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Teilnahmebedingungen

Für kostenpflichtige Veranstaltungen der Deutschen Jugendfeuerwehr gelten folgende Teilnahmebedingungen des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV):

Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Verhinderung kann ohne Zusatzkosten ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt werden.

Ein/-e Teilnehmer/-in ist bei Abmeldung, egal aus welchem Grund, zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro verpflichtet. Erfolgt die Abmeldung weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr fällig zur Deckung der entstandenen Kosten.

Jede/-r Teilnehmer/-in wird der Nachweis gestattet, dass durch die Nichtanreise ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall entsteht eine Ausfallgebühr, die sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden bemisst. Bereits geleistete Teilnehmerbeiträge werden nur bis zur Höhe der Verwaltungsgebühr beziehungsweise der Ausfallgebühr erstattet.

Der DFV empfiehlt gegebenenfalls den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.