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Inklusion

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Home Themen Inklusion Was meint Inklusion?

Was meint Inklusion?

Mit Inklusion meinen wir in der DJF die vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Alle unsere Angebote in den Kinderfeuerwehren und Jugendfeuerwehren müssen in ihrer Zugänglichkeit und Nutzbarkeit barrierefrei sein. Nicht die jungen Mitglieder mit Behinderungen müssen sich anpassen, sondern wir uns und das System Feuerwehr. Wir müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um Barrieren zu überwinden und Inklusion zu verwirklichen.

Was ist hier zur Inklusion zu finden?

Auf dieser Seite unten erfahrt Ihr mehr über Inklusion und Menschen mit Behinderung. Es geht um Begriffserklärungen, Formen von Behinderungen und Tipps zum Umgang mit Behinderungen sowie um angemessene Vorkehrungen, um Barrieren zu überwinden. Zudem werden am Ende rechtliche Aspekte beleuchtet.

  • Inklusion und Teilhabe, statt Ausgrenzung
  • Unterschied zwischen Beeinträchtigung und Behinderung
  • Moderne Definitionen und Modelle von Behinderungen
  • Formen von Behinderungen
  • Tipps zum Umgang mit Behinderungen
  • Angemessene Vorkehrungen
  • Rechtlicher Rahmen

Statt Ausgrenzung: Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Vier Diagramme veranschaulichen Ausschluss, Segregation, Integration und Inklusion. Unterschiedlich farbige Formen stehen für Menschen in ihrer Vielfalt. Angelehnt an die Mengenlehre verdeutlichen ihre Konstellationen unterschiedliche Grade der Trennung und Vermischung zwischen Gruppen.

Die Abbildung zeigt die Unterschiede zwischen Exklusion, Segregation, Integration und Inklusion. Für die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind Veränderungen der „aufnehmenden“ Organisationen und Systeme erforderlich.

Mit einem Beispiel wird das deutlich: Vielfalt heißt zur Party eingeladen zu werden. Inklusion heißt zum Tanzen aufgefordert zu werden. Teilhabe und Teilgabe heißt die Party mitzuorganisieren. (Vergleiche Verna Myers, Inklusions-Aktivistin).

Weitere Informationen zu Teilhabe und Inklusion bietet die Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung an.

Verschieden und gleiche Rechte

Volle gesellschaftliche Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen so leben können, wie sie es wollen. Alle Menschen sind verschieden und jeder/jede hat seine/ihre eigenen Fähigkeiten. Es gilt, diese Heterogenität wahrzunehmen und diese Fähigkeiten anzuerkennen. Deshalb sollen alle überall da mitmachen können, wo sie es wollen. Und jeder Mensch soll dabei selbst entscheiden können, wie er mitmachen möchte (selbstbestimmt leben).

Auch wenn wir untereinander verschieden sind, sind wir als Menschen doch alle gleich. Deshalb gelten nach der UN-Konvention für alle die gleichen Rechte und Regeln. Einige Menschen benötigen eventuell Hilfe durch andere, wie Assistenz oder Empowerment. Jede/-r von uns kann etwas dafür tun, dass Hindernisse verschwinden und jede/-r muss immer wieder versuchen, Barrieren zu überwinden beziehungsweise beiseitezuschaffen. Inklusion ist ein fortwährender Prozess!

Entnommen und leicht modifiziert aus dem Beitrag von Prof. Dr. Clemens Dannenbeck (Hochschule Landshut) auf dem Kongress der Deutschen Jugendfeuerwehr „Alle inklusive? Jugendfeuerwehr und Behinderung“ am 3. März 2011 in Berlin.

Videos zur Erklärung von Inklusion

  • Aktion Mensch bietet ein Video zur Frage „Was ist Inklusion?“ an: Video „Inklusion in 80 Sekunden erklärt“
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit seiner Kampagne „Behindern ist heilbar“ unter anderem Kinospots produzieren lassen: Kino-Spot „Behindern ist heilbar“.

Kindgerechte Videos zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

  • Für Kinder hat der Westdeutsche Rundfunk die „Sendung mit dem Elefanten“ zum Thema Leben mit einer Behinderung gemacht.
  • Auch Checker Can hat sich in der Reportage für Kinder des Bayerischen Rundfunks im Handicap-Check mit dem Leben mit einer sogenannten geistigen Behinderung auseinandergesetzt.

