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Tipps zur Organisation von Jugend- und Kinderfreizeiten, Zeltlagern und Fahrten

1. Erlebnis und Naturerfahrung nicht nur für die Jugendlichen

Erlebnis und Naturerfahrung werden in der modernen Pädagogik wieder großgeschrieben. Die vielfältigen Angebote von Zeltlagern und Fahrten gerade in den Jugendfeuerwehren sind ein Beweis dafür, dass Kinder und Jugendliche auch heute noch darin attraktive Freizeitangebote sehen.
Ein Ferienlager ist Lernfeld und Ort der Begegnung. Gerade für das Verhältnis Jugendliche/r – Jugendfeuerwehrbetreuer/-in sind Freizeiten von besonderer Bedeutung. Der/die Jugendfeuerwehrwart/in hat Gelegenheit, die Kinder und Jugendlichen aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu erleben.

Ausbilder - Vater-/Mutterersatz - Kumpel - Partner - Erzieher

Die hier zusammengestellten Ausführungen dienen der Frage, wie eine Freizeit gründlich vorbereitet durchgeführt werden kann. Die aufgeführten Stichpunkte müssen von dem Vorbereitungsteam mit Leben gefüllt werden.

Der/Die Jugendfeuerwehrbetreuer/-in sollte sich im Vorfeld schon darüber im Klaren sein, dass junge Menschen sich während Freizeiten völlig anders verhalten, als im deutlich abgesteckten Raum der Gruppenstunden.

Freizeiten stellen für die Leitung keine Erholung dar. Die Freizeitleitung ist ständig gefordert, sich auf unvorhergesehene Ereignisse einzustellen. Das Programm nach den Interessen der anspruchsvollen Jugendlichen auszurichten, wird immer schwieriger. Für das Team besteht besondere Verpflichtung zur Aufsichtspflicht, die sie für diesen begrenzten Zeitraum von den Eltern übertragen bekommen haben.
Doch gut vorbereitete Freizeiten und Zeltlager sind weiterhin Höhepunkte eines attraktiven, abwechslungsreichen und spannenden Programms der Jugendfeuerwehren und mittlerweile zu einem in der Öffentlichkeit unverkennbaren Markenzeichen unserer Arbeit geworden.

Während der Freizeit können alle Teilnehmer/-innen nicht nur im Umgang miteinander lernen. Auch der Umgang mit der Natur steht unmittelbar im Zentrum des Geschehens.
Die Fahrten haben vielerlei Nutzen:

  • neues Blickfeld für die bereiste Umgebung öffnen
  • sich selbst als einen Teil der Natur begreifen
  • Aufenthalt ist vom Erleben der Natur geprägt
  • neue Erfahrungen machen
  • eigenes Mitgestalten
  • Erlernen sozialer Verantwortung im Umgang miteinander.

2. Auswahl der Freizeitziele

Es muss nicht immer das Ausland sein...!

  • Es muss nicht immer die Sonne scheinen
  • Erholungswert ist nicht abhängig von der Distanz vom Heimatort
  • Berücksichtigung anderer Bundesländer.

Je frühzeitiger eine Reise geplant wird, desto besser kann sie vorbereitet werden. Grundsätzlich sollen ein Jahr im voraus Reiseziel und Zeit abgeklärt sein und eine entsprechende Unterkunft gesucht werden. Je größer die Gruppe, desto langwieriger ist die Vorbereitung.

Vortour

  • Besichtigung der Unterkunft
  • Freizeitmöglichkeiten zusammenstellen
  • Kontakt zu Einheimischen suchen
  • Infomaterial vom Fremdenverkehrsbüro mitbringen
  • Fahrpläne des öffentlichen Nahverkehrs besorgen
  • Fahrradverleih suchen

Einige Fotos machen, um Eindruck von Ort und Haus zu vermitteln.
Die Fahrtkosten für die Vortour sollten mit in die Gesamtkalkulation aufgenommen werden.

3. Wahl des Verkehrsmittels

  • Flugzeug
    auf kürzeren Strecken grundsätzlich zu vermeiden. (Energieverbrauch, Grenzenlosigkeit)
     
  • Bus
    ein vollbesetzter Bus braucht pro Kilometer am wenigsten Energie, jedoch auch hier:
    • Umweltbelastung
    • auf Pausenzeitenregelungen achten
    • kein Kontakt zu anderen Reisenden (blecherne Konservendose)
    • Individualverkehr Auto wird im Bewusstsein der Jugendlichen gestärkt
       
  • Bahn
    Dem Verkehrsmittel Bahn ist bei allen Schwierigkeiten, die es manchmal organisatorisch gibt, unbedingt der Vorzug zu geben. Infoschalter der Bahn nutzen.

    Vorteile
    • am umweltverträglichsten
    • am meisten Bewegungsfreiheit
    • am unterhaltsamsten
    • am sichersten
    • auf D-Zug und IC/EC-Strecken schneller als mit dem Bus
    • oft gibt es Tische, an denen man spielen kann
    • man beschränkt sich auf tragbares Gepäck
  • Nachteile
    • manchmal klappen Verbindungen nicht
    • die Mitnahme von Fahrrädern ist schwierig

Fahrräder und Bahn

Auf IC-Strecken können Fahrräder vorher verschickt werden. Fahrradschutzpackungen gibt es bei der Bahn zu leihen. Lenker längs stellen, Pedale nach innen schrauben, Gangschaltung etc. mit Pappe und Klebeband schützen... Fahrräder eine Woche vorher bei der Bahn aufgeben. Fahrräder sind bei der DB versichert. Reklamationen sind möglich. Fahrräder sollten jedoch nur mit genommen werden, wenn sie als Hauptverkehrsmittel vor Ort genutzt werden. Ansonsten gibt es an jedem Ferienort Fahrradverleiher, die bei langfristigen Absprachen preiswert Fahrräder verleihen.

4. Checklisten, damit nichts vergessen wird!

4.1 Was in der Vorbereitungsphase zu beachten ist:

  • Haben wir Anschriften von Tagungshäusern, Jugendherbergen, Zeltlagerplätzen?
  • Finanzierung: Wo erhalten wir Zuschüsse? Wie hoch kann der Eigenbeitrag sein?
  • Aus welchen Mitgliedern setzt sich das Vorbereitungsteam zusammen? Wer organisiert was - klare Zuständigkeiten?
  • Wie wollen wir die Eltern umfassend über unser Vorhaben informieren?
  • Können weitere Personen gewonnen werden, die sich ebenfalls für unser Vorhaben engagieren
  • (Transportprobleme, Küchenorganisation, Programmplanung...?)

4.2 Leitung der Freizeit

  • Auf wie viele Teamer ist Verlass?
  • Müssen wir uns vor der Freizeit noch einiges anlesen oder eine Schulung besuchen? (Aufsichtspflicht, Pädagogik,...)
  • Wie wollen wir uns anreden lassen?
  • Welche Bedürfnisse haben wir? Was macht uns Angst, wenn wir an die Freizeit denken?

4.3 Fragen zum Tagesablauf

  • Was haben wir noch vor dem Wecken der Kinder zu organisieren?
  • Wie organisieren wir Wecken, Aufstehen, Waschen...?
  • Wie teilen wir den Küchendienst und das Saubermachen gerecht ein?
  • Welche Programmpunkte laufen am Vormittag?
  • Gibt es einen Kiosk, der nach dem Essen geöffnet hat oder wollen wir einen einrichten?
  • Was halten wir von Mittagsruhe?
  • Welche Programmpunkte laufen am Nachmittag?
  • Was machen wir bei schlechtem Wetter? Haben wir genügend Programminhalte, auf die wir notfalls ausweichen können?
  • Was und wie lange machen wir am Abend?
  • Wie bekommen wir wieder Ruhe in die Gruppe?
  • Wie organisieren wir unsere 24-Stunden-Aufsicht, so dass niemand überfordert ist?

4.4 Was alles sonst so organisiert werden könnte!

  • Eine Vorhut ist immer günstig?
  • Bieten wir eine Bank im Zeltlager an, d. h. können die Kinder und Jugendlichen bei uns Geld deponieren?
  • Bieten wir eine Post an, d. h. verkaufen wir Ansichtskarten und Briefmarken, bieten wir Handyladestationen, so dass die Kinder sich auf jeden Fall auch zu Haus melden?
  • Wie können die Teilnehmer in die Organisation solcher Programmpunkte eingebunden werden?
  • Wie wäre es mit einem Ministerium für Kultur und Unterhaltung?

