mask

Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

Die Deutsche Jugendfeuerwehr unterstützt als mitzeichnende Organisation die Forderung des Aktionsbündnisses Kinderrechte

Mit dem Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ fordert das Aktionsbündnis Kinderrechte gemeinsam mit zahlreichen Partnerorganisationen entscheidende Verbesserungen am aktuellen Gesetzesentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Die Deutsche Jugendfeuerwehr begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung grundsätzlich, unterstützt jedoch die Forderung, dass sich die Bundestagsfraktionen und Bundesländer auf ein Gesetz einigen, welches den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

„Eine Grundgesetzänderung muss zu einer wesentlichen Verbesserung der Rechtsposition der Kinder in Deutschland beitragen. Diese Forderung des Aktionsbündnisses möchte ich hervorheben”, betont Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). “Im Gegensatz zu Erwachsenen können Kinder ihre Rechte nicht selbst einfordern und verteidigen.”

Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist zudem ihr Wohl ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Dennoch werden die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen bis heute bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb setzt sich die DJF aktiv für die Stärkung von Kinderrechten ein.

„Das Einbringen von Meinungen und das Umsetzen von Ideen gehören in den Kindergruppen und Jugendfeuerwehren unwiderruflich dazu“, erklärt Bundesjugendleiter Christian Patzelt. „Jede und jeder hat bei uns die Möglichkeit, sich aktiv in das Jugendfeuerwehrleben einzubringen. Es gilt, Demokratie zu fördern und die Stimmen junger Menschen nicht nur zu hören, sondern auch wirken zu lassen. Wenn ihre Rechte im Grundgesetz verankert sind, stärkt das nicht nur die Kinder, sondern die gesamte Gesellschaft.“

Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, wird der Staat stärker in die Pflicht genommen, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen. Stehen Kinderrechte im Grundgesetz müssen sie in Verfahren und bei Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungen konsequenter umgesetzt werden. Das bedeutet konkret: Kinder müssen angehört werden und sie haben das Recht bei Maßnahmen, die sie selbst betreffen, mitzubestimmen.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte besteht aus dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind.