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Kinder- und Jugendschutz

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Home Themen Kinder- und Jugendschutz Grundsatzerklärung zum Kinderschutz

Grundsatzerklärung zum Kinderschutz

Wofür wir uns einsetzen und einstehen 

Als Deutsche Jugendfeuerwehr bekennen wir uns uneingeschränkt zum Schutz des Wohls aller Kinder und Jugendlichen in den mehr als 24.500 Kindergruppen und Jugendfeuerwehren in Deutschland. Ziel unserer täglichen Arbeit ist die Förderung junger Menschen, die Stärkung ihrer Selbstbestimmung und die Unterstützung ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Wir bieten einen Schutz- und Freiraum, in dem Kinder und Jugendliche sich ausprobieren und entwickeln können, Gemeinschaft und Solidarität erleben und entsprechend ihren Bedürfnissen gefördert werden. Jegliche Form der Kindeswohlgefährdung ist mit diesen Zielen unvereinbar – egal, ob sie innerhalb oder außerhalb der Kindergruppen und Jugendfeuerwehren geschieht.

Kindeswohlgefährdung hat keinen Platz bei uns 

Ein JF-Mitglied, dessen Arm und Hand ausgestrecht sind, zeigt Stopp.
Foto: DJF/Hepner

Wo Grenzen bewusst verletzt und junge Menschen willentlich geschädigt werden, beginnt gewalttätiges Handeln und wird das Kindeswohl gefährdet. Gewalt verletzt die Selbstbestimmung und kann für Kinder und Jugendliche gravierende, teils lebenslange Folgen haben. Sie kann sich in ganz verschiedenen Formen äußern, zum Beispiel:

  • als körperliche Gewalt in Form beabsichtigter körperlicher Verletzungen (etwa durch Tritte, Schläge, Verbrennungen oder Verletzungen durch Waffen)
  • als psychische Gewalt in Form von emotionalen Verletzungen und Angriffen auf die Selbstsicherheit (etwa durch Bedrohung, Beleidigung, Herabsetzung oder Mobbing)
  • als sexualisierte Gewalt in Form sexueller Handlungen gegen den Willen eines Menschen (etwa durch anzügliche Sprüche und Catcalling, heimliche Fotos, unerwünschte Berührungen oder Vergewaltigung)
  • als digitale Gewalt in Form verschiedener Gewalttypen, die im Internet oder mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel ausgeübt werden (etwa durch Cybermobbing/-grooming, Hasskommentare oder Verbreitung intimer Details in sozialen Netzwerken, Identitätsdiebstahl oder Stalking)
  • als Vernachlässigung in Form des Ausbleibens notwendiger Unterstützung fürsorgebedürftiger Menschen (etwa durch mangelnde Körperpflege und Ernährung, fehlende medizinische Versorgung oder dauerhaft fehlende emotionale Zuwendung)

Nicht alle Folgen von Gewalt sind sichtbar, und nicht alle Formen von Gewalt werden – selbst von ihren Opfern – als solche (sofort) erkannt. Für uns ist klar: Jeder Hinweis auf Gewalt und grenzverletzendes Verhalten muss ernstgenommen werden. Der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen müssen oberste Priorität haben.

Unsere Grundsätze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 

Als freier Träger der Jugendhilfe bekennen wir uns zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen, wie sie unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgehalten sind. Um den Kindern und Jugendlichen in den Feuerwehren ein sicheres, respektvolles, wertschätzendes Umfeld zu ermöglichen, in dem ihre Grundrechte verwirklicht werden, orientieren wir uns an den fachlichen Standards des Kinderschutzes und setzen den in unserem Bildungsprogramm formulierten Verhaltenskodex zum Kindeswohl um. Insbesondere verpflichten wir uns zu:

  • Wachsamkeit: Wir prüfen unsere eigenen Strukturen auf Gewalt-begünstigende Faktoren und nehmen Machtverhältnisse und -beziehungen im verbandlichen Alltag kritisch in den Blick.
  • Beteiligung: Wir verwirklichen Kinderschutz auf dem Weg der Beteiligung und des Dialogs, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen selbst.
  • Qualifizierung: Wir betrachten Kinderschutz als zentrale Bildungs- und Qualifizierungsaufgabe und unterstützen unsere haupt- und ehrenamtlich Engagierten mit praxisnahen Angeboten in unserem Bildungsprogramm.
  • Kooperation: Wir arbeiten mit Beratungsstellen und Fachinstitutionen zusammen, um den Kinderschutz in der Deutschen Jugendfeuerwehr stetig zu verbessern.
  • Transparenz: Wir gehen offen mit Fehlern um und setzen uns für die Aufarbeitung vergangener Fälle von Gewalt in unseren Reihen ein.
  • Verbindlichkeit: Wir entwickeln gemeinsam ein umfassendes verbandliches Kinderschutzkonzept und unterstützen die Entwicklung entsprechender Konzepte auf Landes- und weiteren Ebene/n.

Diese Grundsätze sind unser gemeinsamer Kompass. Mit ihrer Einhaltung verwirklichen wir zentrale Werte der Deutschen Jugendfeuerwehr wie Hilfsbereitschaft, Wertschätzung, Mitbestimmung und Verlässlichkeit und verpflichten uns zu ihrer Umsetzung.

Grundsatzerklärung zum Kinderschutz in der Deutschen Jugendfeuerwehr (Stand: 05.09.2025)
In Zusammenarbeit mit
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