4.5 Womit müssen wir während einer Freizeit rechnen?

  • Zu viel oder zu wenig Taschengeld,
  • nervige Musik den ganzen Tag,
  • kein Kontakt oder zu viel Kontakt zu den Eltern,
  • Heimweh,
  • Rauchen und Alkohol,
  • Diebstahl,
  • Teilnehmer wollen mehr alleine machen, selbst bestimmen,
  • vorbereitetes Programm wird über den Haufen geworfen,
  • ungewohnter Umgang mit Lob und Strafen,
  • immer wieder Konflikte,
  • Sexualität

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verpflegung sicherzustellen

  • Selbstversorgung
  • spezielles Kochteam
  • täglich wechselnd kochen mehrere Teilnehmer der Gruppe selbst; Verantwortung über die Verpflegung wechselt. Dabei ist es sinnvoll, einen Hauptverantwortlichen zu haben, der die Übersicht über die Vorratslage hat, einen Speiseplan zusammenstellt...

Dabei soll verhindert werden, dass große Mengen an Lebensmittel nicht aufgebraucht werden, zu lange lagern, verderben, weggeworfen werden.

Was spricht für den Einkauf und das Organisieren der Selbstversorgung vor Ort?

  • Kurze Wege sind umweltfreundlich.
  • Kontakte zur einheimischen Bevölkerung können geknüpft werden.
  • Es gibt viel frisches Obst, Gemüse und Fleisch.
  • Örtliche Gegeben- und Sonderheiten werden kennen gelernt (Bauernhöfe, Märkte, Geschäfte). Oftmals liefert auch ein Getränkelieferant gerne an.
  • Ein Dialekt oder die Landessprache wird vertrauter.
  • Häufig angeführte Argumente, die dagegen sprechen:
  • Zuhause kann man preiswerter einkaufen.
  • Man braucht sich während der Freizeiten weniger Sorgen um die Einkäufe zu machen.
  • Man kann schon vor der Fahrt den Speiseplan zusammenstellen.

Verpflegung ist ein wichtiger Programmteil der Freizeit. Vieles muss organisiert werden.
Learning by doing.


Die Verpflegung kann zum Lernfeld werden. Jugendliche sollen ihre Fast-food-Mentalität hinter sich lassen.

Häufig ist der Einkauf zu Aldi-Preisen nicht möglich - daher ist ein weitgehender Verzicht auf große Mengen Fleisch und der Einkauf von viel Gemüse günstig. Vieles kann mit Fahrrädern oder zu Fuß im Rahmen eines Ausfluges mitgebracht werden.

Coladosen, Chiochips und Zigarettenkippen...

Anforderungen, die an eine Freizeit oder in einem Haus gestellt werden, sollten mit den Teilnehmern besprochen werden. Diese Grundregeln müssen von ihnen verstanden und mitgetragen werden, sonst entstehen überflüssige Konflikte und die Gruppe macht sich leicht lächerlich.
Essen

5. Essen – nicht nur eine lästige Randerscheinung

Essen heute: dass Familien zusammen essen, wird immer seltener. Die Fast-food-Kultur nimmt rasch zu.
Jeder isst gerade dann, wenn er Lust hat. Diese Entwicklung ist mit ein Grund dafür, dass das Essverhalten immer gestörter wird. Jugendliche brauchen die Erfahrung, dass Essen in einem angenehmen Ambiente viel mehr Spaß macht. Gemeinsam mit anderen an einem Tisch sitzen, nicht in Hektik essen, wenn möglich gemeinsames Anfangen, abwarten bis alle fertig sind, ggfs. den Tisch schön decken...

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TIPP: Kein Lagerfeuer ohne Stockbrot

Brötchen oder Stockbrot am Lagerfeuer ein köstlicher Spaß!

Ein einfach herzustellender Teig, ein paar lange Stöcke und ein Feuer reichen, um sich in der freien Natur ganz ohne Strom eine Backstube einzurichten.

Die Vorbereitung und das Backen des leckeren, knusprigen Stockbrots spricht nicht nur Jugendliche sehr an; auch das Schnitzen der Stöcke am Lagerfeuer ist eine stimmungsvolle und kurzweilige Beschäftigung.

Wenn für den Abend Stockbrot auf dem Speiseplan steht, kann der Teig schon am frühen Nachmittag vorbereitet werden. Auch die Stöcke sollten vorbereitet sein. Es eignen sich z. B. besonders die langen, an den Enden etwa fingerdicken geraden Äste des Haselnussstrauches. Man befreit deren dünnes Ende von der Rinde oder umwickelt es mit Alufolie.

