Kinderrechte

Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Feuerwehren ist die Beachtung und aktive Förderung der Kinderrechte von zentraler Bedeutung. Grundlage dafür ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die von Deutschland ratifiziert wurde. In Artikel 3 heißt es: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, … ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Symbolisch lässt sich dies im sogenannten Kinderrechte-Haus darstellen:
- Das Dach – und zugleich das oberste Ziel – ist das Kindeswohl.
- Das Fundament bilden die Definition des Kindes sowie die Ratifizierung der Kinderrechtskonvention.
- Darauf stehen die drei zentralen Rechte-Säulen: Schutz, Förderung und Beteiligung.
Wir empfehlen hier auch einen Blick in unseren Beitrag „Kinderrechte“ auf der Bildungsseite der Deutschen Jugendfeuerwehr.
Schutz, Förderung und Beteiligung
Kinderrechte umfassen nicht nur Schutzrechte – Kinder und Jugendliche haben ebenso ein Recht auf Förderung und aktive Beteiligung. Diese Rechte stärken junge Menschen in ihrer Entwicklung und fördern Selbstbewusstsein, Verantwortung und Gemeinsinn – auch innerhalb der Feuerwehr. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen und Kindeswohlverletzungen.
Die Informationen des Deutsches Kinderhilfswerk zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verdeutlichen, verdeutlichen, wie das Wohl von Kindern und Jugendlichen durch Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte umfassend gesichert und gestärkt werden soll.
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Kinderrechte in Deutschland wurden diese im LAUFFEUER, Ausgabe 01/2015, ausführlich vorgestellt.
Im Beitrag des Hessischen Jugendrings „Im Interesse der Kinder. Kinderrechte aus jugendverbandlicher Perspektive“ wird das Zusammenspiel von Kindeswohl und Kinderrechten beschrieben.