Weltweit (nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes)
Grundsätzliches
1. Was wird gefördert?
Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und im Ausland. Es können bilaterale, trilaterale und multilaterale Begegnungen bezuschusst werden.
Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,00 Euro Förderung) finanziell gefördert werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Publikation, Ausstellung oder Präsentation. Wichtig ist der Bezug zur internationalen Jugendarbeit.
2. Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen sind Begegnungen mit den Ländern China, Frankreich, Griechenland, Israel, Polen, Russland, Tschechien, da für diese Länder andere Förderprogramme zur Verfügung stehen. Außerdem nicht bezuschusst werden touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter. Dazu gehören zum Beispiel Pauschalreisen.
Fördersätze
1. Jugendbegegnungen im Ausland
- 0,12 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im europäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland
- 0,08 Euro/km je Teilnehmenden (einfache Strecke): Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im außereuropäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland
- 30,00 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)
2. Jugendbegegnungen in Deutschland
- 24,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
- 305,00 Euro Sprachmittlungs-Zuschuss je Programmtag
3. Fachkräftetreffen im Ausland
- 0,12 Euro/ km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im europäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland
- 0,08 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im außereuropäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland
- 50,00 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 500,00 Euro je Maßnahme)
4. Fachkräftetreffen in Deutschland
- 40,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland je Programmtag
- 305,00 Euro Sprachmittlungs-Zuschuss je Programmtag
Fristen
Anträge für das kommende Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 15. Oktober eingehen. Der Verwendungsnachweis ist sechs Wochen nach Ende der Maßnahme einzureichen.
Hinweise
Bei den Fördersätzen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss kann die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Liegt eine Vielzahl von Anträgen vor, kann es vorkommen, dass die bewilligten Mittel nicht ausreichen, alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. In diesem Fall ist die Deutsche Jugendfeuerwehr bemüht, eine weitestgehend ausgeglichene Verteilung vorzunehmen.
Weitere Informationen und Hinweise können den FAQs entnommen werden.
Weiterführende Informationen und Dokumente
- Förderlogo für die Öffentlichkeitsarbeit (JPG)
- KJP-Richtlinie (Stand 2016) (PDF)
- ANBest-P (Stand 2019) (PDF)
- Jugendbegegnung OUT-Maßnahme (Stand 2024) (Excel-Dokument)
- Jugendbegegnung IN-Maßnahme (Stand 2024) (Excel-Dokument)
- Fachkräftetreffen OUT-Maßnahme (Stand 2024) (Excel-Dokument)
- Fachkräftetreffen IN-Maßnahme (Stand 2024) (Excel-Dokument)