Die Stöcke sollten nicht zu kurz sein, denn die nötige Strahlungswärme unseres Lagerfeuers ist nicht zu unterschätzen. Damit die Arme nicht beim kontinuierlichen Drehen der Stöcke müde werden, ist eine vorbereitete Astgabel als Stütze insbesondere für kleine Jugendliche sehr hilfreich.
Eine weitere Voraussetzung ist eine starke, ausreichende Glutmenge. So können zeitgleich viele Stockbrote oder Brötchen gebacken werden. Selbstverständlich kann man Stockbrot auch an einem Grill oder am offenen Kamin backen.

Rezepte gibt es in der Fachliteratur oder im Internet in großer Auswahl. Zu einem Grundrezept benötigt man lediglich:

500g Mehl (Type 405)
250ml lauwarmes Wasser
3 EL (Oliven-) Öl
1 Päckchen Trockenhefe
1 Teelöffel (Kräuter-) Salz

Variationen

Es können auch Mehlmischungen mit fein gemahlenem Dinkel, Hirse, Roggen, Grünkern oder Haferflocken verwendet werden.

Statt des Wassers kann auch Buttermilch, Joghurt oder Milch genommen werden.
Je nach Geschmack eignet sich auch die Zugabe von einem Teelöffel Kräuter oder eines halben Teelöffels Kümmel oder Koriander.

Zubereitung

Aus den Zutaten einen Hefeteig bereiten und dabei gut durchkneten. Mindestens 30 Minuten (ideal 5 bis 6 Stunden) gehen lassen. Dann nochmals durchkneten. Nun kann man mit dem eigentlichen Backen beginnen. Man nimmt sich etwas Teig und formt ihn zu einer langen fingerdicken Schlange und wickelt diese nun spiralförmig um den Stock.

Jetzt kann man den Teig am Stock in der Nähe des Feuers nochmals gehen lassen oder hält ihn gleich je nach Glut und Teigmenge ca. 10 bis 12 Min. über die Glut, wobei der Stock regelmäßig gedreht werden muss. Er sollte nicht zu dicht an die Glut oder direkt in die Flammen gehalten werden, da der Teig sonst verbrennt und damit ungenießbar wird. Wenn der Stockbrotteig schön braun und knusprig ist, kann er gegessen werden.

Um den Geschmack zu verfeinern, kann man das noch warme Brot mit (Kräuter-) Butter bestreichen und Zimt und Zucker oder Salz darüber streuen.
Sollen Brötchen gebacken werden, formt man kleine Teigkugeln, spießt sie auf den Stock und backt sie über der Glut.

Entschließt man sich spontan Stockbrot zu backen und fehlt die Zeit einen Hefeteig vorzubereiten, gibt es auch eine schnelle Variante.

Für ca. 10 Personen wird benötigt

1000 g Mehl
2 Päckchen Backpulver
Wasser

Man vermischt zuerst das Mehl mit dem Backpulver und mischt dann nach und nach so viel Wasser hinzu, bis man einen ziemlich festen, zähen Teig erhält. Diesen Teig etwas ruhen lassen und dann kann mit dem Backen begonnen werden.

Viel Spaß beim Backen und guten Appetit
wünscht G. Wahrenberg

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6. Mobilität vor Ort

Kombination aus Zufuß-Gehen, Fahrrädern und öffentlichen Verkehrsmitteln sind am geeignetsten. Überall gibt es Fahrradverleihstationen – billigen Mietpreis vor der Freizeit aushandeln!

Bei allen Radtouren sollte auf folgendes geachtet werden:

Der Spaß am Rad fahren und der Bewegung in der Natur sollte gefördert werden.
Die Fahrräder sollten intakt sein.

Niemals Flickzeug vergessen.

Soweit irgend möglich, sollte auf Straßen mit Radwegen, kleinen Nebenstraßen oder landwirtschaftlichen Wegen gefahren werden. Ein Begleitfahrzeug ist dann nicht erforderlich, wenn jeder sein Gepäck gemäß seinen Möglichkeiten ausgesucht hat. Die Erfahrung zeigt, dass mit Gepäck viel vorsichtiger gefahren wird, als ohne.

Vorsichtsregeln bei Fahrradtouren

Falls auf Landstraßen gefahren werden muss, sollte nicht in einem großen Pulk, sondern in kleineren Gruppen hintereinander mit Mindestabstand für drei PKWs gefahren werden. Am Ende muss einer der Verantwortlichen fahren, der die Nachzügler auflesen kann. Möglichst keine Rennen veranstalten – obwohl: schnelles Fahren lässt sich kaum vermeiden und macht viel Spaß, aber auch vorne sollte einer fahren, der den Weg kennt, oder es sollten klare Wartepunkte vereinbart werden.

