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Home Themen Internationale Jugendarbeit Polen

Polen

Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Die Flaggen Polens und Deutschlands.
Quelle: Pixabay

Das 1991 gegründete Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ermöglicht die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen. Es finanziert und initiiert deutsch-polnische Jugendbegegnungen und unterstützt sie inhaltlich. Die finanziellen Mittel für die binationale Organisation werden hauptsächlich durch die deutsche und die polnische Regierung zur Verfügung gestellt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und im Ausland. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen bezuschusst werden.

Das DPJW fördert im Rahmen des Programms #2amongmillions außerdem individuelle Jugendbegegnungen. Junge Menschen, die sich bei einem vom DPJW geförderten Austausch kennengelernt haben und weiterhin in Kontakt bleiben möchten, können einen Zuschuss für ein individuelles Wiedersehen bekommen. Vorausgesetzt die Jugendbegegnung, bei der sie sich kennengelernt haben, liegt nicht länger als drei Jahre zurück. Die Beantragung erfolgt ohne unnötige Formalitäten und zeitraubende Prozedur. Am Programm können jungen Menschen ab 15 Jahren teilnehmen.

Was wird nicht gefördert?

Ausgeschlossen sind Jugendprojekte mit Teilnehmenden aus vier oder mehr Ländern, unilaterale Gedenkstättenfahrten und Au-Pair-Aufenthalte sowie private Teilnahmen an Sprachkursen, Schulaustauschjahre, Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika, wissenschaftliche Studien und Vorhaben, touristische und kommerzielle Projekte, Baumaßnahmen und andere Investitionen sowie Personalkosten.

Fördersätze

1. Jugendbegegnungen in Polen

  • 0,12 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Polen für Teilnehmende aus Deutschland

2. Jugendbegegnungen in Deutschland

  • 13,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Programm und Unterbringung in Familien
  • 32,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Programm und Unterbringung in Hotels, Herbergen, Zeltplätzten, Internaten
  • 48,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Bildungsstätten-Programmkosten
  • 48,00 Euro je Sprachmittler/-in je Programmtag

3. Fachkräftetreffen in Polen

  • 0,12 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland

4. Fachkräftetreffen in Deutschland

  • 22,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Programm und Unterbringung in Familien
  • 42,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Programm und Unterbringung in Hotels, Herbergen, Zeltplätzten, Internate
  • 58,00 Euro je Teilnehmenden je Programmtag für Bildungsstätten-Programmkosten
  • 120,00 Euro je Sprachmittler:in und Programmtag
  • 320,00 Euro für Honorare je Referent/-in
  • 75,00 Euro je Vortrag

Zu beachten ist: Die Zahl der Betreuenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Teilnehmenden stehen. Bei der Förderung gilt in der Regel folgender Schlüssel: Für die ersten 10 Teilnehmenden 2 Betreuende, bei jeweils bis zu 10 weiteren Teilnehmenden eine zusätzliche Person für die Betreuung. Es können auch mehr Betreuende gefördert werden, dies bedarf jedoch einer Begründung und der Zustimmung des DPJW.

5. Förderung „4×1 ist einfacher“

Fördermöglichkeit für kleine Projekte, die nicht nach den Fördersätzen und auf Grundlage von Teilnahmelisten abgerechnet werden können. Die maximale Fördersumme in diesem Rahmen beträgt 1.000,00 Euro für Projekte in Deutschland. Beachte: Es ist ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten zu tragen.

Fristen

Die Anträge müssen spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Die erste Sammelantragsfrist für Fördermittel des DPJW läuft bis zum 01.03.2026. Anträge, die nach der Frist eingehen, werden ebenfalls bearbeitet. Allerdings hängt hier die Bewilligung von der aktuellen Haushaltslage des DPJW bzw. von Rückflüssen ab. 

Der Verwendungsnachweis ist sechs Wochen nach Ende der Maßnahme einzureichen.

Die Bedarfsanmeldung für das Jahr 2027 übermittelt bitte bis 01.10.2026 an internationales@jugendfeuerwehr.de!

Hinweise

Förderung im Grenznahen Raum: Finden Begegnungen im grenznahen Raum mit Teilnehmenden aus der jeweiligen Region statt, können auch Projekte gefördert werden, welche nur einen Programmtag dauern. Außerdem kann die Teilnahme von Jugendlichen ermöglicht werden, die jünger als zwölf Jahre alt sind. Die Bezeichnung „grenznah“ bezieht sich auf die deutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen und die polnischen Woiwodschaften zachodniopomorskie (Westpommern), lubuskie (Lebuser Land) und dolnośląskie (Niederschlesien).

Grundsätzliche Informationen und Hinweise erhaltet Ihr hier:

Merkblatt für Antragstellende (PDF)
FAQ

Antragstellung

Die Antragstellung und -abrechnung erfolgt über das Online-Portal OASE des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes.

Weiterführende Informationen und Dokumente

Förderlogo für die Öffentlichkeitsarbeit (PDF)
Mittelabruf (Excel)
Informationsmaterialien, Formulare und Weiteres

Stand: Dezember 2025 | Kunze/Speck

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