Links zum Thema Inklusion

Aktion Mensch hat mit ihrer Webseite und zahlreichen Kampagnen den Begriff „Inklusion“ mit Leben gefüllt und seine Bedeutung von verschiedenen Menschen zum Ausdruck bringen lassen.

  • „Was ist Inklusion für Sie?“, fragt Aktion Mensch. Link zur Kampagnen-Seite
  • Vorurteilen begegnen: Auch dies gehört zur Inklusion und der Aufgabe zur Aktion Mensch.
  • Aktion Mensch hat ein Inklusionsportal zum Thema Bildung mit Tipps und Material erstellt.

Unterschied zwischen Beeinträchtigung und Behinderung

Der Hauptunterschied liegt darin, dass Beeinträchtigung die körperliche/geistige/seelische/Sinnes-Einschränkung an sich beschreibt (die funktionale Seite), während Behinderung die Folge aus dieser Beeinträchtigung und den Barrieren in der Umwelt ist (die soziale Seite). Eine Beeinträchtigung wird erst durch soziale Barrieren zur Behinderung. Vergleiche dazu Aktion Mensch und Lebenshilfe oder das externe Video von Prof. Markus Gebhardt zum Thema.

Moderne Definition von Behinderungen

Die DJF folgt der modernen und gesetzlich verbrieften Definition von Behinderungen, und zwar als sozialem Modell. In der Folge wird das Wechselwirkungsmodell als Grundlage verstanden und genutzt: Behinderung entsteht durch das Zusammentreffen von Beeinträchtigungen und gesellschaftlichen Barrieren (Umwelt, Einstellungen). Dies ist auch die Grundlage, die im Sozialgesetzbuch verankert ist (siehe SGB IX, § 2).
Mit dem Ansatz des sozialen Modells werden auch die menschenrechtsbasierten Ansätze verbunden, die Behinderungen als Barrieren von Umwelt und Einstellungen definieren, die zu Ausgrenzung und Diskriminierung führen, wenn sie nicht beseitigt oder durch angemessene Vorkehrungen überwunden werden.

Formen von Behinderungen

Es gibt verschiedene Formen von Behinderungen und Beeinträchtigungen. Es ist wichtig, Behinderungen situativ und im Kontext zu sehen und zu verstehen: In welchem Umfeld wird einer körperlichen Beeinträchtigung Barrieren ausgesetzt, wie der Rollstuhlfahrende vor einer Treppe? (Vergleiche dazu Aktion Mensch)

Hier eine Liste von Behinderungsformen:

  • körperliche Behinderungen
  • sogenannte „geistige“ Behinderungen, oder genauer gesagt kognitive Beeinträchtigungen
  • seelische Behinderungen (psychische Erkrankungen)
  • Sinnesbehinderung wie Hörschädigungen (Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit) sowie Sehschädigungen (Blindheit oder Sehbehinderungen)
  • Lernbehinderungen
  • Sprach- und Sprechbehinderungen
  • chronische Erkrankungen
  • mehrfach Behinderungen

Tipps zum Umgang mit Behinderungen

Eine Voraussetzung, damit Inklusion gelingt, ist die eigene Haltung und Offenheit. Dennoch können bei Erstkontakten Fragen auftreten, wie Menschen mit und ohne Behinderungen zu begegnen ist. Um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden, hier ein paar Ratschläge:

  • 10 KNIGGE-TIPPS zum respektvollen Umgang mit behinderten Menschen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hessen. Hier der Link zur PDF-Datei.
  • Praktischer Leitfaden: Wie man mit Rollstuhlfahrern umgeht – Tipps und Ratschläge von der Firma Rollstar OrthoRehab. Hier der Link zum Leitfaden/Aufzählung.
  • Wichtig sind wertschätzende Kommunikation und eine Sprache, die weder ausgrenzt noch verletzt oder herabsetzt. Die Universität Bielefeld hat einen Leitfaden zur sensiblen, wertschätzenden Sprache gegenüber Menschen mit Behinderungen erstellt. Hier der Link zur PDF-Datei.

Angemessene Vorkehrungen

Was bedeutet der Begriff?

Angemessene Vorkehrungen sind konkrete, praxisnahe Maßnahmen, die sicherstellen, dass junge Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an Aktivitäten teilnehmen können — ohne unfaire Benachteiligung oder Gefährdung.

