Kinderschutz

Kinderschutz bedeutet, Kinder vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung sowie anderen Formen der Gefährdung zu schützen. In den Kinderfeuerwehren und Jugendfeuerwehren trägt jede Betreuerin und jeder Betreuer Verantwortung dafür, dass Kinder sicher, respektvoll und altersgerecht begleitet werden. Die Feuerwehr soll ein Ort sein, an dem Kinder Gemeinschaft erleben, Vertrauen entwickeln und sich ohne Angst entfalten können.
Die Deutsche Jugendfeuerwehr erarbeitet derzeit ein Kinderschutzkonzept auf der Grundlage der 2025 beschlossenen Grundsatzerklärung zum Kinderschutz in der Deutschen Jugendfeuerwehr.
Die Jugendleiter/-innen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren sind zumeist Feuerwehrfrauen und -männer, unter ihnen befinden sich nur ganz wenige ausgebildete Erzieher/-innen und Pädagoginnen/ Pädagogen. Ein Umstand, den wir uns in den Feuerwehren immer wieder bewusst machen müssen. Nicht jeder „Feuerwehrmensch“ ist automatisch als Jugendwart/-in oder Betreuer/-in geeignet. Vor allem nicht mit Blick auf das Kindeswohl.
Besonders in der Arbeit mit jüngeren Kindern ist ein sensibler Umgang mit persönlichen Grenzen wichtig. Situationen wie Umkleiden, Schwimmbadbesuche, Zeltlager oder Freizeitfahrten erfordern Aufmerksamkeit und klare Regeln. Auch vermeintliche „Traditionen“ wie beispielsweise die Taufe neuer Jugendfeuerwehr-Mitglieder im Zeltlager, unangemessene Sprüche oder ausgrenzendes Verhalten müssen kritisch hinterfragt werden. Was für einzelne Personen harmlos erscheint, kann von Kindern als verletzend, erniedrigend oder übergriffig empfunden werden.
Jugendwartinnen und -warte sowie Betreuende sollten aufmerksam auf die Verhaltensmuster der Kinder und Jugendlichen achten, um Veränderungen feststellen zu können. Darüber hinaus sollten Jugendleiter/-innen unbedingt eine Haltung vorleben, die keinen Spielraum für irgendeine Form von Kindeswohlgefährdung in der Gruppe zulässt:
- Deutlich machen und erkennen lassen, dass dies kein Platz für jegliche Art von sexistischem, diskriminierendem und gewalttätigem Verhalten ist.
- Aktiv Stellung gegen abwertendes Verhalten beziehen.
- Bei Verstößen Konsequenzen ziehen.
Um die eigene Haltung als Jugendleiterin oder Jugendleiter kontinuierlich zu reflektieren, kann ein Verhaltenskodex eine wichtige Orientierung bieten. Eine solche Selbstverpflichtungserklärung sollte dabei nicht lediglich als formaler Bestandteil bei der Berufung verstanden werden. Vielmehr dient sie dazu, das Bewusstsein für Verantwortung und angemessenes Verhalten in der Jugendarbeit dauerhaft zu stärken. Daher ist es wichtig, Jugendleiterinnen und Jugendleiter regelmäßig zum Thema Kinderschutz zu schulen, den Verhaltenskodex gemeinsam zu besprechen und anhand praxisnaher Beispiele zu verdeutlichen.