, Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter und Maßnahmen der Jugenderholung.

Fördersätze

1. Jugendbegegnungen im Ausland

  • 0,12 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in der Tschechischen Republik für Teilnehmende aus Deutschland
  • 30,00 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)

2. Jugendbegegnungen in Deutschland

  • 24,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus der Tschechischen Republik je Programmtag

3. Fachkräftetreffen im Ausland

  • 0,12 Euro/ km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in der Tschechischen Republik für Teilnehmende aus Deutschland
  • 50,00 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 500,00 Euro je Maßnahme)

4. Fachkräftetreffen in Deutschland

  • 40,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus dem Ausland je Programmtag

Fristen

Die Anträge können bis spätestens 1. September des Vorjahres eingereicht werden. Zudem ist grundsätzlich eine Nachbeantragung für die zweite Hälfte des Kalenderjahres möglich. Die Antragstellung kann bis spätestens Mai des laufenden Jahres erfolgen.

Hinweise

Die Maßnahmen sollen zu mindestens 50 Prozent aus Eigenmitteln oder aus Mitteln Dritter kofinanziert werden. Für grenznahe Regionen gibt es zudem Sonderregelungen hinsichtlich der Fördersätze, Maßnahmendauer und Anzahl sowie Alter der Teilnehmenden (siehe "Weiterführende Dokumente").

Grundsätzliche Informationen können den FAQs entnommen werden.

Formulare

Weiterführende Informationen und Dokumente

Stand: März 2024/Speck