Tschechien
Förderprogramme
TANDEM – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch

Die Koordinierungszentren Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – TANDEM fördern die gegenseitige Annäherung und die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Tschechien.
Was wird gefördert?
Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und der Tschechischen Republik. Es können bilaterale Begegnungen bezuschusst werden.
Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000 Euro Förderung) bezuschusst werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Publikation, Ausstellung oder Präsentation. Wichtig ist der Bezug zur internationalen Jugendarbeit.
Was wird nicht gefördert?
Nicht bezuschusst werden Reisen von Einzelpersonen, Rundreisen, einseitige Studienfahrten, Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter und Maßnahmen der Jugenderholung.
Fördersätze
1. Jugendbegegnungen im Ausland
- 0,12 Euro/km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in der Tschechischen Republik für Teilnehmende aus Deutschland
- 30 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 300 Euro je Maßnahme)
2. Jugendbegegnungen in Deutschland
- 24 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus der Tschechischen Republik je Programmtag
3. Fachkräftetreffen im Ausland
- 0,12 Euro/ km je Teilnehmenden: Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in der Tschechischen Republik für Teilnehmende aus Deutschland
- 50 Euro je Teilnehmenden: Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland (maximal 500 Euro je Maßnahme)
4. Fachkräftetreffen in Deutschland
- 40 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus dem Ausland je Programmtag
Fristen
Die Anträge können bis spätestens 1. September des Vorjahres eingereicht werden. Eine Nachbeantragung für die zweite Hälfte des Kalenderjahres ist grundsätzlich möglich. Die Antragstellung kann bis spätestens 15. Juni des laufenden Jahres über das Portal OASE erfolgen.
Tandem-Anträge für das Jahr 2027 sind bis 15.09.2026 über das Portal OASE zu stellen.
Hinweise
Die Maßnahmen sollen zu mindestens 50 Prozent aus Eigenmitteln oder aus Mitteln Dritter kofinanziert werden. Für grenznahe Regionen gibt es zudem Sonderregelungen hinsichtlich der Fördersätze, Maßnahmendauer und Anzahl sowie Alter der Teilnehmenden (siehe „Weiterführende Dokumente“).
Grundsätzliche Informationen können den FAQs entnommen werden.
Formulare und weiterführende Dokumente
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Sonderausschreibung „Freiwillige Feuerwehr – eine Quelle der guten Nachbarschaft“, Juni 2026 – Dezember 2027
Worum geht es in der Sonderausschreibung?
Die Sonderausschreibung unterstützt aktive und gut funktionierende Partnerschaften zwischen Freiwilligen Feuerwehren aus Deutschland und Tschechien, regt zur Knüpfung neuer Kontakte und Partnerschaften an und belebt bestehende Städte- und Gemeindepartnerschaften. Zugleich sollen weitere Kommunen, Vereine und die breite Öffentlichkeit in die deutsch-tschechische Zusammenarbeit einbezogen und die gemeinsame Resilienz gestärkt werden.
Was kann gefördert werden?
- Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten von Mitgliedern Freiwilliger Feuerwehren
- Gemeindefeste oder Jubiläen, an deren Gestaltung die Feuerwehr beteiligt ist
- Aktivitäten, in die Jugendfeuerwehren eingebunden sind: gemeinsame Wochenenden, Sommerlager, Feuerwehrwettbewerbe
- gemeinsame Workshops oder grenzüberschreitender Erfahrungsaustausch
- weitere Vereinsaktivitäten der Freiwilligen Feuerwehren im deutsch-tschechischen Rahmen
An allen geförderten Aktivitäten müssen Teilnehmende aus Deutschland und Tschechien beteiligt sein, im Idealfall auch die breite Öffentlichkeit, kommunale Entscheidungsträger oder andere Vereine.
Förderfähige Kosten
- Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung
- gemeinsame Freizeit- und Bildungsaktivitäten
- Honorare für Leiter und Instruktoren
Hinweis: Der Kauf von Ausrüstung oder Fahrzeugen kann nicht aus diesen Mitteln finanziert werden.
Förderbedingungen
- Antragsberechtigte: Deutsche oder tschechische Gemeinden als Träger von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr oder Vereine, die im Bereich des Brandschutzes tätig sind und die Rechtsform eines Vereins nach Bürgerlichen Gesetzbuch haben; auch ein Zweigverein kann Fördermittelempfänger sein, sofern er die Bedingungen der Ausschreibung erfüllt.
- Förderhöhe: Bei Projekten im Rahmen dieser Sonderausschreibung kann der beantragte Zuschuss bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten betragen (anstelle der üblichen 50 Prozent). Die Sonderförderung ist aber mit anderen Förderungen (z. B. Kinder- und Jugendplan) kombinierbar, wodurch in Einzelfällen eine 100 Prozent-Förderung möglich wird.
- Realisierungszeitraum: Die Projekte können im Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2027 umgesetzt werden.
Fristen
Kleinere Projekte (bis 5.000 Euro): Anträge können jederzeit fortlaufend online eingereicht werden; diese Anträge werden innerhalb einer verkürzten Frist bearbeitet.
Größere Projekte (über 5.000 Euro): Es gelten die Standard-Antragsfristen zum Quartalsende (30.06., 30.09., 31.12., 31.03.) mit der üblichen Bearbeitungsdauer von drei Monaten.
Antragstellung
Wenn Ihr bereits eine tschechische Partnerwehr habt: www.zukunftsfonds.cz/projektforderung
Ihr kennt noch keine tschechische Partnerwehr? Sucht zunächst nach deutsch-tschechischen Kooperationen im nahen Umfeld (Gemeinde- oder Städte-Partnerschaften, Partnerschaften des örtlichen Fußballvereins/der örtlichen Schule, etc.). Wohnt Ihr in Grenznähe, fragt in der nächsten Gemeinde auf tschechischer Seite an. Zudem lohnt sich der Blick in die Kontaktbörse von TANDEM: www.tandem-org.eu/partner
Der Zukunftsfonds hilft gerne bei der Vermittlung einer Partnerwehr. Weitere Informationen und die Kontaktdaten gibt es auf der Seite des Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds.
Stand: August 2026 | Kunze/Speck