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Kindeswohl – Informationen und Positionen

DJF-Selbstverpflichtung

Die Delegiertenversammlung hat eine DJF-Selbstverpflichtung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt 2011 in Weimar beschlossen.

Position des Deutschen Bundesjugendrings und der "H7"

Der Deutsche Bundesjugendring hat die Position „Prävention braucht Struktur. Überlegungen und Forderungen zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Jugendorganisationen“ beschlossen, die hier zu finden ist!

Auch die Arbeitsgemeinschaft der helfenden Verbände (H7) hat sich dem Thema angenommen und eine Erklärung abgegeben. Hier mehr!

Position der Deutschen Jugendfeuerwehr zum Vorlegen der Führungszeugnisse

Die Pflicht, Führungszeugnisse in bestimmten Fällen von Ehrenamtlichen vorlegen zu lassen, regelt für freie Träger wie die Jugendfeuerwehren der § 72a Absatz 4 des Kinderund Jugendhilfegesetzes. Dieser § wurde durch Wirksamwerden des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 in das o. g. Gesetz eingefügt.

Die Umsetzung des Gesetzes wird auf allen Ebenen umfassend und kontrovers diskutiert. Der Deutsche Verein – ein gemeinsames Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen, der Bundesländer und anderen – sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter haben hierzu Empfehlungen zu Führungszeugnissen erarbeitet. Im Anschluss hat der Deutsche Bundesjugendring eine Arbeitshilfe für Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit auf lokaler Ebene veröffentlicht (unter www.dbjr.de/ publikationen).

Die Bundesjugendleitung der DJF empfiehlt diese Arbeitshilfe für die lokalen Aushandlungen mit den Jugendämtern. Eine bundesweite Empfehlung der DJF, für welche Gruppen ein Führungszeugnis notwendig ist und für welche nicht, soll jedoch nicht vorgenommen werden, da für die Jugend/ Feuerwehren vor Ort die länderspezifischen bzw. kommunalen Vorgaben die Grundlage sein werden. Das heißt auch, dass die Jugendämter auf die freien Träger zukommen und i.d.R. vorher kein Handlungsbedarf besteht.

Die Landesjugendringe bieten hierzu Beratung und Unterstützung an. Zusätzlich gibt auch das Bundesjugendbüro Auskunft. Grundsätzlich teilt die Bundesjugendleitung die Argumentation des DBJR, dass die Pflicht von Führungszeugnissen kein geeignetes Mittel ist, um den Schutz des Kindes zu gewähren. Viel wichtiger ist es, auch weiterhin Präventionskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen – so, wie es auf Länder- und Bundesebene seit Langem praktiziert wird.