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Kinderrechte für starke Kinder

Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Feuerwehren ist die Berücksichtigung und aktive Förderung der Kinderrechte maßgeblich.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland anerkannt hat, besagt in Artikel 3: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, … ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ So baut sich das Kinderrechte-Haus symbolisch folgendermaßen auf:  

  • Das Fundament, Definition Kinder und Ratifizierung  
  • Die drei Rechte-Säulen zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung 
  • Das Dach und Ziel: Kindeswohl

Wir empfehlen hier auch einen Blick in unseren Beitrag auf bildung.jugendfeuerwehr.de.

Schutz, Förderung und Beteiligung

Kinderrechte sind Schutzrechte, aber Kinder und Jugendliche haben ebenso ein Recht auf Förderung und Beteiligung. Dies macht unsere Kinder und Jugendlichen stark – auch in der Feuerwehr. Im Übrigen kann dies auch ein Baustein in der Prävention von Kindeswohlgefährdungen und -verletzungen sein.

In den Erläuterungen des Deutschen Kinderhilfswerks zum Aufbau der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (1989/90) wird deutlich, wie das Wohl der Kinder und Jugendlichen durch Schutzrechte, Förderungsrechte und Beteiligungsrechte zu achten ist.

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Kinderrechte in Deutschland werden diese im LAUFFEUER, Ausgabe 01/2015 ausführlich vorgestellt.

Im Beitrag des Hessischen Jugendrings "Im Interesse der Kinder. Kinderrechte aus jugendverbandlicher Perspektive" wird das Zusammenspiel von Kindeswohl und Kinderrechten beschrieben.