7. Sexualität während der Freizeiten

Liebe und Freizeiten

Das ewig währende Thema unter Menschen, die Liebe, wird natürlich auch bei Freizeiten aktuell. Sexuelle Handlungsweisen einschließlich des Geschlechtsverkehrs dürfen Personen unter 16 Jahren auf keinen Fall gestattet oder durch „Übersehen“ ermöglichend geduldet werden. Die Rechtsordnung gesteht jedem Kind eine ungestörte sexuelle Entwicklung zu und wird diese sicherstellen (vgl. § 176 StGB). Das Erziehungsprivileg des § 180 1,2, StGB gilt für Jugendgruppenleiter/-innen nicht.
Im Regelfall wird davon auszugehen sein, dass bei der Übertragung des Sorgerechts zur Ausübung auch geklärt ist, dass die Aufsichtspflichtigen insbesondere den Geschlechtsverkehr zu verhindern haben.

Bei Freizeitteilnehmern über 16 Jahren ist infolge der zu respektierenden Eigenständigkeit der Jugendlichen ohnehin die Aufsichtdichte gemindert; sich entwickelndes Liebesleben wird, sofern es sich nicht in der Freizeitöffentlichkeit vollzieht und auch aus pädagogischen Gründen nicht zu untersagen bzw. zu unterbinden ist, praktisch nicht in für die Mitarbeiter/-innen zumutbarer Weise zu verhindern sein.

Bei dieser Personengruppe läge dann keine Pflichtverletzung vor. Besteht jedoch eine Verhinderungspflicht (bei bis 16-jährigen) und wird eine Teilnehmerin schwanger oder erleidet hierdurch einen nachweisbaren psychischen Schaden, so entsteht eine Pflicht zum Schadenersatz (ggf. z. B. Unterhaltszahlungen für das spätere geborene Leben).

8. Pädagogisches 1x1 der Freizeit

Zusammenfassende Grundregeln für die Tätigkeit als Jugendfeuerwehrwart/-in und Betreuer/-in - nicht nur für Zeltlager und Freizeiten

1. Der/die Betreuer/-in trägt ein sehr hohes Maß an Verantwortung. Die entsendenden Eltern erwarten Sicherheit, Geborgenheit, Unversehrtheit und eine engagierte Betreuung für ihre Kinder. Der/die Betreuer/-in ist Vertrauensperson auf Freizeiten und in Zeltlagern, Vater- und Mutterersatz auf Zeit, Freund, Gesprächspartner/-in, Ausbilder/-in und Kamerad/-in. Grundregeln und Ordnungsprinzipien müssen mit Eltern und Jugendlichen abgesprochen sein und eine konsequente Einhaltung ist geboten. Die Aufsichtspflicht des/der Betreuers/-in erlegt ihm/ihr auch unpopuläre Entscheidungen auf.

2. Freiheiten für die Kinder, Ausleben soviel wie möglich, Führung und Einschränkung soviel wie nötig, um andere in ihrer Entfaltung nicht zu beeinträchtigen. Alle Kinder, auch die gehemmten, schüchternen und etwas unbequemen, haben das gleiche Recht auf Betreuung und Rücksichtnahme. Der/die Betreuer/-in hat keine „Lieblinge“. Gleichheit in der Betreuung ist selbstverständlicher Grundsatz. Die Entfaltung von Kreativität und Eigeninitiative der einen, darf die Erholung und das Ruhebedürfnis anderer auf Freizeiten nicht beeinträchtigen.

3. Die konsequente Wahrnehmung der Aufsichtspflicht hat mit Gängelung der Kinder nichts zu tun. Es ist vielmehr ein Zeichen recht verstandener Zuwendung, wenn ein/e Jugendfeuerwehrwart/-in oder Betreuer/-in um die Sicherheit und Gesundheit seiner/ihrer anvertrauten Kinder und Jugendlichen bemüht ist. Die besondere Situation auf Freizeiten und in Zeltlagern lässt sich mit den häuslichen Verhältnissen der Kinder im Hinblick auf dort erlaubte Freiheiten in Verantwortlichkeit der Eltern nicht vergleichen.

