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Kindeswohl und Kinderrechte

Kindeswohl geht uns alle an! Gegen sexualisierte Gewalt!

Auch Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr sind zu schützen und ihr Kindeswohl ist zu wahren. Angriffe auf die Würde jedes Menschen, Diskriminierung, Verwahrlosung oder Gewalt gefährden das Kindeswohl. Auch in unseren Reihen finden Formen der Kindeswohlgefährdung statt. Wir versuchen unter anderem mit diesen Informationen und Materialien, uns dafür zu sensibilisieren und uns zugleich präventiv dagegen aufzustellen. Im Fall der Fälle sollen diese dabei helfen, zu wissen, was zu tun ist.

Die folgenden zwei Flyer geben kurz und knapp einen schnellen Einblick:

"Für starke Kinder und Jugendliche – präventiv gegen Kindeswohlgefährdung"

Die folgende Broschüre beschäftigt sich detaillierter mit dem Thema:

"Aktiv beim Schutz des Kindeswohls"

Die Delegiertenversammlung hat eine DJF-Selbstverpflichtung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt 2011 in Weimar beschlossen.

Im Magazin LAUFFEUER, Ausgabe Januar 2018, beschäftigt sich ein interessanter Beitrag mit dem Thema "Kindeswohlgefährdung durch sexuelle/sexualisierte Gewalt". Mehr hier!

Der Deutsche Bundesjugendring hat die Position „Prävention braucht Struktur. Überlegungen und Forderungen zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Jugendorganisationen“ beschlossen, die hier zu finden ist!

Auch die Arbeitsgemeinschaft der helfenden Verbände (H7) hat sich dem Thema angenommen und eine Erklärung abgegeben. Hier mehr!

Eine Sammlung von Notfallnummern, Material und Links findet sich auch hier!

 

Position der Deutschen Jugendfeuerwehr zum Vorlegen der Führungszeugnisse

Die Pflicht, Führungszeugnisse in bestimmten Fällen von Ehrenamtlichen vorlegen zu lassen, regelt für freie Träger wie die Jugendfeuerwehren der § 72a Absatz 4 des Kinderund Jugendhilfegesetzes. Dieser § wurde durch Wirksamwerden des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 in das o. g. Gesetz eingefügt.

Die Umsetzung des Gesetzes wird auf allen Ebenen umfassend und kontrovers diskutiert. Der Deutsche Verein – ein gemeinsames Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen, der Bundesländer und anderen – sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter haben hierzu Empfehlungen zu Führungszeugnissen erarbeitet. Im Anschluss hat der Deutsche Bundesjugendring eine Arbeitshilfe für Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit auf lokaler Ebene veröffentlicht (unter www.dbjr.de/ publikationen).

Die Bundesjugendleitung der DJF empfiehlt diese Arbeitshilfe für die lokalen Aushandlungen mit den Jugendämtern. Eine bundesweite Empfehlung der DJF, für welche Gruppen ein Führungszeugnis notwendig ist und für welche nicht, soll jedoch nicht vorgenommen werden, da für die Jugend/ Feuerwehren vor Ort die länderspezifischen bzw. kommunalen Vorgaben die Grundlage sein werden. Das heißt auch, dass die Jugendämter auf die freien Träger zukommen und i.d.R. vorher kein Handlungsbedarf besteht.

Die Landesjugendringe bieten hierzu Beratung und Unterstützung an. Zusätzlich gibt auch das Bundesjugendbüro Auskunft. Grundsätzlich teilt die Bundesjugendleitung die Argumentation des DBJR, dass die Pflicht von Führungszeugnissen kein geeignetes Mittel ist, um den Schutz des Kindes zu gewähren. Viel wichtiger ist es, auch weiterhin Präventionskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen – so, wie es auf Länder- und Bundesebene seit Langem praktiziert wird.

Kinderrechte für starke Kinder

- ein Teil der Prävention

Kinderrechte sind Schutzrechte, aber Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung und Beteiligung. Dies macht unsere Kinder und Jugendliche stark – auch in der Feuerwehr. Im Übrigen kann dies auch ein Baustein in der Prävention vor Kinderwohlgefährdungen und -verletzungen sein.

In den Erläuterungen des Deutschen Kinderhilfswerk zum Aufbau der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (1989/90) wird deutlich, wie das Wohl der Kinder und Jugendlichen durch Schutzrechte, Förderungsrechte und Beteiligungsrechte zu achten ist: https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/aufbau-der-konvention/

Anlässlich das 25jährigen Jubiläums der Kinderrechte in Deutschland stellt das Lauffeuer 1-2015 sie ausführlich vor.

In dem Artikel wird beschreiben was Kinderwohl und Kinderrechte im Zusammenspiel sind: Maike Simla, Lisa Simla und Jan Schmitz: Im Interesse der Kinder. Kinderrechte aus jugendverbandlicher Perspektive: https://www.hessischer-jugendring.de/fileadmin/user_upload/pdf/Hessische_Jugend/2_20_Kinderrechte.pdf