Folgende zentrale Aspekte fallen darunter:

Physische Zugänge (breite Türen, rampen, Aufzüge, barrierefreie Sanitären Anlagen).
Angepasste Ausrüstungen oder Orte, damit alle teilnehmen können (auchauf Ausflügen oder im Zeltlager).

Informationen in Leichter Sprache, Gebärdensprache oder schriftliche Anleitungen.
Sichtbare Hinweise, Visualisierungen (Piktogramme) und Fragensysteme, um Missverständnisse zu vermeiden.
Geduld und ausreichend Zeit für Rückmeldungen.

Zuordnung einer Patin/einem Paten oder Begleitperson.
Anpassung von Aufgaben entsprechend Fähigkeiten und Lernbedarf.
Flexible Einsatzpläne, Pausenregelungen und Rückzugsmöglichkeiten.

Anpassung von Übungen unter Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen.
Verfügbarkeit von Erste Hilfe/Notfallplänen, die auf spezielle Bedürfnisse eingehen.
Regelmäßige Überprüfung von Ausrüstung/Orte auf Barrierefreiheit.

Partizipative Entscheidungsprozesse, Mitspracherechte von den Übungen bis zur Jahresplangestaltung.
Inklusionsfördernde Ziele trainieren und in der Gruppenordnung aufnehmen.
Qualifizierungen für alle Betreuerinnen und Betreuer zu inklusiven Methoden.

(Barrierefreie) Vorabinformationen zu Terminen, Ausflugszielen und Anforderungen.
Transparente, faire Regeln und Konfliktlösungen.
Ressourcenbudget für unterstützende Maßnahmen (Hilfsmittel, Übersetzung, Assistenz).

Würdigung der individuellen Wünsche, Stärken und Grenzen.
Rechte auf Privatsphäre und Selbstbestimmung bei Entscheidungen über Teilnahme.

Und was heißt das konkret? Beispiele für konkrete Umsetzungen in der Kinder- und Jugendfeuerwehr:

Ein Jugendlicher mit Mobilitätseinschränkung erhält eine rampen- oder rollstuhlgerechte Zugangsmöglichkeit und statt eines schweren Geräts eine leichtere Alternative.
Übungen werden in mehreren Varianten angeboten, z. B. einer kompakten Theorie-Variante, einer spielerischen Variante, einer Variante, die ohne Sehen funktioniert.
Kommunikationsmaterialien werden neben Text auch in Bildkarten oder Gebärdensprache bereitgestellt.
Einer Mentorin/einem Mentor aus dem Team wird als Bezugsperson benannt, der/die bei Bedarf unterstützt, aber dennoch Eigenständigkeit fördert.

Das Ziel der angemessenen Vorkehrungen:

Angemessene Vorkehrungen ermöglichen inklusives Lernen, Sicherheit und Gemeinschaftsgefühl, damit jeder und jede Jugendliche unabhängig von Behinderung gleichberechtigt barrierefrei teilnehmen kann.

Rechtlicher Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Auftrag Barrierefreiheit

Die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit ist gesetzlich geregelt, auch für die Feuerwehren. Zudem heißt es für die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendarbeit im Sozialgesetzbuch VIII im § 11 seit 2021: „Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sollen dabei sichergestellt werden.“ Dies ist der Auftrag, dies ist unser Auftrag.
Bereits durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser Auftrag formuliert, und oft gehört er zum eigenen Werteverständnis der Kinderfeuerwehren und Jugendfeuerwehren. Denn eine offene, inklusive Haltung ist ein wesentlicher Faktor für das Gelingen.

Gemeinsames Positionspapier mit dem Deutschen Feuerwehrverband

Ein Positionspapier, das vom Deutschen Jugendfeuerwehrausschuss initiiert und vom Deutschen Feuerwehrverband 2017 beschlossen wurde, beschreibt Chancen und Herausforderungen sowie Möglichkeiten und Empfehlungen einer gelingenden Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in der Jugendfeuerwehr. Gesetze gehen aber mittlerweile über das Papier hinaus.

Ansprechpartner

Ansprechpartner im Bundesjugendbüro in Berlin ist

Uwe Danker, Bildungsreferent

E-Mail an Uwe Danker und Telefon: 030 2888 488-13 

In Zusammenarbeit mit
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