4. Autorität lässt sich nicht erzwingen oder erlernen. Autorität wächst aber aus Kompetenz, aus dem gelebten und akzeptierten Vorbild, aus der Glaubwürdigkeit vertretener Meinungen, aus der Ehrlichkeit des Bemühens um die Kinder und Jugendlichen, auch wenn dieses noch unvollkommen sein mag. Die Betreuer/-innen ziehen gemeinsam am gleichen Strang. Sie bieten in gleicher Weise Offenheit und Zuwendung, aber auch Konsequenz und Pflichtbewusstsein

5. Das gute Vorbild ist wichtig – sei es beim Essen, beim Küchendienst, in der Pünktlichkeit... Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit der Betreuer/-innen spiegeln sich in seiner/ihrer Gruppe wider. Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuern/-innen untereinander, mit den Herbergseltern o. ä. werden grundsätzlich intern geregelt und nicht im Beisein der Kinder.

7. Kein Kind ist von Natur aus verdorben. Es gibt immer – wenn auch mitunter geringe – Ansatzpunkte für eine positive Beeinflussung. Solange ein Kind in die Jugendgruppe kommt, solange hat es selbst Interesse an Ansprache durch den/die Jugendfeuerwehrwart/-in. Bloßstellen und verletzende Bemerkungen helfen keine Probleme zu lösen.

8. Der/Die Betreuer/-in interessiert sich grundsätzlich für alles, was seine/ihre Kinder betrifft. Er/Sie beteiligt sich, spielt mit, ist Partner. Kinder erwarten diese Beteiligung; ein/e unbeteiligter, abgelenkter und gleichgültiger Betreuer/-in lähmt Aktivitäten. Ein Betreuer mit Geduld und Verständnis findet Erwiderung bei seinen Kindern und Jugendlichen.

9. Jugendliche in den Gruppenstunden und auf Freizeiten sollen einen Ausgleich zu Schule und Elternhaus erfahren. Für Betreuer/-innen bedeutet dies viel Arbeit, Kraft, Einsatz und Engagement. Stimmen die Bedingungen einer Freizeitmaßnahme, erfährt auch der/die noch so gestresste Betreuer/-in ebenfalls eine Art der Erholung.

9. Aufsichtspflicht – Baden und Schwimmen

Baden und Schwimmen können Gesundheit und Leben gefährden. Der/Die Betreuer/-in ist dafür verantwortlich, dass dies nicht geschieht - andernfalls macht e/sie sich ggfs. wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung strafbar.

Es hat sich bewährt, vor einer Freizeit eine schriftliche Erklärung der Eltern/Sorgeberechtigten einzuholen, mit denen die Eltern nachweisbar von einigen „Rahmenbedingungen“ Kenntnis nehmen. Damit kann die Aufsichtspflicht des/der Jugendfeuerwehrwartes/-in zwar nicht ausgeschlossen werden, aber späterer Streit über Inhalte und Grenzen wird durch klare Festlegungen vermieden.

Beispiele

  • Bei Zuwiderhandlungen Heimreise auf eigene Kosten
  • Entfernung von der Gesamtgruppe in Kleingruppen
  • Teilnahme an besonderen Aktivitäten (Bergtour, Baden, Klettern...)
  • Hinweise auf gesundheitliche und sonstige Eigenarten der Teilnehmer
  • Bei unbekannten Gewässern ist besondere Vorsicht geboten
  • Möglichst nur an Stellen baden, die bewacht sind.
  • Den Badeplatz geschlossen betreten und verlassen.
  • Nicht blindlings und unüberlegt ins Wasser gehen lassen!
  • (Temperatur? Strömung? Übermüdung? Überhitzung? Ufer?)
  • Grenzen festlegen, innerhalb welcher die Kinder baden dürfen.
  • Kühle dich ab, ehe Du ins Wasser gehst.
  • Als Nichtschwimmer nur bis zur Brust ins Wasser gehen.
  • Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich.
  • Schifffahrtswege, Bahnen, Brückenpfeiler und Wehre sind keine Badezonen.
  • Nimm Rücksicht auf andere Badende, vor allem Kinder
  • Verunreinige das Wasser nicht, verhalte Dich hygienisch.
  • Ziehe nach dem Baden das Badezeug aus und trockne Dich ab.
  • Meide zu intensive Sonnenbäder.
  • Rufe nie um Hilfe, wenn Du nicht in Gefahr bist. Hilf anderen, wenn Hilfe Not tut.